24.3517 · Interpellation · 2024-06-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Bundesbeschluss zum STEP (Strat. Entwicklungsprogr.) Ausbauschritt 2035 wurde ein Bundesbeitrag zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Massnahmen von CHF 200 Mio. Franken beschlossen.
Teil davon sind pauschal CHF 50 Mio. für die Infrastrukturkosten zur Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen (D) sowie die Schaffung zusätzlicher Kapazität im eingleisigen Abschnitt Waldshut (D).
Die Bahnstrecke Basel-Schaffhausen ist auf deutscher Seite entlang des Rheins kürzer als auf der Schweizer Seite, dies weil keine Personenzüge mehr zwischen Laufenburg (AG) und Koblenz (AG) fahren. Die Schweiz verspricht sich mit der Investition in Deutschland Vorteile für Basel und den Raum Schaffhausen. Weiter profitieren davon die grenznahen Gemeinden in Deutschland. Die Aargauer Gemeinden im Fricktal und im Bezirk Zurzach profitieren nicht. Es ist vorgesehen, dass das Halbtax- und Generalabonnement auf der ganzen Linie anerkennt wird. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Die Verhandlungen bezüglich Anerkennung von Halbtax- und Generalabonnement laufen. Die Tarifintegration ist gem. Bundesamt für Verkehr eine Voraussetzung für die Beteiligung der Schweiz an den Infrastrukturkosten. Von einer Anerkennung profitiert primär Basel und der Raum Schaffhausen. Wann ist mit einem Vertragsabschluss zu rechnen?
2. Viele Menschen in den Aargauer Regionen Fricktal und Zurzach verfügen über ein TNW-U-Abo oder über Zonenabonnemente der A-Welle. Bei den laufenden Verhandlungen über die Tarifintegration wurden diese Regionen im Aargau in unmittelbarer Nähe der Hochrheinbahn vergessen. Ist der Bundesrat bereit, sich für die Anerkennung des TNW-U-Abo und der Zonenabonnemente A-Welle der Region Zurzach, auf der von der Schweiz mitfinanzierten Strecke einzusetzen? (Für die Vereinbarung der Tarifintegration sind das Bundesamt für Verkehr, das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, AllianceSwissPass und bw-Tarif verantwortlich).
3. Von einer Reaktivierung der Rheintallinie/Direktverbindung Basel-Winterthur (Schweizer Seite des Rheins) würde der Raum Basel, der Aargau mit den Regionen Fricktal und Zurzach und der Raum Winterthur stark profitieren. Zudem würden der Zürcher Hauptbahnhof sowie die aktuellen Linien durch das Mittelland entlastet werden. In welchem Zeitrahmen ist der Bundesrat bereit die Reaktivierung der Rheintallinie Basel-Winterthur zu prüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit einem Vertragsabschluss ist gemäss dem aktuellen Stand der Verhandlungen in den nächsten Monaten zu rechnen. 2. Eine Anerkennung von Fahrausweisen der Tarifverbünde TNW oder A-Welle würde eine Ausweitung des jeweiligen Tarifverbundgebietes auf die betroffenen Gemeinden in Deutschland bedingen. Dem Bundesrat sind keine Bestrebungen der beiden Tarifverbunde bekannt, dass sie eine Ausweitung der Verbundgebiete auf deutschem Boden wünschen. Der Kanton Aargau beteiligt sich nicht an der Abgeltung der Hochrheinbahn. Eine Anerkennung der Verbundfahrausweise war somit kein Thema. 3. Die Mitfinanzierung der Infrastruktur für die Elektrifizierung der deutschen Hochrheinbahn wurde auf Antrag des Kantons Schaffhausen in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen und vom Parlament beschlossen. Es wäre in der Verantwortung des Kantons Aargau bzw. der weiteren verantwortlichen Kantone, das Angebotsziel für eine Verbindung Basel – Winterthur über die «Schweizer Hochrheinbahn» im Rahmen des Planungsprozesses für einen der nächsten Ausbauschritte einzugeben. Unter dieser Voraussetzung würde der Angebotsausbau durch den Bund bewertet und je nach Resultat allenfalls für die Realisierung dem Parlament beantragt.