24.3538 · Interpellation · 2024-06-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat bei der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) im Jahr 2023 folgende Empfehlung angenommen: Bäuerinnen sollen – unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation – Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit erhalten, um wirtschaftlich unabhängiger zu werden. Diese Empfehlung ist Teil der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbäuerinnen und -bauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (United Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas, UNDROP). Sie wurde 2018 von der Schweiz ratifiziert.
Betrachten wir den aktuellen gesellschaftlichen Kontext in der Schweizer Landwirtschaft, ist die soziale Sicherheit der Bäuerinnen immer noch in keiner Weise gewährleistet. Es ist daher sehr erfreulich, dass der Bundesrat die erwähnte Empfehlung angenommen hat.
Auf Worte müssen nun aber Taten folgen. Die Schweiz muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und einen wirkungsvollen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der UNDROP leisten. Der Bundesrat muss die Empfehlung zur sozialen Sicherheit für Bäuerinnen wirksam und schnell umsetzen.
- Welche konkreten Massnahmen wird die Regierung ergreifen?
- Bis wann?
- Mit welchen landwirtschaftlichen Organisationen wird der Bundesrat den künftigen Plan für den Zugang zur sozialen Sicherheit für Bäuerinnen ausarbeiten?
In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, dass alle Ansichten vertreten sind.
Stellungnahme des Bundesrates
In der «Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten» (UNDROP) definiert die UNO in 28 Artikeln deren wichtigste Rechte, darunter das Recht auf eine soziale Absicherung gemäss Artikel 4.Was die Situation der Frauen in der Landwirtschaft betrifft, hat das Bundesamt für Landwirtschaft diese in den Jahren 2002, 2012 und 2022 umfassend untersucht. Die Studie «Frauen in der Landwirtschaft, Bericht zur Studie 2022» (www.blw.admin.ch -> Politik -> Soziales -> Frauen in de Landwirtschaft) zeigte dabei insbesondere, dass die soziale Absicherung und Vorsorge bei den Frauen in der Landwirtschaft deutlich zugenommen haben.So geben 2022 nur noch 4 Prozent der befragten Frauen an, keine eigene Absicherung und Vorsorge zu haben. 2012 waren es noch 12 Prozent.1. Um die finanzielle und soziale Absicherung der mitarbeitenden Frauen und Männer von landwirtschaftlichen Betriebsleitenden zu stärken, verabschiedete das Parlament im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) mit Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe i und Absatz 3 Buchstabe g des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1; BBl 2023 1527) die gesetzliche Grundlage für eine neue Voraussetzung bei den Direktzahlungen: Die Betriebsleitenden müssen für ihre mitarbeitenden Ehegatten obligatorisch einen Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall nachweisen können. Damit wird auch die vom Parlament verabschiedete Motion 21.3374 «Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Lage der auf dem Betrieb arbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner unverzüglich verbessern» umgesetzt.2. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur Umsetzung der AP22+ (Verordnungspaket 2024 / AP22+) das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes als Voraussetzung bei den Direktzahlungen (Art. 70a Abs. 1 Bst. i und Abs. 3 Bst. g LwG) auf den 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Das Verordnungspaket 2024 / AP22+ soll voraussichtlich Ende Oktober 2024 vom Bundesrat beschlossen werden.3. Die Vorschläge zur Umsetzung des Versicherungsschutzes wurden zusammen mit der Branche in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Involviert waren der Schweizer Bauernverband (SBV), der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) und die Kantone.