Gefahrguttransporte auf der Simplon-Passstrasse. Sicherstellen, dass die Interessen der Bevölkerung und der Natur berücksichtigt werden
24.3554 · Interpellation · 2024-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat erklärt in seinem Verlagerungsbericht 2023 einmal mehr (23.3685, 19.4138), dass er darauf verzichtet, eine Vernehmlassung zu einem Verbot von Gefahrguttransporten (GGT) auf der Simplon-Passstrasse durchzuführen. Er ist der Meinung, «dass die Roadmap 2025 des Kantons Wallis und der dort ansässigen Industrie grundsätzlich ein angemessenes Massnahmenset darstellt, um die Zahl der GGT auf der Simplon-Passstrasse zu reduzieren und die Sicherheit zu verbessern».
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Im Lenkungsausschuss sind der Kanton Wallis, das Bundesamt für Strassen, das Bundesamt für Verkehr und die Wirtschaft (ASTAG, scienceindustries, Economiesuisse sowie die Walliser Industrie- und Handelskammer) vertreten. Inwiefern sind Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der Umwelt einbezogen?
Wie sind in diesem Lenkungsausschuss die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Natur vertreten und wie werden sie verteidigt, wenn man bedenkt, dass bei einem Unfall mit Gefahrgut gerade ihre Unversehrtheit bedroht wäre?
Gemäss der Medienmitteilung des Lenkungsausschusses vom 18. April 2024 hat der Schwerverkehr über den Simplonpass zwischen der Erhebung von 2015 und derjenigen von 2023 um 9 Prozent zugenommen, während die Anzahl der Gefahrenguttransporte im selben Zeitraum um 13 Prozent abgenommen hat. Wie lauten die absoluten Zahlen?
Der Verlagerungsbericht 2023 präzisiert: «Sollte der Arbeitsfortschritt im Rahmen der Roadmap nicht den Erwartungen des Bundesrats entsprechen, so behält er sich vor, die Arbeiten zu einem Verbot GGT auf der Simplon-Passstrasse umgehend wieder aufzunehmen.» Welche Kriterien und Indikatoren werden verwendet, damit der Bund die Umsetzung und die Wirksamkeit der vom Lenkungsausschuss vorgeschlagenen Massnahmen überprüfen kann?
In welchen Abständen evaluiert der Bund die Massnahmen?
Wie wird die Zivilgesellschaft informiert?
Was sind die nächsten Schritte? Ist Ende 2025, nach Ablauf dieser Roadmap, eine Evaluation vorgesehen? Wie wird sie veröffentlicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat erachtet die sogenannte Roadmap 2025 zu den Gefahrguttransporten am Simplon als freiwillige Selbstverpflichtung des Kantons Wallis und der Wirtschaftsverbände im Sinne seiner Forderung aus dem Verlagerungsbericht 2017. Entsprechend haben auch der Kanton Wallis und die Wirtschaftsverbände die Entscheidungshoheit über die Arbeiten zur Roadmap 2025. Der Bundesrat nimmt daher auf die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und des Leitorgans oder auf andere organisatorische Fragen keinen Einfluss. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung sind in der Projektorganisation vertreten, und nehmen dort eine beobachtende bzw. beratende Rolle ein. Auf einen Einbezug von Vertretern von Umweltorganisationen hat der Kanton verzichtet, da das Ziel eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände ist. Im Übrigen erachtet der Bundesrat die Wirtschaftsverbände als Teil der Zivilgesellschaft. 3. Die vom Kanton Wallis publizierten Werte zur Entwicklung der Gefahrguttransporte am Simplon basieren auf einer Umfrage bei mehreren Unternehmen im Kanton Wallis. Sie sind nicht Ergebnis des Zählsystems des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). In Umsetzung der Motion 20.3696 Pasquier-Eichenberger baut das ASTRA derzeit das «Monitoring des alpenquerenden Gefahrguttransports» auf. Verlässliche Zahlen zu den Gefahrguttransporten über die Simplon-Passstrasse wird der Bundesrat daher mit dem Verlagerungsbericht 2025 publizieren können. 4. – 7. Der Bundesrat hat im Verlagerungsbericht 2023 seine Einschätzung zum Stand der Arbeiten zur Reduktion der Gefahrguttransporte am Simplon-Strassenübergang dargelegt. Darin hat er festgehalten, dass er die Situation und den Arbeitsfortschritt mit Vorlage des Verlagerungsberichts 2025 auf Basis der dann verfügbaren Informationen analysieren und neu bewerten wird. Dabei ist zu beachten, dass für den Bundesrat die Reduktion der mit den Gefahrguttransporten verbundenen Risiken für Bevölkerung und Umwelt massgebend ist. Der Bundesrat orientiert sich an den geltenden Vorschriften, den Ergebnissen der Risikoanalysen und den Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppe. Die Roadmap 2025, erläuternde Informationen zum Vorhaben sowie die halbjährlichen Statusberichte zum Projektstand sind für die interessierte Öffentlichkeit auf den Internetseiten des Kantons Wallis und des ASTRA einsehbar.