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24.3564 · Interpellation · 2024-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ausgangslage

Aus den Unterlagen zur Revision im Bereich der Berufe in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) geht hervor, dass die Prüfung der Berufskenntnisse am Ende der beruflichen Grundbildung zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) abgeschafft und teilweise durch schriftliche Vernetzungsarbeiten ersetzt werden. Diese Entscheidung, die im Rahmen der laufenden Revision getroffen wurde, löst bei den Akteurinnen und Akteuren in der Berufsbildung grosse Besorgnis aus, insbesondere bei Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern, bei Leiterinnen und Leitern von Betrieben und sogar bei den Bildungsdirektorinnen und -direktoren der Kantone.

Bemerkungen

  1. Fehlender Konsens und ablehnende Stellungnahmen : Über die Abschaffung der Lehrabschlussprüfung besteht kein Konsens.

  2. Gefährdung der Einheitlichkeit des EFZ : Die Abschaffung der Prüfung könnte die landesweite Einheitlichkeit des Niveaus der beruflichen Grundbildung zum Erwerb des EFZ gefährden.

  3. Negative Auswirkungen auf die Berufe der Maschinenindustrie : Die Massnahme könnte den Wert der Bildung in diesen Bereichen mindern und dem Ruf der beruflichen Grundbildung zum Erwerb des EFZ schaden.

  4. Prüfung für einen optimalen Wissensstand erforderlich : Die Beurteilung der beruflichen Kenntnisse am Ende der beruflichen Grundbildung ist ein entscheidender Faktor, um sicherzustellen, dass die Lernenden für ihre berufliche Karriere die erforderlichen Fähigkeiten erworben haben.

Fragen

Angesichts dieser Bedenken stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen :

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, die Prüfung der Berufskenntnisse als Teil der beruflichen Bildung zum Erwerb des EFZ abzuschaffen?

  2. Sind dem Bundesrat die Sorgen der Akteurinnen und Akteuren der Berufsbildung gegenüber dieser Reform bekannt?

  3. Wurde wissenschaftlich evaluiert, ob die Vernetzungsarbeit (wie im Rahmen der Revision geplant) gegenüber der handlungskompetenzorientierten Abschlussprüfung Vorteile aufweist?

  4. Wie kann sichergestellt werden, dass das EFZ nicht aufgrund einer mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) verfassten Abschlussarbeit erworben wird?

  5. Wenn auch die Abschlussprüfung des allgemeinbildenden Unterrichts abgeschafft wird, fehlen den Jugendlichen dann nicht die Kompetenzen, um sich gründlich und gezielt auf eine vollständige Abschlussprüfung vorzubereiten?

  6. Welche Massnahmen wurden in Betracht gezogen, um trotz der Abschaffung der Prüfung ein optimales Niveau der Berufskenntnisse zu gewährleisten?

  7. Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid über die Abschaffung der schriftlichen Prüfung der Berufskenntnisse als Teil der beruflichen Grundbildung zum Erwerb des EFZ zu überdenken?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Sie teilen sich die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität. Die OdA definieren die Ausbildungsinhalte und die Qualifikationsverfahren einer beruflichen Grundbildung. Für die MEM-Berufe sind dies Swissmem und Swissmechanic. Die Kantone sind für die Umsetzung des Qualifikationsverfahrens zuständig, weshalb die OdA diesbezüglich eng mit ihnen zusammenarbeiten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist für die Reglementierung und den Erlass der Berufsbildungsverordnungen verantwortlich. Dieser erfolgt nach Abschluss des Verfahrens zur Berufsentwicklung und nachdem alle Anspruchsgruppen und interessierten Kreise konsultiert wurden.

1. / 2. / 7. Swissmem und Swissmechanic möchten die Berufskenntnisprüfung durch eine Vernetzungsarbeit ersetzen. Sie werden dabei von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz unterstützt. Wie bei der Berufskenntnisprüfung werden in einer solchen Arbeit die theoretischen Grundkenntnisse anhand von vorgeschriebenen, praxisnahen Aufgaben getestet. Das Qualifikationsverfahren für die MEM-Berufe wurde in Absprache mit den Partnern einvernehmlich entwickelt. Wie in allen Reformprozessen gibt es ablehnende und befürwortende Stimmen. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das SBFI Ende August 2024 das offizielle Anhörungsverfahren lancieren. Dabei werden alle Anspruchsgruppen und interessierten Kreise erneut die Möglichkeit haben, sich zu den Revisionsvorlagen zu äussern. Anschliessend wird das SBFI einen Entscheid fällen, wobei es sich auf die Ergebnisse der Anhörung stützt und die Kantone sowie Swissmem und Swissmechanic einbezieht.

3. Das gewählte Verfahren stützt sich auf die «Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung», welche sich an die zuständigen Trägerschaften richtet (verfügbar unter www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung > Berufliche Grundbildung > Qualifikationsverfahren). Die Orientierungshilfe wurde von den Verbundpartnern gemeinsam erarbeitet, gestützt auf ihre jeweiligen Erfahrungen. In der Version von 2019 haben sich die Verbundpartner auf Grundsätze und Empfehlungen geeinigt, mit denen qualitativ hochwertige, schlanke und für alle Beteiligten verständliche Abschlussprüfungen unterstützt werden sollen. Eine Empfehlung sieht folgendes vor: Wenn der Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» so konzipiert ist, dass eine lernende Person diesen nicht besteht, ohne dass die Berufskenntnisse beigezogen werden, kann der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse entsprechend reduziert oder ganz gestrichen werden. In diesem Fall erhält der Unterricht im Bereich Berufskenntnisse während der gesamten beruflichen Grundbildung mit der Erfahrungsnote mehr Gewicht. Die MEM-Berufe prüfen die Berufskenntnisse auch weiterhin, jedoch anhand einer Vertiefungsarbeit. Eine wissenschaftliche Evaluation zur Vernetzungsarbeit für die MEM-Berufe wurde nicht durchgeführt. Es gilt jedoch festzuhalten, dass auf allen Ausbildungsstufen und in allen Lehrbereichen die Tendenz zu beobachten ist, nicht nur Wissen abzufragen, sondern zu prüfen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten die erworbenen Kenntnisse vernetzen und mit der Praxis verknüpfen können. Dieser Wandel wird von Pädagogikfachleuten und pädagogischen Bildungseinrichtungen unterstützt.

4. Die Vernetzungsarbeit ist entsprechend der jeweiligen Kompetenzen aufgebaut und enthält eine oder mehrere Aufgaben mit Praxisbezug. Sie wird unter Aufsicht und in einem zeitlichen Rahmen von 6 bis 8 Stunden erstellt. Die Arbeit muss ausserdem präsentiert werden und enthält ein Fachgespräch mit Prüfungsexpertinnen bzw. -experten. Dieses Verfahren kann nicht von einer KI ausgeführt werden.

5. Die Abschlussprüfung in Allgemeinbildung wird nicht aufgehoben, sondern neu organisiert. Der allgemeinbildende Unterricht wird während der ganzen Lehrdauer vermittelt. Im Qualifikationsverfahren liegt der Schwerpunkt jedoch auf der Schlussarbeit. Damit zeigen die lernenden Personen, dass sie in der Lage sind, ihre Kenntnisse handlungsorientiert anzuwenden. Nach dem gleichen Grundsatz wird ins Auge gefasst, eine Vernetzungsarbeit anstelle der ausschliesslich auf die Berufskenntnisse ausgerichteten Berufskenntnisprüfung einzuführen.

6. Die Ausbildung von Fachkräften liegt im ureigenen Interesse der Wirtschaft. Die OdA sichern sich so ihren Berufsnachwuchs. Entsprechend definieren sie die Inhalte der Abschlussprüfungen so, dass die ausgebildeten Berufsleute über die für den Arbeitsmarkt notwendigen Qualifikationen verfügen.

Alle beruflichen Grundbildungen werden zudem mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst.