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24.3575 · Interpellation · 2024-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG), vom Schweizer Volk im Juni 2023 angenommen, sind u. a. ein "Impulsprogramm für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz" (Art. 50a) vorgesehen. Die Umsetzung soll über die bestehende und bewährte Struktur des Gebäudeprogrammes erfolgen.

Es ist möglich, dass die vorgesehenen 200 Mio. Franken pro Jahr in den ersten paar Jahren nicht vollständig für den Ersatz fossil betriebener Heizungen, den Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen sowie Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. eingesetzt werden können, weil die Märkte Zeit brauchen, sich auf das Angebot auszurichten.

Gleichzeitig sind die verfügbaren Mittel des Gebäudeprogrammes knapp und in verschiedenen Kantonen bald ausgeschöpft sind, sodass die Situation droht, dass in den kommenden Jahren das Gebäudeprogramm zu wenig Geld hat und das Impulsprogramm nicht ausgeschöpft werden kann.

Eine Durchlässigkeit der Mittel könnte in dieser Situation zielführend sein. Dies umso mehr, weil auch das Gebäudeprogramm als ein Mittel zur besseren Energieeffizienz betrachtet werden kann, indem Wärmeverluste deutlich reduziert werden können.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie schätzt der Bundesrat die Markteinführung des Impulsprogrammes in den ersten fünf Jahren ab Inkraftsetzung ein (Nachfrage, unter Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten)?

  2. Welchen Finanzbedarf erwartet der Bundesrat für die ersten fünf Jahre des Impulsprogrammes ab Inkraftsetzung?

  3. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die vorgesehenen Mittel nicht verfallen, falls sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollumfänglich genutzt werden?

  4. Welche Entwicklungen erwartet der Bundesrat beim Gebäudeprogramm in den nächsten fünf Jahren?

  5. Welche Hindernisse bestehen, um eine Durchlässigkeit vom Impulsprogramm KIG zum Gebäudeprogramm zu gewährleisten?

  6. Wie können diese Hindernisse beseitigt werden, so dass eine sinnvolle Durchlässigkeit der Mittel zwischen Impulsprogramm und Gebäudeprogramm möglich wird? Können insbesondere die im Impulsprogramm ebenfalls vorgesehenen "Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz" auch mit dem Gebäudeprogramm erreicht werden?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2. Mit dem Impulsprogramm sollen in Bereichen, in denen die heutige kantonale Förderung im Rahmen des Gebäudeprogramms zu wenig greift, zusätzliche Impulse gesetzt werden. Die Mindestfördersätze der Massnahmen wurden anhand von Analysen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt. Die Kantone können die Nachfrage durch gezielte Kommunikation und Erhöhung der Fördersätze auf maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten steigern. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in einer Anfangsphase von ein bis zwei Jahren noch tiefer und kantonal unterschiedlich ausfallen wird. Eine den Erwartungen angepasste Finanzplanung (2025: 150 Millionen Franken, ab 2026: 200 Millionen Franken) trägt diesem Umstand Rechnung. Das Programm wird von den Kantonen laufend evaluiert und optimiert. Sollte das Programm nicht die gewünschte Wirkung zeigen, können auf nationaler Ebene entsprechend Anpassungen vorgenommen werden. 3. Das Impulsprogramm wird aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert. Für die Finanzierung des Impulsprogramms hat das Parlament am 20. September 2022 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 2 Milliarden Franken (durchschnittlich 200 Millionen Franken pro Jahr) verabschiedet. Unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen und schuldenbremskonformen Bundeshaushalts und der Kreditbeschlüsse des Parlaments stehen diese Mittel ab Inkraftsetzung der Förderung voraussichtlich ab 2025 während 10 Jahren zur Verfügung. 4. Die für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehenden Mittel aus der Teilzweckbindung werden u.a. aufgrund des Rückgangs der fossilen Energieträger und der Zunahme der befreiten Unternehmen abnehmen. Im Jahr 2024 kann ein grosser Teil des Rückgangs durch die Erhöhung der kantonalen Förderbudgets kompensiert werden, weshalb das Förderbudget relativ hoch geblieben ist. In Zukunft wird das Impulsprogramm das Gebäudeprogramm teilweise entlasten. Die verfügbaren Fördermittel im Gebäudebereich inklusive der kantonalen Mittel werden in den Folgejahren voraussichtlich leicht höher sein als 2024. 5. und 6. Das Impulsprogramm (finanziert über den allgemeinen Bundeshaushalt) setzt einen Impuls im Bereich der Gebäudehüllensanierung mit einem zusätzlichen Bonus für Gesamtsanierungen. Die Grundförderung der Gebäudehülle verbleibt im Gebäudeprogramm (finanziert über die CO2-Lenkungsabgabe). Die Programme ergänzen sich. Eine Durchlässigkeit der zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe vom Gebäudeprogramm hin zum Impulsprogramm ist möglich und in der Vernehmlassungsvorlage der Klimaschutzverordnung vom 24. Januar 2024 vorgesehen. Auf eine Durchlässigkeit in umgekehrter Richtung hat der Bundesrat bewusst verzichtet. Vor dem Hintergrund des sehr angespannten Bundeshaushalts ist es nicht angezeigt, die knappen Steuergelder über das Impulsprogramm hinaus zu verwenden und in das als Einheit konzipierte Lenkungssystem der CO2-Abgabe einzuspeisen. Hinzu kommt: Nicht beanspruchte Mittel aus dem Gebäudeprogramm werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Es wäre gesetzlich nicht zulässig, dass Steuermittel bei Nichtverwendung in die Rückverteilung fliessen. Eine Durchlässigkeit von Mitteln aus dem Impulsprogramm in das Gebäudeprogramm würde deshalb eine administrativ aufwendige Kennzeichnung der Mittel erfordern.

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