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24.3721 · Interpellation · 2024-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In einer Zeit, in der verschiedene Kantone mit überfüllten Gefängnissen konfrontiert sind oder in gewissen Einrichtungen untragbare Haftbedingungen herrschen, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Welche Überlegungen stellt der Bundesrat an, um die Rückfallquote zu senken?

  • Berücksichtigt er den Zusammenhang zwischen der Rückfallquote und den Bedingungen und Formen der Inhaftierung?

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Kantone zur Entwicklung alternativer Haftformen zu ermutigen?

Begründung

Laut einer Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2020 haben 49,9 Prozent der erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer nach der Entlassung aus dem Strafvollzug innerhalb von drei Jahren ein Verbrechen oder Vergehen begangen, das zu einer erneuten Verurteilung führt.

In den skandinavischen Ländern liegt die Rückfallquote bei unter 25 Prozent. Diese niedrigere Quote muss vor dem Hintergrund alternativer Haftformen analysiert werden. Die Hafteinrichtungen haben das vorrangige Ziel, die Resozialisierung der Inhaftierten zu fördern, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, zu arbeiten, sich weiterzubilden, zu studieren oder Aktivitäten oder Aufgaben des täglichen Lebens auszuüben.

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend sei festgehalten, dass die Rückfälligkeit nicht unbedingt mit der Überbelegung der Gefängnisse korreliert, da nur eine Minderheit der Personen zu einer unbedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird (vgl. www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 19 - Kriminalität und Strafrecht > Strafjustiz > Erwachsenensanktionen > Erwachsene: Verurteilungen für ein Vergehen oder Verbrechen nach Art und Dauer der Hauptstrafe, Schweiz und Kantone [ab 2018]).Laut den Zahlen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug von Mai 2024 (www.skjv.ch > Unsere Dienstleistungen > Monitoring Justizvollzug) handelte es sich bei den Justizvollzugsanstalten mit einer Belegung von über 100 Prozent hauptsächlich um Einrichtungen für die Untersuchungshaft (d.h. für Personen, die noch nicht verurteilt wurden und allenfalls als rückfällig gelten würden). Beim Vergleich der Rückfallquote zweier Länder kann es überdies zu Verzerrungen kommen, die von der Art des Rückfalls, dem Beobachtungszeitraum, dem Straftatbestand und weiteren Faktoren abhängen. 1. Seit 2018 haben sämtliche Kantone der Deutschschweiz den Risikoorientierten Sanktionenvollzug (ROS) eingeführt, mit dem unter anderem die Rückfallhäufigkeit reduziert werden soll. In den lateinischen Kantonen wurde ein ähnliches Konzept entwickelt (Processus latin d'exécution des sanctions orientée vers le risque et les ressources [PLESORR]), das im Jahr 2025 umgesetzt wird.2. Gute Haftbedingungen, insbesondere Anlaufstellen und Ressourcen, die den inhaftierten Personen zur Verfügung stehen, tragen durchaus dazu bei, das Rückfallrisiko zu vermindern. Es erscheint also wichtig, dass verurteilte Personen auf ihre Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet und dabei begleitet werden. Bei alternativen Strafvollzugsformen sei daran erinnert, dass diese mehreren Bedingungen unterliegen und dabei insbesondere keine Rückfallgefahr bestehen darf (vgl. Art. 77b Abs. 1 Bst. a, Art. 79a Abs. 1, Art. 79b Abs. 2 Bst. a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [SR 311.0]). 3. Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 16.3632 «Evaluation des Electronic Monitoring» der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist das Bundesamt für Justiz zurzeit daran, in Zusammenarbeit mit den Konkordaten und den Kantonen, die Praxis der kantonalen Behörden in diesem Bereich zu prüfen.