24.3836 · Motion · 2024-09-10
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Ebene der Leistungserbringer im Gesundheitsbereich Massnahmen einzuleiten, um:
- den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern zu bekämpfen; und
- gegen schlechte Praktiken von Leistungserbringern anzugehen, die zu einer unbeabsichtigten Versorgung des Schwarzmarktes führen.
Begründung
Chemische Unterwerfungen von Opfern sind Schandtaten und Perversionen, die Jahr für Jahr zu Tragödien führen. Die Opfer sind ein Leben lang körperlich und seelisch gezeichnet. Vergewaltigungen und pädophile Handlungen sind die häufigsten Straftaten, bei denen Medikamente zweckentfremdet eingesetzt werden. Auch vorsätzliche Gewalttaten und Diebstähle werden verübt, nachdem den Opfern zuvor zweckentfremdete Medikamente «verabreicht» wurden. Die Entstehung des Phänomens ist sicherlich auch auf den wissenschaftlichen Fortschritt zurückzuführen, insbesondere auf die Entwicklung psychoaktiver Substanzen, die schnell wirken, rasch abgebaut sind und niedrig dosiert werden können. In der Literatur finden sich Spuren ähnlicher Praktiken bereits im 18. Jahrhundert. So wurde zum Beispiel Stechapfelpulver von den Pariser Räubern «Les Endormeurs» verwendet: Den Opfern wurde eine Mischung aus Schnupftabak und der erwähnten Pflanze «angeboten». Die Räuber nutzten die Vulnerabilität und die anterograde Amnesie der Betroffenen aus, um sie auszurauben. Heute gehören solch zweckentfremdete Produkte verschiedenen Kategorien an: Anxiolytika, Antidepressiva, Antihistaminika. Diese werden von der aktuellen Gesetzgebung unterschiedlich reguliert. Zum Teil werden Arztrezepte für die erwähnten Medikamente elektronisch und ungesichert (Fotos, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten) an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Dieses Vorgehen ist illegal, wird aber dennoch oft toleriert, weil es für die Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und Patienten praktisch ist. Es führt jedoch zu einer unbeabsichtigten Versorgung des Schwarzmarkts. Die Leistungserbringer im Gesundheitsbereich der verschiedenen Kantone stellen ihre Rezepte sehr unterschiedlich aus. Dieser Umstand erschwert Kontrollen bei der Abgabe und erleichtert auch strafbare Handlungen.
Die verschreibenden Personen müssen für diesen Missstand sensibilisiert werden, damit eine einheitliche Kontrollpraxis der verschiedenen kantonalen Stellen gewährleistet werden kann.
Eine Sicherung der Rezepte durch QR-Codes oder durch andere Methoden gegen Fälschungen muss dringend eingeführt werden
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Personen, die einen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, haben gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11) bestimmte Berufspflichten zu befolgen. So müssen sie ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft ausüben im Rahmen jener Kompetenzen, die sie während ihrer Aus-, Weiter- und Fortbildung erworben haben. Diese Pflicht gilt auch bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Medikamenten.Die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln muss gemäss Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) die Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachten (Sorgfaltspflichten). Gemäss HMG und Arzneimittelverordnung (VAM, SR 812.212.21) müssen Verschreibungen für Humanarzneimittel in Papierform zudem eigenhändig unterschrieben sein. Für elektronische Verschreibungen gelten gleichwertige Sicherheitsanforderungen (qualifizierte elektronische Signatur oder in Bezug auf Authentizität, Datenintegrität und Vertraulichkeit vergleichbare Übermittlung). Für Arzneimittel mit bestimmten Betäubungsmitteln gelten darüber hinaus verschärfte Anforderungen an die Verschreibung (Betäubungsmittelrezept auf amtlichem Formular). Zudem sieht das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) verschärfte Sorgfaltspflichten für die Verschreibung von Betäubungsmitteln durch ärztliche und tierärztliche Fachpersonen vor.Die Medikationssicherheit soll in Erfüllung der Motion 20.3209 Müller, Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit, und der Motion 20.3770 Sauter, Einführung eines E-Rezepts, mit der laufenden Teilrevision des HMG weiter erhöht werden. Die Arbeiten an der Änderung des Heilmittelgesetzes verlaufen planmässig, und die Überweisung der entsprechenden Botschaft an die eidgenössischen Räte ist weiterhin für das nächste Jahr vorgesehen. Ärztinnen und Ärzte sollen für alle Humanarzneimittel verpflichtet werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln, um Fälschungen und Mehrfacheinlösungen auszuschliessen. Zudem soll geprüft werden, ob auch Betäubungsmittelrezepte künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden sollen. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen für diese Rezepte müssen weiterhin gewährleistet werden.Die Aufsicht über die Berufspflichten, die Sorgfaltspflichten und die korrekte Verschreibungspraxis nach MedBG, HMG, VAM bzw. BetmG sowie die Einleitung von Disziplinarmassnahmen bei Verstössen liegt in der Kompetenz der Kantone. Aus Sicht des Bundesrats bilden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die geplanten Massnahmen der Teilrevision des HMG ausreichende Grundlagen, um den in der Motion geforderten Punkten gerecht zu werden. Er beantragt aus diesem Grund, die Motion abzulehnen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.