Lexipedia

Die ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB braucht eine umgehende und umfassende Unterstützung durch den Bundesrat

24.3847 · Interpellation · 2024-09-11

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die SNB-Initiative "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten" die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter verbessert?

  • Falls ja, ist es im Sinne des Bundesrates, dass möglichst bald viele Banken am SNB-Dispositiv partizipieren?

  • Bietet der Bundesrat Hand für eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquidität und damit einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung der Prozessbereitschaft der Banken?

  • Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer ausserordentlichen Liquidität im Rahmen der politischen Diskussion "Bankenstabilität" weiterverfolgt werden soll?

Begründung

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Jahr 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors (Emergency Liquidity Assistance, ELA) erweitert. Mit der Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» möchte die SNB die Finanzstabilität der Schweiz weiter verbessern. Die SNB erwartet, dass möglichst viele Banken an dem Programm partizipieren. Für die Erreichung der Prozessbereitschaft muss eine Bank diverse Vorarbeiten leisten. Unter anderem müssen Übertragungsklauseln in jedem einzelnen Kreditvertrag eingefügt und Schuldbriefe in Registerschuldbriefe umgewandelt werden. Diese Vorarbeiten sind einerseits zeitaufwändig (mehrere Jahre), da sie einzeln im Kundenkontakt thematisiert und umgesetzt werden müssen, und lösen andererseits namhafte Kosten aus. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquiditätshilfe würde diese Hürde der Vorarbeiten maßgeblich reduzieren und die Prozessbereitschaft der Banken deutlich beschleunigen. Als Beispiel dient das Pfandbriefgesetz, welches in Art. 18 und Art. 23 regelt, dass die Übergabe der Deckung an die Pfandbriefgläubiger bzw. an die Pfandbriefzentralen nicht erforderlich ist. Ferner können durch eine gesetzliche Regelung auch Verunsicherungen bei der Kundschaft vermieden werden, welche aufgrund der Vertragsanpassungen bzw. eines möglichen Schuldnerwechsels entstehen könnten. Insgesamt ließe sich damit die gewünschte Verstärkung der Finanzplatzstabilität deutlich früher erreichen, was im Interesse der SNB liegt.

Stellungnahme des Bundesrates

Angesichts der Wichtigkeit der Rolle der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als Kreditgeberin in letzter Instanz (Lender of Last Resort, LoLR) unterstützt der Bundesrat Massnahmen, die auf eine Erhöhung des Potenzials des LoLR abzielen. Dazu zählt die 2023 bekanntgegebene Initiative der SNB "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten", mit welcher die SNB allen Banken bei Bedarf Liquidität gegen Hypotheken als Sicherheiten gewähren kann. Zur Stärkung der Finanzstabilität und Resilienz des Bankensystems ist es wichtig, dass möglichst viele Banken an dieser Initiative teilnehmen und sich darauf vorbereiten.Die Ausweitung des Potenzials zur Liquiditätsversorgung über den LoLR wird gegenwärtig im Rahmen des vom Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 vorgeschlagenen Massnahmenpakets vertieft analysiert (Massnahme 28). Wie im Bericht des Bundesrates dargelegt wurde, gehört dazu u.a. auch die allfällige Einführung von rechtlichen Anforderungen an Banken zur Vorbereitung von Sicherheiten zwecks Gewährung von Liquiditätshilfe. Der Bundesrat ist bestrebt, dem Parlament gesetzliche Regelungen vorzuschlagen, die der Stärkung der Finanzstabilität dienen und gleichzeitig für alle involvierten Parteien in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.