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24.3851 · Motion · 2024-09-12

Bundeskanzlei

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen künftig über digitale Kanäle stattfinden. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Technologieplattform bzw. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen.

Begründung

Für Referenden und Volksinitiativen werden gemäss geltendem Recht und gängiger Praxis Personalien und Unterschriften in handschriftlicher Form auf Papier gesammelt. Die Kontrolle und die Beglaubigung der Unterschriftsbögen durch die Gemeinden erfolgen in der Regel ebenfalls händisch, die korrekte Zählung ist aufwändig. Das System ist veraltet, ineffizient, fehleranfällig und ermöglicht Missbräuche, etwa durch gefälschte Unterschriften.

Die jüngsten Entwicklungen mit möglicherweise auf betrügerische Art und Weise zustande gekommenen Initiativen gefährden die Demokratie. Es ist eine nicht tolerierbare Tatsache, dass ein unregulierter Markt mit dubiosen Akteuren entstanden ist. Statt dem banal mit Verboten und Regulierungen zu begegnen, ist jetzt entschlossenes Handeln auf Prozessebene notwendig. Nicht nur aus Sicherheits- sondern auch aus Effizienzgründen ist es angezeigt, das demokratische Instrument der Unterschriftensammlung rascher als ursprünglich geplant ins digitale Zeitalter zu überführen. Der Sammel- und Verifizierungs-Prozess soll neu digitalisiert ablaufen (E-Collecting).

Ein praxisorientiertes Konzept und moderne Technologien ermöglichen eine Umsetzung, ohne Sammelaktionen zu verkomplizieren oder nicht-affine bzw. mit elektronischen Geräten wenig vertraute Personen auszuschliessen (ob ausnahmsweise weiterhin handschriftliche Unterschriften möglich sein sollen, wäre zu prüfen). Insbesondere die Registrierung, Kontrolle und Zählung der geleisteten Unterschriften wird auf dem digitalen Weg bedeutend einfacher. Der Aufwand für Gemeindeverwaltungen und Bundesbehörden dürfte beträchtlich sinken. Personen, die beim Schreiben handicapiert sind, können ihre Unterschrift einfacher leisten. Investitionen zahlen sich darum auf jeden Fall aus.

Anders als beim E-Voting sind die Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Unterschriftensammlung wenig relevant, da beispielsweise das Stimmgeheimnis keine Rolle spielt. Somit sind für die digitalen Anwendungen nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie bei Abstimmungen notwendig. Heute reicht eine einfache handschriftliche Unterschrift zur Willensbekundung und Personenidentifikation (was jedoch wie eingangs erwähnt Missbräuche sehr einfach macht). Insofern müssten auch künftig niederschwellige Methoden zur Registrierung möglich sein. In Frage kommen etwa die Identifikation über eine E-ID, über die Angabe der AHV-Nummer oder über das Scannen von ID/Pass. Bei der Entwicklung der Applikationen kann auf die Erfahrungen der Kantone zurückgegriffen werden. Insbesondere auf jene des Kantons St. Gallen, der aktuell eine E-Collecting-Plattform aufbaut, und diese schon 2025 in Betrieb nehmen will.

Die Einführung von E-Collecting auf Bundesebene soll kein Präjudiz sein für die Einführung von E-Voting. Zudem soll der Charakter des bewährten politischen Instruments möglichst keine Änderungen erfahren. Es sind deshalb bei der Umsetzung Massnahmen einzubeziehen, die eine funktionierende direkte Demokratie gewährleisten. Eine Unterschriftensammlung soll nach wie vor dazu dienen, Stimmbürgerinnen und -bürger zu überzeugen, gemeinsam den Anstoss für eine politische Veränderung zu geben. Die Hürde zur inhaltlichen Willensäusserung über das Leisten einer Unterschrift soll durch das Implementieren eines neuen Prozesses weder gesenkt noch erhöht werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst es, die Digitalisierung auch im Bereich der Unterschriftensammlungen für Volksbegehren anzugehen. Wie der Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3607 SPK-N «Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» deutlich macht, stellen sich im Zusammenhang mit der elektronischen Unterschriftensammlung auf konzeptioneller Ebene zahlreiche Fragen, die eine staatspolitische Dimension haben. Insbesondere die Sicherheit und das Vertrauen der Stimmbevölkerung können massgeblich von der organisatorischen und technischen Ausgestaltung von E-Collecting abhängen. Der Bundesrat hat als Folge der Erkenntnisse aus dem oben genannten Postulatsbericht die Bundeskanzlei beauftragt, ein Vorprojekt zu starten, das unter Einbezug von Kantonen und Gemeinden, interessierten Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft und Fachkreisen die Grundlagen für beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting ausarbeitet und in einem entsprechenden Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlagen mündet. In diesem Rahmen gälte es namentlich die Zuständigkeiten bei der Abwicklung der Prozessschritte mit elektronischen Unterschriftensammlungen festzulegen. Ein besonderer Akzent ist dabei auf allfällige Prüfaufgaben und, davon abgeleitet, den Einsatz technischer Prüfmöglichkeiten zu legen, die unter Wahrung des Stimmgeheimnisses eingesetzt werden können. Weiter ist besonders zu berücksichtigen, dass die Stimmregister in den meisten Fällen durch die Gemeinden geführt werden und dass eine technische Lösung idealerweise auch E-Collecting für Volksbegehren auf kantonaler und kommunaler Ebene ermöglichen sollte. Nach Ansicht des Bundesrates sollten allfällige Arbeiten im Zusammenhang mit E-Collecting unter den Prämissen aufgenommen werden, dass zunächst in begrenztem Umfang Erfahrungen mit E-Collecting gesammelt werden sollen und dass E-Collecting die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern ergänzen würde. Die vorliegende Motion lässt aber wenig Spielraum zur Berücksichtigung dieser Aspekte. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, so dass der Bundesrat mit der Durchführung des bereits erwähnten Vorprojekts beauftragt werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.