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24.3898 · Motion · 2024-09-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit bei einer Annahme allfälliger neuer Abkommen mit der EU nach sieben Jahren von Bundesrat und Parlament eine Bilanz über die Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU gezogen wird, und die Weiterführung dieser Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt wird, so wie das bei den Bilateralen I vorgesehen war. Der Bundesrat soll dieses Vorgehen im Bundesbeschluss zur innenpolitischen Gesetzesanpassungen festhalten.

Begründung

Gute Beziehungen zur Europäischen Union sind für das Erfolgsmodell Schweiz von grosser Bedeutung. Seit 25 Jahren garantieren die bilateralen Verträge unter anderem einen diskriminierungsfreien Zugang zum Binnenmarkt sowie grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation. So betrachtet wäre der Preis einer Nichteinigung mit der EU und einer schrittweisen Erosion der bilateralen Verträge hoch.

Die genauen Auswirkungen der neuen Verträge auf die Souveränität, den Wohlstand der Schweiz und die Besonderheiten des Landes wie die direkte Demokratie, den Föderalismus die Sozialpartnerschaft oder die Wertschöpfung als Exportland – sind zweifellos zentrale institutionelle Voraussetzungen für das Erfolgsmodell Schweiz – können erst definitiv beurteilt werden, wenn damit konkrete Erfahrungen gesammelt wurden.

Die Verträge mit der EU insbesondere die Personenfreizügigkeit sind nur dann für die Schweiz sinnvoll, wenn der privilegierte Marktzugang im Vergleich zu den damit verbundenen EU-Regulierungskosten, EU-Agenturbeteiligungskosten, EU-Programmbeteiligungskosten, EU-Kohäsionszahlungen und vor allem zu den Steuereinnahmen aus dem Exportgeschäft mit der EU in einem positiven Verhältnis steht.

Die Meinungen in den politischen Debatten, ob die allfälligen Abkommen in einer Gesamtbetrachtung zum Vor- oder Nachteil der Schweiz wären, gehen weit auseinander. Die Möglichkeit, dass das Schweizer Volk nach einer siebenjährigen Bewährungszeit der neuen Verträge über die Beziehungen mit der EU eine Bilanz ziehen kann, soll diesen Glaubenskonflikt entschärfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Auf Basis des breit konsultierten Verhandlungsmandats vom 8. März 2024 führt der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) Verhandlungen über ein Paket von Abkommen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Diese Verhandlungen werden derzeit intensiv fortgesetzt. Sobald ein Ergebnis auf dem Tisch liegt, wird der Bundesrat es als Ganzes bewerten. Ist das Ergebnis dieser Gesamtbeurteilung schlüssig, wird er den Eidgenössischen Räten eine entsprechende Botschaft übermitteln. Diese Botschaft wird sowohl die Elemente des Pakets mit der EU als auch deren inländischen Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen umfassen. Zum aktuellen Zeitpunkt hält es der Bundesrat für verfrüht, in der inländischen Umsetzungsgesetzgebung eine Konditionalität bezüglich der Aufrechterhaltung der Abkommen nach sieben Jahren einzufügen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.