24.3900 · Interpellation · 2024-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Kanton St.Gallen haben diesen Sommer Nutzzierrisse durch Wölfe erneut massiv zugenommen. Der Alpsommer ist noch nicht vorbei, schon wurden gemäss der offiziellen Website des Kantons über 80 Nutztiere gerissen. Es dürften jedoch noch einige mehr sein, viele Sekundärschäden, versprengte und verschleppte Tiere werden von den Statistiken gar nicht erfasst. Es gab Alpen, die ihre Tiere frühzeitig abalpten. Wölfe haben Herdenschutzmassnahmen wiederholt überwunden und Herdenschutzhunde angegriffen. Diese Entwicklung beunruhigt und zeigt auf, dass die bisherigen Massnahmen nicht funktionieren. Es müssen weitere Massnahmen geprüft werden. Verschiedene Kantone fordern den sog. Verteidigungsabschuss. Dies würde bedeuten, dass Älplerinnen und Älpler im Notfall bei einem Wolfsangriff selber einen Abschuss durchführen könnten.
Auch das aktuelle Wolfskonzept muss vor dem Hintergrund der anstehenden Revision der Jagdverordnung überdacht werden. Gemäss aktuellem Wolfskonzept erfolgt die Regulierung über sog. Kompartimente – also geografische Räume - in denen der Bund bestimmt, wie viele Rudel dort leben dürfen. Der Kanton St.Gallen ist in drei verschiedene Kompartimente aufgeteilt. Das südliche Sarganserland gehört zum Kompartiment V. Das St. Galler Oberland ist dem Kompartiment lll zugeteilt. Alles, was nördlich vom Walensee ist – also z.B. das Toggenburg - gehört ins Kompartiment II. Im Kompartiment II müssen sich zuerst weitere Wolfsrudel ansiedeln, bevor Wölfe proaktiv reguliert werden dürfen. Im Toggenburg gab es diesen Sommer sehr viele Wolfsrisse, vor allem von Ziegen, die traditionellerweise mit dem Rindvieh gealpt werden. Seit diesem Sommer gibt es ein neues Rudel im Toggenburg, das Gamserrugg-Rudel. Wie sich im Sarganserland auch zeigt, sind die Wölfe mobil, sie wechseln ihr Gebiet resp. das Kompartiment.
Die Anzahl in der Schweiz lebenden Wölfe verdoppelt sich alle 2 Jahre. Bei der Anzahl Rudel zeigen die Zahlen von KORA eine vergleichbare Entwicklung. Daher ist eine präventive Regulierung im Sinne einer Plafonierung der Wolfbestände und einer Änderung des Wolfkonzeptes zwingend. Die hohe Reproduktion, der mittlerweile über 30 Rudel, lässt den Bestand weiter anwachsen trotz der ersten proaktiven Regulierung im vergangenen Winter.
Vor diesem Hintergrund stelle ich an den Bundesrat folgende Fragen:
Wie will der Bundesrat die ungebremste Vermehrung der Wölfe in der Schweiz wirksam stoppen, eine substanzielle Reduktion der Bestände erreichen und dafür sorgen, dass die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen?
Wie geht der Bund mit der vermehrten Präsenz der Wölfe im Siedlungsgebiet um?
Wo sieht der Bund die akzeptable Anzahl Wölfe in der Schweiz, die auch die traditionelle Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete zulässt?
Ist der Bundesrat bereit, im Nachgang zur Verordnungsanpassung das aktuelle Wolfskonzept sowie die heutige Kompartimentslösung zu überarbeiten?
Wo sieht der Bund die Grenze für Beiträge an Not- und Sofortmassnahmen zum Herdenschutz?
Welche gesetzlichen Massnahmen müssten getroffen werden, damit ein Verteidigungsabschuss möglich würde?
Wo sieht der Bundesrat weitere Massnahmen, die ergriffen werden müssen, damit auch in Zukunft Bauernfamilien ihre Tiere sömmern werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Das Parlament hat am 16. Dezember 2022 eine Änderung des Jagdgesetzes (JSG, SR 922.0) verabschiedet und unter anderem die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln eingeführt. Gegen diese Gesetzesrevision wurde kein Referendum ergriffen. Damit die Kantone schnell handeln können, hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen bereits auf den 1. Dezember 2023 befristet in Kraft gesetzt (Wolf: Bundesrat setzt präventive Rudelregulierung in Kraft). Die unbefristete Änderung der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) wurde nun bis zum 5. Juli 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Der Bundesrat sieht vor, die Revision der JSV auf den 1. Februar 2025 in Kraft zu setzen. Es sind voraussichtlich mehrere Perioden der proaktiven Regulierung nötig, um gesicherte Aussagen zur Wirkung der neuen rechtlichen Grundlagen machen zu können. 2) Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das JSG und die JSV - letztere insbesondere in ihrer revidierten Fassung ab dem 1. Februar 2025 - auch in Fällen von Wolfspräsenz im Siedlungsgebiet einen angemessenen rechtlichen Rahmen bieten, damit die Kantone handeln können. 3) Der Wolf ist eine geschützte Art. Daher hat der Bundesrat einen Mindestbestand von zwölf Rudeln festgelegt, welcher den Arterhalt sichern soll. Ein Maximum ist nicht vorgesehen. Gerade bei der Alpwirtschaft ist der Herdenschutz zentral. Geschützte Nutztiere werden deutlich seltener gerissen. Ein effektiver Herdenschutz – wo auch möglich – unterstützt die Koexistenz von Wolf und Nutztierhaltung. 4) Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf, die Wolfsregionen gemäss Anhang 3 der JSV anzupassen. 5) Die in den letzten Jahren vom Parlament zusätzlich gesprochenen Mittel für Sofortmassnahmen des Herdenschutzes haben die Entwicklung hin zu geschützten Weideflächen unterstützt. In Abhängigkeit der Budgetentscheide des Parlamentes werden verschiedene Massnahmen (Zaunmaterial, Herdenschutzhunde und Notfallmassnahmen) weiterhin von Bund und Kantonen unterstützt. Zudem werden seit 2024 rund 4 Millionen Franken zusätzlich aus dem Agrarbudget eingesetzt, um die Sömmerungsbetriebe mit einem Pauschalbeitrag pro Normalstoss für die personellen Aufwände bei der Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen zu entschädigen. 6) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat im August 2024 den Auftrag erteilt, Verteidigungsabschüsse gegen Wölfe zu prüfen. Das UVEK wird die Kommission im 2025 über die Ergebnisse informieren, einschliesslich der Frage zu gesetzlichen Anpassungen. 7) Die Alpwirtschaft ist seit Jahrhunderten Teil der landwirtschaftlichen Kultur der Schweiz und entsprechend dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Mit den Sömmerungsbeiträgen und der Unterstützung des Herdenschutzes sowie der Regulierung der Wolfsbestände trägt er zum Erhalt der Sömmerung bei. Die erwähnten geschaffenen rechtlichen Grundlagen (siehe Antwort auf Fragen 1) sollen das Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wolf ermöglichen.