24.3904 · Interpellation · 2024-09-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 02.08.2024 wurde Bundespräsidentin Amherd in Ulaanbaatar in Würdigung des 60-jährigen Bestehens der bilateralen Beziehungen anlässlich des ersten Schweizer Präsidialbesuchs in der Mongolei empfangen. Die Mongolei ist als einziges demokratisches Land in der Region und auf Grund seiner reichen Vorkommen an Bodenschätzen von geopolitischem Interesse. Auf Grund seiner Lage zwischen den autoritär regierten Mächten Russland und China ist die Mongolei aussenpolitisch darauf bedacht, seine Beziehungen zu so genannt westlichen Staaten bilateral und als aktives Mitglied in internationalen Organisationen im Rahmen der Drittnachbarpolitik zu vertiefen.
Die Schweiz unterstützte die Mongolei im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit über 20 Jahre in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, Klimawandel, sowie bei der inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung. Gemäss Entscheid des Bundesrats hat die Schweiz ihr Kooperationsbüro in Ulaanbaatar per Sommer 2024 geschlossen und damit ihre Präsenz im Land beenden.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Aus welchen Gründen beendet die Schweiz ihre Präsenz in der Mongolei?
Weshalb wurden die für Aussenpolitik zuständigen Kommissionen gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG nicht zur Veränderung des Aussennetzes konsultiert? Plant der Bundesrat stattdessen die Eröffnung eines Generalkonsulats in Ulaanbaatar?
Mit welchen Massnahmen wird er die guten Beziehungen der Schweiz zur Mongolei zukünftig aufrechterhalten und das gute Ansehen der Schweiz bewahren?
Wie wird die Schweiz zukünftig zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Mongolei beitragen?
Welche Massnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Mongolei sieht er vor?
Die Mongolei hat es beim Staatsbesuch des vom internationalen Strafgerichtshof gesuchten russischen Präsidenten Putin Anfang September unterlassen, diesen zu verhaften, zu was sie als Unterzeichnerstaat des Römer Statuts verpflichtet gewesen wäre. Wie beurteilt der Bundesrat diese schwerwiegende Verletzung einer internationalen Verpflichtung der Mongolei? Hat er bei der mongolischen Regierung protestiert?
Welche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der Mongolei im Rahmen der Initiative für ein multilaterales Rechtshilfeinstrument bei Völkerrechtsverbrechen («MLA Initiative») hat dieses Ereignis?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2) Die vom Parlament verabschiedete Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021–2024 gibt vor, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei per 2024 beendet wird. Grund dafür ist die geografische Fokussierung der IZA auf vier Schwerpunktregionen (Nordafrika und Naher Osten; Subsahara-Afrika; Zentral-, Süd- und Südostasien; Osteuropa) und die entsprechende Reduktion der Schwerpunktländer von 46 auf 35. Die per 31.07.2024 erfolgte Schliessung des Kooperationsbüros in Ulaanbaatar wurde mit der Eröffnung eines Honorarkonsulats am 01.09.2024 begleitet. Somit bleibt die Schweiz in der Mongolei präsent.
3) Die bilateralen Kontakte werden weiterhin über die Botschaft in Peking (Seitenakkreditierung für die Mongolei) sowie neu über das Honorarkonsulat in Ulaanbaatar gepflegt. Darüber hinaus finden politische Konsultationen zwischen den Aussenministerien (zuletzt im Juni 2024) sowie hochrangige Treffen statt, wie der in der Interpellation erwähnte Besuch der Bundespräsidentin vom letzten August. Die konsularischen Dienstleistungen werden weiterhin von der Botschaft in Peking ausgeführt.
4) Projekte in den Bereichen gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, nebst Initiativen zum Klimawandel, humanitärer Hilfe, Handel und Kultur, tragen auch künftig zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung bei. Beispiele sind die Zusammenarbeit des mongolischen Parlamentssekretariats mit den hiesigen Parlamentsdiensten zur Stärkung der Gesetzgebungskapazitäten und die Zusammenarbeit des mongolischen Verfassungsgerichts mit dem Bundesgericht und der Universität Bern zur Förderung der Menschenrechte und Demokratie.
5) Ein Grossteil des bilateralen Handels zwischen den beiden Ländern entfällt auf Goldimporte aus der Mongolei. Ohne diese ist die wirtschaftliche Bedeutung der Mongolei für die Schweiz marginal. 2007 unterzeichneten die EFTA-Staaten und die Mongolei eine Zusammenarbeitserklärung, die einen institutionalisierten Dialog (Gemischten Ausschuss) zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen vorsieht. In diesem Rahmen wurden auch potenzielle Freihandelsverhandlungen diskutiert. Derzeit wird ein weiterer Gemischter Ausschuss vorbereitet, der ungenutztes Potenzial zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen identifizieren soll. Für die Schweiz, innerhalb der EFTA-Staaten mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Mongolei, sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Lancierung eines Prozesses hin zu einem Freihandelsabkommen momentan nicht gegeben. Ein solches wird von der Wirtschaft auch nicht gefordert. Der Bundesrat bleibt jedoch für zukünftige Entwicklungen offen.
6) Das EDA hat gegenüber der mongolischen Botschafterin in der Schweiz mehrmals seine Besorgnis und Bedauern über den Entscheid ihrer Regierung, einen Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin auszurichten, zum Ausdruck gebracht. Das EDA erinnerte die Mongolei an ihre Verpflichtungen unter dem Römer Statut.
7) Die MLA-Initiative mündete am 26.05.2023 in der Verabschiedung der Ljubljana-Hague-Konvention. Staaten die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, nach dessen Inkrafttreten zur gegenseitigen Rechtshilfe bei der Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.Bei dieser Rechtshilfeverpflichtung zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden handelt es sich um ein anderes Rechtsinstrument als der erwähnte Fall derVollstreckung einer Zwangsmassnahme, die durch den Internationalen Strafgerichtshof erlassen wurde. Deshalb ist eine Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Rahmen der Ljubljana-Hague-Konvention nicht zu erwarten.