24.3921 · Motion · 2024-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wie folgt anzupassen:
Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen und deren gesamter Jahreslohn 22 050 Franken übersteigt («Mehrfachbeschäftigte»), müssen entweder bei der Vorsorgeeinrichtung des Hauptarbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung durch die Arbeitgeber versichert werden.
Der Koordinationsabzug soll neu prozentual ausgestaltet sein, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dazu braucht es eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden.
Begründung
Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind («Mehrfachbeschäftigte»), sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, da die verschiedenen Einkommen nicht summiert und entsprechend versichert werden. Zwar ist eine freiwillige Versicherung möglich, in der Realität sind die Arbeitgeber aber nur sehr selten bereit, Versicherungslösungen über mehrere Arbeitgeber hinweg zu ermöglichen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichen Pensen, die nur bei einem Arbeitgeber angestellt sind.
Auch eine Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist angezeigt, um die verschiedenen Arbeitsmodelle besser zu versichern. Bei der Umsetzung sollen insbesondere die jüngeren Generationen berücksichtigt werden. Zudem braucht es bei der Umsetzung eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden (insb. Ergänzungsleistungen).
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Problematik der beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten wurde im Rahmen der BVG-Reformvorlage (20.089) eingehend geprüft. Die Verwaltung hat im Auftrag der Kommissionen mehrere Berichte verfasst, insbesondere den Bericht 9 des BSV zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 30. März 2022 (abrufbar unter: www.parlement.ch > 20.089 > öffentliche Kommissionsunterlagen > weitere Berichte).Die Berichte haben aufgezeigt, dass ein Zusammenrechnen der Einkommen mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden ist, weshalb diese Lösung – nach vertieften Diskussionen – vom Parlament im Reformprojekt nicht weiterverfolgt wurde. In der abgelehnten BVG-Reformvorlage war hingegen ein lohnabhängiger Koordinationsabzug vorgesehen, mit dem ein grösserer Einkommensanteil versichert wäre. In Erfüllung des Postulats Rechsteiner Thomas (23.4168 «Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») wird derzeit ein Bericht erarbeitet. Dieser liefert eine Bestandsaufnahme der Verbesserungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte. Das Zusammenrechnen der Einkommen und eine flexiblere, prozentuale Ausgestaltung des Koordinationsabzugs werden darin noch einmal unter die Lupe genommen. Im Übrigen sollen nach der Ablehnung der BVG-Reform nun die wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge kontaktiert und ihre jeweiligen Prioritäten in Erfahrung gebracht werden, um mögliche kompromissfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der 2. Säule zu skizzieren, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit tiefen Einkommen oder mehreren Arbeitgebern. Aktuell gilt es folglich die einschlägigen Analysen abzuwarten. Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.