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24.3926 · Interpellation · 2024-09-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Berichten in den Medien zufolge ist das Referendum gegen die EFAS-Reform zustande gekommen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer entscheidet, ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt werden muss?

2. Auf welche konkreten Fakten stützen sich die Befürworterinnen und Befürworter von EFAS, wenn sie behaupten, dass sich Entscheide zu medizinischen Behandlungen mit der Reform

grundlegend von den heutigen Entscheiden unterscheiden werden und insbesondere die integrierte Versorgung gestärkt werden wird?

3. Wie wird sich EFAS konkret auf die finanziellen Anreize auswirken, die die Leistungserbringer gegenwärtig haben, und damit auf die Rechnungen der Patientinnen und Patienten?

4. Gestützt auf welche Fakten kann behauptet werden, dass die Ärztinnen und Ärzte und die Spitäler ihre Patientinnen und Patienten mit EFAS häufiger ambulant statt stationär behandeln werden?

5. Werden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und die Spitäler mit EFAS mehr oder weniger Anreize haben als heute, Personen mit einer Zusatzversicherung stationär zu behandeln oder zu operieren?

6. Einige Befürworterinnen und Befürworter haben behauptet, mit EFAS könnten jährlich mehrere Milliarden eingespart. Nimmt der Bundesrat solche Versprechungen ernst? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es Dokumente, die belegen, dass der mit EFAS vorgesehene Wechsel bei der Finanzierung zu Leistungseinsparungen auf jeder Rechnung führen wird?

8. Werden die Listen der ambulanten Eingriffe für die Kantone mit EFAS finanziell attraktiver oder unattraktiver? Oder könnten sie sogar ganz aufgegeben werden?

9. Ist der Bundesrat bereit festzulegen, welche Eingriffe ambulant durchgeführt werden müssen, falls mit EFAS das Interesse der Kantone für «ambulant vor stationär» aufgrund des viel höheren Beitrags der Versicherer beim stationären Bereich schwindet?

10. Wird EFAS zu einer höheren oder einer tieferen Kostenbeteiligung der Versicherten führen?

11. Stimmt es, dass die Krankenkassenrechnungen von Versicherten mit höheren Franchisen mit EFAS nicht oder weniger «subventioniert» werden als diejenigen von Versicherten mit niedrigeren Franchisen?

12. Ist der Bundesrat bereit, rasch eine neue Kostenverteilung vorzuschlagen, falls die Aufnahme der Langzeitpflege in das EFAS-Finanzierungssystem entgegen den offiziellen Erklärungen zu einer zusätzlichen Belastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler führt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ob eine Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt wird, entscheiden die Leistungserbringer mit den Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen. Dabei haben die Leistungserbringer das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Die Versicherer können deren Verhalten bspw. über Tarife oder die Wirtschaftlichkeitsprüfungen beeinflussen, die Kantone über Vorschriften oder Leistungsaufträge.2./3./4. Mit der Reform werden Fehlanreize korrigiert, die zu unnötigen Kosten, Defiziten in der Koordination und einer übermässigen Belastung der Prämienzahlenden führen. Heute haben die Versicherer wenig Interesse an der eigentlich kostensparenden Verlagerung von stationär zu ambulant, weil die Kosten ambulanter Behandlungen vollständig zulasten der Kassen und damit der Prämienzahlenden gehen. Der Anteil an ambulanten Operationen in der Schweiz gehört laut Daten der OECD (data-explorer.oecd.org > Topic > Health > Healthcare Use > Surgical Procedures) zu den tiefsten Europas. Mit der Reform werden ambulante Eingriffe für Versicherer attraktiver, weil sich die Kantone auch an den ambulanten Leistungen finanziell beteiligen. Heute ist es für die Versicherer ebenfalls wenig attraktiv, die Koordination zu fördern, weil die Kosten vor allem ambulant bei den Prämien anfallen, die Einsparungen aber zu einem bedeutenden Teil stationär und im Pflegeheim, damit vor allem bei den Kantonen. Mit einer einheitlichen Finanzierung steigt der Anreiz für Versicherer, eine koordinierte Versorgung zu fördern, um unnötige Spitalaufenthalte zu vermeiden und Pflegeheimeintritte zu verzögern. Dies ist zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und spart Kosten. 6./7. Es ist unbestritten, dass ambulante Behandlungen günstiger sind als stationäre. Das exakte Sparpotenzial der Reform ist jedoch schwierig abzuschätzen. Eine Studie im Auftrag des Bundes schätzt es je nach Szenario auf bis zu 440 Millionen Franken. 5./8./9. «Ambulante Listen» bleiben für die Kantone weiterhin lohnend, auch für sie ist ambulant statt stationär weiterhin günstiger. Auch die Liste mit Eingriffen nach Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) wird weiterhin bestehen. Damit können auch Fehlanreize aus dem Zusatzversicherungsbereich angegangen werden, die sich mit der Reform nicht verändern.10. In gewissen Fällen haben Versicherte mit stationärer Behandlung bisher eine tiefere Kostenbeteiligung als Personen mit einer ambulanten Behandlung zu denselben Kosten. Dies weil die Kostenbeteiligung stationär nur auf einem Teilbetrag fällig ist, ambulant aber auf den Gesamtkosten. Neu werden bei der Kostenbeteiligung stationär und ambulant gleichbehandelt. In gewissen Fällen, wenn die stationäre Behandlung günstig ist, werden einzelne Versicherte sich leicht stärker an ihren Kosten beteiligen müssen. Im Gegenzug sinken für alle restlichen Versicherten die Prämien leicht. Die maximale Kostenbeteiligung bleibt unverändert (gewählte Franchise plus Selbstbehalt von maximal 700 Franken). 11. Der maximale Prämienrabatt für Wahlfranchisen ist auf 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt. Deshalb wird sich mit der Reform keine Benachteiligung der Versicherten mit hohen Franchisen ergeben. Diese müssen wie heute mehr Kostenbeteiligung bezahlen und profitieren dafür vom selben Prämienrabatt wie heute.12. Der Bundesrat wird die Auswirkungen der Reform genau überwachen. Falls entgegen den Erwartungen die Prämienzahlenden stärker belastet werden sollten, hat es das Parlament in der Hand, den Anteil des Kantonsbeitrags entsprechend anzupassen.