Lexipedia

Den Schwarzmarkt bekämpfen und den Zugang zur Kultur für alle fördern!

24.3929 · Motion · 2024-09-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Regulierung von Unternehmen zu ergreifen, die Tickets für Kultur- oder Sportveranstaltungen weiterverkaufen. Um den Zugang zur Kultur und zu den vielfältigen Sportveranstaltungen zu gewährleisten, ist es äusserst wichtig, gegen den Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen anzukämpfen.

Begründung

Bei grossen Kultur- oder Sportveranstaltungen in unserem Land sind die Tickets oft innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Manchmal dauert es nur wenige Minuten, bis keine der begehrten Tickets mehr übrig sind.

Dieser Umstand mag zwar erfreulich erscheinen und zeigen, dass das Interesse an den unterschiedlichen Veranstaltungen gross ist, die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Fast unmittelbar nach dem offiziellen Verkauf findet man auf verschiedenen Weiterverkaufsplattformen eine grosse Anzahl der erwähnten Tickets zu überhöhten Preisen wieder. Die Weiterverkaufspreise können ein Vielfaches des offiziellen Verkaufspreises betragen.

Diese Praxis führt zu einem extremen Anstieg der Ticketpreise, und das kulturelle Angebot wird für einen Teil der Bevölkerung eingeschränkt, weil den Betroffenen die finanziellen Mittel fehlen.

Einige Unternehmen, die Tickets weiterverkaufen, nutzen die Situation aus und erzielen riesige Gewinne auf dem Buckel von Bürgerinnen und Bürgern, die einfach nur an einer Veranstaltung teilnehmen möchten. Auch auf Veranstalter kann sich diese Praxis nachteilig auswirken (Imageschäden, gefälschte Tickets).

Der Schwarzmarkt ist heute sehr gross und entzieht sich jeglicher steuerlichen Kontrolle.

Einige Unternehmen, die im erwähnten Umfeld tätig sind und Tickets zu fairen Preisen anbieten wollen, haben bereits wirksame Massnahmen zur Bekämpfung des lukrativen Weiterverkaufsmarktes getroffen. Die meisten Unternehmen aber tun dies nicht. Wenn der Ticketverkauf in gewisser Hinsicht undurchsichtig bleibt, können auf Kosten von Veranstaltungsbesucherinnen und -besuchern und des Zugangs zur Kultur die Gewinne maximiert werden.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat mit dieser Motion beauftragt, ein Gesetz über den Verkauf von Tickets zu erlassen. Es soll folgende Ziele verfolgen:

  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besucherinnen und Besuchern müssen die Veranstalter einen transparenten Verkauf von Tickets zu fairen Preisen gewährleisten.
  • Wenn die Veranstalter den Weiterverkauf von Tickets erlauben, müssen sie ein Weiterverkaufssystem vorsehen, bei dem sie die Preise kontrollieren können.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Veranstalter von Kultur- oder Sportveranstaltungen sind in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich frei. Sie können – wie jede Anbieterin bzw. jeder Anbieter von Waren und Dienstleistungen – selbst am besten die Nachfrage und die Zahlungsbereitschaft der Kundinnen und Kunden abschätzen. Nach geltendem Recht ist der Weiterverkauf von Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen in der Schweiz zulässig. Die Preissetzung steht dabei stets im Ermessen des Eigentümers des jeweiligen Tickets, sodass Tickets auch zu deutlich höheren Preisen veräussert werden dürfen.Die geforderte Regulierung ist aus mehreren Gründen unnötig und schädlich. Das geltende Recht sieht gemäss den Regelungen der Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211) vor, dass Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten stets klar, miteinander vergleichbar und nicht irreführend angegeben werden müssen. Damit ist die erste Forderung der Motion bereits erfüllt.Verschiedene, insbesondere grosse Veranstalter regulieren den Wiederverkauf bereits heute. Gerade für Unternehmen, welche etwa nur eine Veranstaltung pro Jahr durchführen, ist die Möglichkeit eines Wiederverkaufs wichtig. Dieser kann z.B. die Planungssicherheit erhöhen, indem er dafür sorgt, dass Tickets tendenziell früher gekauft werden. Die von der Motion vorgeschlagenen Pflichten wären aber mit hohen Kosten, insbesondere für kleinere Veranstalter, verbunden. Der Aufwand hierfür dürfte beträchtlich sein (insbesondere aufgrund der Pflicht zur Einführung eines Weiterverkaufssystems). Zudem würde der Wettbewerb unter den Wiederverkaufsplattformen geschwächt oder ausgeschaltet, da gegebenenfalls der Verkauf nur noch auf einer Plattform erlaubt wäre. Dies könnte wiederum insgesamt zu höheren Preisen für die Konsumentinnen und Konsumenten führen und läuft insofern der Zielrichtung der vorliegenden Motion entgegen. Schliesslich haben heute bereits alle Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt Tickets zu kaufen. Bei einem Wiederverkauf, beispielsweise kurz vor Veranstaltungsbeginn, obliegt die Preisfindung den jeweiligen Käufern und Verkäufern. Die freie Preisfindung geniesst schliesslich verfassungsrechtlichen Schutz, insbesondere durch das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit gemäss Artikel 27 BV.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.