24.3961 · Motion · 2024-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») insb. mit folgendem Inhalt:
Die in den letzten vierzig Jahren beschlossenen Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sind rückgängig zu machen. Der Bundesversammlung ist eine Vorlage entlang der Linien der «Lex Friedrich» (AS 1984 1148) zu unterbreiten. Die Vorlage gilt für den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien.
Das geänderte BewG gilt für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-/EFTA-Angehörige) mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Als Variante ist eine BewG-Änderung auszuarbeiten, die zusätzlich auch für EU-/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz gilt.
Das geänderte BewG enthält gesetzliche Bestimmungen, gemäss welchen Eigentümer von Liegenschaften, die die neuen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr erfüllen, verpflichtet werden, ihre Schweizer Liegenschaften resp. ihre Anteile an Schweizer Liegenschaften innerhalb einer gewissen Frist zu veräussern. Bei Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Bestimmung kommt eine progressiv ansteigende jährliche Busse zur Anwendung.
Begründung
Anlässlich der Beantwortung der Interpellationen 23.4224 «Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Verschärfung der Lex Koller angezeigt ist?» und 13.4067 «Modernisierung der Lex Koller» hat der Bundesrat wiederholt ausgeführt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, die «Lex Koller» zu verschärfen. In der Bevölkerung ist die Stimmung aber eine ganz andere: Für viele Familien des Mittelstandes wird Wohneigentum immer weniger erschwinglich und auch die KMU verzeichnen einen markanten Preisanstieg bei Geschäftsimmobilien. Die Gründe für den starken Preisanstieg von Schweizer Immobilien sind neben der Knappheit des verfügbaren Bodens und der hohen Zuwanderung von netto mehr als 1.5 Millionen Personen seit Einführung der Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 auch die beträchtliche ausländische Nachfrage. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung der «Lex Koller» zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Vorstoss bezweckt die Rückgängigmachung von 40 Jahren Rechtsentwicklung beim Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41, sogenannte «Lex Koller») und der dazugehörigen Verordnung (BewV, SR 211.412 411). Eine derartige pauschale Wiederherstellung der Rechtslage von 1985 ist angesichts der üblicherweise stattfindenden rechtlichen und praktischen Weiterentwicklung von Rechtsgrundlagen grundsätzlich schwierig. So ist etwa seit dem Inkrafttreten des BewG und der BewV am 1. Januar 1985 die Schweiz diverse internationale Verpflichtungen eingegangen. Über das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union wurden den Angehörigen der EU-Mitgliedsstaaten für den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz diverse Privilegien eingeräumt (BBl 1999 6128). Auch mit dem Abschluss diverser Freihandelsabkommen hat die Schweiz teils Zugeständnisse im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb gemacht. Ein Rückgängigmachen der Lockerungen der Lex Koller würde eine Anpassung einer Vielzahl internationaler Abkommen bedingen. Bereits aus diesem Grund lässt sich die vor rund vierzig Jahren geltende Rechtslage kaum vollumfänglich wiederherstellen. Infolge dieser eingeschränkten Umsetzbarkeit der Motion muss der Nutzen von deren Annahme infrage gestellt werden. Gegen die vorliegend geforderte erhebliche Verschärfung der Lex Koller spricht sodann, dass das Parlament den Bundesrat mit der am 25. September 2023 angenommenen Motion 22.4413 Schmid «Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden. Ergänzung von Artikel 3 BewV, Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebsstätte anerkennen» eben erst beauftragt hat, die Lex Koller für den Erwerb von Wohneigentum als Personalwohnungen durch ausländisch beherrschte Hotels zu lockern. Die vorliegende Motion würde in direktem Widerspruch dazu stehen. Der Bundesrat bezweifelt zudem, dass die Lockerungen der Lex Koller, die in den letzten vier Jahrzehnten beschlossen wurden, die Ursache für den heute angespannten Immobilienmarkt in der Schweiz darstellen. Folglich wäre ein Rückgängigmachen dieser Lockerungen auch kein taugliches Mittel. Der Bundesrat teilt indessen die Besorgnis über den Preisanstieg von Immobilien und der Wohnungsknappheit. Statt eine bestimmte Rechtslage pauschal wiederherzustellen, wäre aber gegebenenfalls eher zu prüfen, ob und allenfalls wie eine Anpassung der bestehenden gesetzlichen Instrumente im Wohnungsbereich zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen könnte. Im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt ist auch der am 13. Februar 2024 vorgestellte Aktionsplan Wohnungsknappheit zu erwähnen, den der Bund zusammen mit Vertretungen der Kantone, Städte und Gemeinden sowie Bau- und Immobilienwirtschaft erarbeitet hat und umsetzt, soweit es in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Im Übrigen hat der Ständerat den Bundesrat mit dem Postulat 23.4323 «Wohneigentumsförderung» der WAK-S beauftragt, eine Auslegeordnung über die Eigentumsförderung vorzulegen.Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Dieser ginge dahin, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, gemäss welchem zu prüfen wäre, ob und gegebenenfalls wie eine Anpassung der bestehenden gesetzlichen Instrumente im Wohnungsbereich zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen könnte. Zugleich wäre Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem oder mehreren Erlassen der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu treffen seien.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.