Lexipedia

24.3963 · Interpellation · 2024-09-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat jüngst in der Kontaminantenverordnung Grenzwerte für gewisse PFAS in bestimmten Lebensmitteln festgelegt. Für einige PFAS besteht bereits heute ein (Teil-)Verbot.

Der Kanton St. Gallen hat Untersuchungen gemacht und im Fleisch von fünf Betrieben mit belasteten Flächen sowie im Boden und im Quellwasser dieser Flächen erhöhte oder zu hohe PFAS-Werte gemessen.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Als mögliche Quelle bei Überschreitungen in tierischen Produkten wird aktuell die ehemalige Ausbringung von Klärschlamm auf Feldern vermutet, welcher seit 2006 nicht mehr eingesetzt wird. Wie schätzt der Bundesrat die Verantwortung des Staates ein, zumal dieser damals die Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel als sicher erklärt hat?

  2. Aufgrund des Verursacherprinzips: Wie will der Staat die Entschädigungen infolge der Restriktionen regeln und finanzieren?

  3. Sind die heute existierenden Grenzwerte (Trinkwasser, Lebensmittel) mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die toxikologische Relevanz von einzelnen PFAS abgestimmt?

  4. Welche Methoden und Standards zur Messung von PFAS in Festkörpern (z.B. Böden, Fleisch) werden in der Schweiz derzeit angewendet? Wie zuverlässig und sensitiv sind diese Verfahren im Hinblick auf die Detektion und Quantifizierung von PFAS und sind die Resultate replizierbar?

  5. Die in der Schweiz angewandten Grenzwerte gelten EU-weit ebenfalls. Was ist der Kenntnisstand bezüglich importierter Lebensmittel aus dem EU-Raum hinsichtlich der möglichen Belastung mit PFAS? Werden in der EU ebenfalls aufgrund dieser Grenzwerte Lebensmittelverkaufsverbote erlassen?

  6. Was ist geplant, um die Ursachen in der Schweiz zu ermitteln und die Belastungen zu reduzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die Quellen und die Sachverhalte, die zur Verunreinigung des Bodens mit PFAS (Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen) in der Region «Eggersrieter Höhe» geführt haben, sind aktuell nicht geklärt. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu allfälligen Verantwortungen und Entschädigungen äussern. 3. Die in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (VHK; SR 817.022.15) festgelegten Höchstwerte für PFAS in verschiedenen Lebensmitteln sind mit den Höchstwerten in der EU harmonisiert und basieren auf den aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Daten. Es wird heute davon ausgegangen, dass PFAS-Einzelsubstanzen in gleicher Weise wirken wie ein Gemisch von PFAS-Einzelsubstanzen. Für die Bewertung von Letzterem wird deshalb die Konzentration jeder Substanz aufsummiert, wobei jede Substanz nach ihrer Wirkstärke mehr oder weniger gewichtet wird. Es ist ein zentrales Ziel der Toxikologieforschung, die Wirkmechanismen der PFAS-Verbindungen besser zu verstehen und geeignete Bewertungskonzepte zu etablieren. 4. Bund und Kantone haben Analysemethoden für die PFAS-Untersuchungen in verschiedenen Lebensmitteln entwickelt und validiert. Für Böden haben mehrere Schweizer Labore ebenfalls PFAS-Analysen entwickelt, validiert und in ihren Katalog aufgenommen. Die verwendeten Methoden können Stoffe in sehr tiefen Konzentrationen messen. Sie basieren auf einer mit der Analyse der Masse von Molekülen und Atomen (Massenspektrometrie) gekoppelten speziellen Messmethode (Flüssigchromatographie). Die Messresultate können repliziert werden. Die Messunsicherheit liegt bei 10-40%, was für eine Analytik im Spurenbereich von einem Milliardstel Gramm üblich ist. 5. Eine abschliessende Übersicht über die mögliche Kontamination der importierten Lebensmittel mit PFAS liegt aktuell nicht vor. Daten aus dem deutschen Monitoringprogramm 2022 zeigen jedoch, dass in den rund 500 untersuchten Lebensmittelproben (Milch, Aal, Lachs, Thunfisch, Lamm-Leber, Wein) nur sehr geringe PFAS-Konzentrationen gefunden wurden. Die von Bund und Kantonen gestartete Untersuchungskampagne, welche tierische wie auch pflanzliche Lebensmittel untersuchen wird, wird auch importierte Lebensmittel berücksichtigen. Erste Resultate werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorliegen. 6. Wie in der Antwort auf die Frage 24.7578 Ryser «PFAS-Aktionsplan: Wie sieht der Zeitplan aus?» ausgeführt, plant der Bundesrat, den Bericht zum Postulat 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» bis Ende 2025 vorzulegen. Der Bericht soll aufzeigen, ob ein nationaler Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS und andere langlebige Chemikalien erforderlich ist.