24.3978 · Interpellation · 2024-09-24
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird freundlich gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche konkreten Schritte hat der Bundesrat unternommen, um die in der Motion geforderten Massnahmen zur Förderung der Forschung und Therapie für spezifische Frauenkrankheiten umzusetzen?
2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Schweizerische Nationalfonds (SNF) verstärkt Projekte zur Gendermedizin unterstützt? Gibt es Pläne, zusätzliche finanzielle Mittel für diese Forschung bereitzustellen?
3. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um eine adäquate Ausbildung des medizinischen Fachpersonal hinsichtlich geschlechterspezifischer Symptome, Diagnosen und Behandlungen zu gewährleisten?
4. Sollte die Gendermedizin als Pflichtfach in der medizinischen Ausbildung aufgenommen werden?
5. Wie plant der Bundesrat, die Vernetzung von Forschungseinrichtungen, Universitäten und Spitälern im Bereich der Gendermedizin zu fördern, um den Wissenstransfer zu beschleunigen und innovative Ansätze in der Praxis zu implementieren?
6. Inwieweit ist der Bundesrat bereit, spezifische Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung zu unterstützen, um das Bewusstsein für frauenspezifische Krankheiten und geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitswesen zu schärfen?
7. Welche Rolle sieht der Bundesrat für die Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Gendermedizin, insbesondere in der Erforschung und Entwicklung von individualisierten Therapien für frauenspezifische Krankheiten?
Begründung
Diese Motion unterstreicht die Notwendigkeit, frauenspezifische Krankheiten intensiver zu erforschen und zu behandeln. Dabei wird die Bedeutung der Gendermedizin hervorgehoben, die geschlechtsspezifische Unterschiede in Symptomen, Diagnosen und Behandlungen berücksichtigt. Eine gezielte Ausbildung des medizinischen Personals in diesem Bereich ist entscheidend, um die Versorgungsqualität zu steigern und Fehldiagnosen zu vermeiden.
Entstanden im Rahmen der Kampagne «Verändere die Schweiz!» von ''engage.ch'', zielt der Vorstoss darauf ab, durch verstärkte Forschung und Ausbildung eine bessere Gesundheitsversorgung für alle Geschlechter zu gewährleisten, was sowohl gesundheitliche als auch ökonomische Vorteile bringt.
Stellungnahme des Bundesrates
1/2. Ein gerechtes Gesundheitssystem, welches insbesondere auch Frauen adäquate Leistungen bietet, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2023 beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Umsetzung des Nationalen Forschungsprogramms «Gendermedizin und -gesundheit» (NFP 83). Damit hat er einen wichtigen Schritt zur Förderung der geschlechts- und genderspezifischen Gesundheitsforschung unternommen, wodurch die Behandlung von Frauen verbessert und klinische Richtlinien entwickelt werden können. Zudem haben die Forschenden aller Schweizer Hochschulforschungsstätten die Möglichkeit, über die Projektförderung des SNF Mittel für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte zum Thema Gendermedizin ausserhalb des NFP zu beantragen. Des Weiteren hat der Bundesrat am 15. Mai 2024 einen Bericht in Erfüllung des Postulates Fehlmann Rielle 19.3910 «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten» verabschiedet, in dem die Eidgenössische Qualitätskommission beauftragt wird, bei der Durchführung von Programmen und der Unterstützung von Projekten zur Qualitätsentwicklung darauf zu achten, dass frauenspezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen wird.3/4. Das Medizinalberufegesetz (SR 811.11) und das Gesundheitsberufegesetz (SR 811.21) regeln die Ausbildung und Berufsausübung der unter ihren Geltungsbereich fallenden Berufe. Die auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe geregelten Ziele oder Kompetenzen sind jedoch auf einer hohen Abstraktionsebene formuliert. Die Festlegung von spezifischen Bildungsinhalten, wie beispielsweise zur Gendermedizin, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Hochschulen (Respektierung der Hochschulautonomie). Im Bericht in Erfüllung des Postulates Fehlmann Rielle 19.3910 wurden das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation beauftragt zu prüfen, ob die biologischen und sozialen Geschlechteraspekte in der Ausbildung für die Medizinalberufe bzw. in den Berufsbildungsangeboten im Gesundheitsbereich ausreichend berücksichtigt werden, und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zu ermitteln. 5. Es werden bereits Anstrengungen unternommen, insbesondere auf Initiative der Universitäten, um die Aspekte Geschlecht und Gender in die Richtlinien und Programme der medizinischen Studiengänge einzubinden (z. B. Projekt «Sex & Gender Integration in the Swiss Medical Curriculum» oder Plattform «Gender Education in Medicine Switzerland»). Ausserdem soll das NFP 83 die Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der verschiedenen Stakeholder (Gesundheitsakteure, Berufsorganisationen, Ärzteverbände, Lehrkörper usw.) ermöglichen.6. Wie in der Stellungnahme zur Motion Suter 22.3223 «Endometriose. Nationale Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne» festgehalten, verfügt der Bund über keine gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, eine entsprechende Kampagne durchzuführen. Er kann auch keine Kampagnen der Kantone oder der medizinischen Fachgesellschaften finanziell unterstützen.7. Die Abschätzung der Chancen und Risiken der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz für die personalisierte Medizin für Frauen ist grundsätzlich Sache der medizinischen Fachgesellschaften. Mit Blick auf den Einsatz von KI-unterstützten Technologien ist das Bundesamt für Kommunikation zurzeit an einer Analyse betreffend möglicher Regulierungsansätze für die Schweiz. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit einer soliden und aussagekräftigen Datengrundlage für die Erforschung und Entwicklung massgeschneiderter Therapien, auch im Bereich der Gendermedizin, jedoch bewusst. Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Sinne der Patientinnen und Patienten, z.B. für die Forschung, wird deshalb bei Digitalisierungsstrategien im Gesundheitsbereich jeweils in die Konzeption miteinbezogen.