24.4002 · Interpellation · 2024-09-25
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die Bundesrätin Viola Amherd haben über ihren Entscheid informiert, das ursprünglich für den F-35A vorgesehenen Triebwerk zu ersetzen. Auch die Amerikaner haben angekündigt, dass das ursprüngliche Triebwerk nach dem Entscheid von Präsident Biden ersetzt wird. Sie reagieren damit auf verschiedene Probleme beim ursprünglichen Triebwerk. Dieses erzeugt zu viel Hitze und beschädigt die Rotorblätter, was zu kostspieligen und endlosen Reparaturen führt. Gemäss den regelmässigen Berichten des amerikanischen Rechnungshofs «Government Accountability Office» bleibt wegen diesen Problemen ein erheblicher Teil der F-35, die sich zurzeit im Einsatz befinden, am Boden. Zudem verfügt das neue Triebwerk über ein Kühlsystem und steigert die Leistung des Flugzeugs um einen Drittel – und somit auch sein Lärm, der bereits heute unerträglich ist und ein Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner von Militärflugplätzen darstellt.
Die Erklärungen des VBS beschränken sich auf die Information, dass es sich lediglich um eine Gelegenheit handle, die Schweizer F-35A mit dem neuesten Triebwerk auszustatten. Gemäss dem VBS sei dies in keinster Weise eine Notwendigkeit, denn das ursprüngliche Triebwerk sei perfekt und vollkommen funktionsfähig. Also lediglich eine etwas perfektere Version. Jedoch mit einem Haken: Die Kosten des Austauschs würde die Schweiz übernehmen. Wie hoch sind diese? Ein bis zwei Milliarden Franken? Und dies für das angeblich günstigste Flugzeug...
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das ursprünglich für den F-35A vorgesehene Triebwerk in jeglicher Hinsicht für den regelmässigen Gebrauch geeignet ist?
- Falls ja, weshalb soll er dann ersetzt werden, zumal die Kosten dafür bei der Schweiz anfallen? Vor allem beim aktuellen Zustand des Bundeshaushalts.
- Verfügt der Bundesrat über eine Schätzung der Kosten, die für den gesamten Ersatz anfallen?
- Wie werden diese Zusatzausgaben im Falle einer Beschaffung finanziert? Wird ein Nachtragskredit beantragt? Zusätzlich zu den neun Milliarden, die für die Wartung des Flugzeugs über 30 Jahre vorgesehen sind?
- Kann sich der Bundesrat, wenn das ursprünglich vorgesehene Triebwerk ersetzt wird, dazu verpflichten, zu gegebener Zeit neue Lärmmessungen durchzuführen – und dieses Mal bitte auf eine transparente Weise?
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach derzeitiger Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks. Dieses Triebwerk wird die Anforderungen für die vorgesehenen Block 4-Konfiguration erfüllen. Das Triebwerk des F-35A wird nicht ersetzt. Hingegen werden Teile des Triebwerks sowie des zugehörigen Kühlluftsystems weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung soll bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen sein. Nach heutiger Planung soll das Upgrade im Rahmen einer grossen Instandhaltung in den 2030er Jahren in die Schweizer F-35A eingebaut werden. Der Einbau wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Weiterentwicklungen sind bei komplexen Systemen normal und notwendig. Auch beim aktuell bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden F/A-18 wurden solche Weiterentwicklungsschritte vollzogen. Der Einbau dieser Weiterentwicklung ist für die Schweiz vorteilhaft: Aufgrund der Weiterentwicklung der Triebwerke wird der Betrieb der Flugzeuge über die gesamte Lebensdauer – auch unter Berücksichtigung der Umrüstungskosten – optimiert und günstiger. Aufgrund der laufenden Entwicklung sind die genauen Kosten für den Einbau der Weiterentwicklung noch nicht bekannt. Die grossen Stückzahlen wirken sich jedoch vorteilhaft auf die Kosten pro Flugzeug aus. Die mit der Aktualisierung der Triebwerke verbundenen Kosten werden Bestandteil von zukünftigen Instandhaltungsverträgen des VBS mit der amerikanischen Regierung sein. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden mittels Verpflichtungskredit beantragt. Aufgrund der Weiterentwicklung des Triebwerks und des dazugehörigen Kühlluftsystems sind keine Auswirkungen auf die Lärmemissionen zu erwarten. Somit müssen keine neuen Lärmmessungen aufgrund der Weiterentwicklung des Triebwerks erfolgen. Die Lärmmessungen der EMPA haben weiterhin Gültigkeit.