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24.4010 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Seit Monaten arbeitet der ETH-Rat an einer Mega-Fusion der vier Forschungsanstalten des ETH-Bereichs EAWAG, PSI, EMPA, WSL mit über 4'000 Mitarbeitenden an 13 Standorten in 9 Kantonen. Wie die Personalverbände des Bundes öffentlich berichten, sei dieser Umbau des ETH-Bereichs lanciert. Eine Analyse des ETH-Rats habe gezeigt, dass es sinnvoll sei, den vier Forschungsinstitutionen die eigene Rechtspersönlichkeit zu entziehen und diese unter einer einheitlichen Leitung zu fusionieren.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der Bundesrat in den oben angeführten Prozess einbezogen?

2. Welche Beurteilungskriterien bilden die Grundlage für den Entscheid zu einer solchen Mega-Fusion?

3. In welcher Form wurden die betroffenen Forschungsanstalten sowie deren Mitarbeitende in den Prozess einbezogen?

4. Wie sind die strategische Planung und die Projektorganisation konkret aufgebaut?

5. Wie hoch werden die Kosten für diese Mega-Fusion geschätzt? Wie hoch ist das Sparpotenzial?

6. Wie ist garantiert, dass jede Forschungsanstalt (jeder Brand) in ihren Aufgaben und finanziellen Mitteln nicht eingeschränkt werden und sich weiterentwickeln können?

7. Wo in der aktuellen BFI-Botschaft 2025-28 sind die Kosten für diese Fusion abgebildet?

8. Nach Artikel 22 ETH-Gesetz (SR 414.110) liegt der Entscheid über die Errichtung oder Aufhebung von ETH-Forschungsanstalten beim Parlament. Wie wird das Parlament in diesen Prozess eingebunden?

Stellungnahme des Bundesrates

1./8. Gestützt auf eine Empfehlung in der Zwischenevaluation 2019 des ETH-Bereichs hat der Bundesrat mit seinen strategischen Zielen 2021–2024 für den ETH-Bereich diesen beauftragt, seine Struktur angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen einer Überprüfung zu unterziehen. Der ETH-Rat ist das vom Bundesrat gewählte strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs und bestimmt dessen Strategie im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates. Gemäss Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz; SR 414.110) unterbreitet er seine Anträge dem WBF. Dies würde auch für die Errichtung oder Aufhebung von Forschungsanstalten gelten. Ein entsprechender Antrag müsste anschliessend vom WBF an den Bundesrat und von diesem an das Parlament, welches die abschliessende Kompetenz zur Schaffung und Aufhebung von Forschungsanstalten des ETH-Bereichs hat, gestellt werden. Die laufende Analyse der Strukturen führt der ETH-Rat somit im Rahmen seiner Kompetenz und im Auftrag des Bundesrates aus. Das WBF und das EFD, welche die Rolle des Eigners gegenüber dem ETH-Bereich wahrnehmen, lassen sich in den Eignergesprächen regelmässig vom Präsidenten des ETH-Rats informieren. Dieser unterrichtet regelmässig auch die WBK des National- und des Ständerates über das Projekt.2. Der ETH-Rat, die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten haben die Stärken und Schwächen der aktuellen Organisation des ETH-Bereichs analysiert. Darauf basierend haben sie sich Anfang 2024 auf acht Ziele verständigt, die der ETH-Bereich erreichen sollte. Im Rahmen einer Vorkonsultation sind die Angehörigen der Institutionen des ETH-Bereichs eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Es ist vorgesehen, dass der ETH-Rat anschliessend im Dezember 2024 einen Richtungsentscheid trifft. Ein definitiver Beschluss des ETH-Rats sollte, nach einer Anhörung im ETH-Bereich, voraussichtlich im Dezember 2025 erfolgen. Weitere Informationen und Grundlagen zum Projekt publiziert der ETH-Rat auf seiner Website. 3./4. Die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten sind Kern der Projektorganisation. So besteht die Projektleitung aus einer Vertretung des ETH-Rats, den Präsidenten der beiden ETH sowie den Direktoren und der Direktorin der Forschungsanstalten. Die Projektgruppen, welche die zentralen Inhalte erarbeiten, bestehen aus Fachleuten der sechs Institutionen. Die Mitarbeitenden bringen sich unter anderem im Rahmen der Vorkonsultation ein.5./7. Ziel des Projekts ist, die Zusammenarbeit im ETH-Bereich zu verbessern und neue Herausforderungen unserer Gesellschaft rascher, effizienter und vernetzter anzugehen. Der ETH-Bereich will der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft mit den vorhandenen Ressourcen noch besser dienen. Da sich Kosten und Einsparungen noch nicht quantifizieren lassen, enthält die BFI-Botschaft 2025–2028 zwar einen Abschnitt über die Überprüfung der Organisation des ETH-Bereichs, aber keine finanziellen Schätzungen.6. Eines der acht Ziele, auf die sich die Leitungen der Institutionen des ETH-Bereichs 2024 mit dem ETH-Rat verständigt haben, ist, die Stärken des heutigen Systems beizubehalten. Dazu zählen die wertvollen Brands der Institutionen, ihre strategische Entwicklungsfähigkeit und ihre Verbindungen zu den Stakeholdern, insbesondere auch zur Wirtschaft.

Stand der Auslegeordnung zur Überprüfung der Struktur des ETH-Bereichs | Lexipedia | Lexipedia