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24.4033 · Interpellation · 2024-09-26

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Wohnbauten können bei Neubauten praktisch ohne Mehrkosten, bei Umbauten im Rahmen der Verhältnismässigkeit mehr oder weniger vollständig hindernisfrei-anpassbar erstellt werden (NFP 4045-59735:2004). Jede reguläre Wohnung würde damit für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Menschen im hohen Alter zugänglich und bei Bedarf einfach und kostengünstig anpassbar. Weder in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des BehiG noch im «Aktionsplan Wohnungsknappheit» (Runder Tisch mit BR Guy Parmelin vom 13. Februar 2024) wurde der Bedarf an hindernisfrei-anpassbarem Wohnraum für Menschen mit Behinderung jedoch thematisiert.

Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt mit einem Anteil an hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen im einstelligen Prozentbereich weist mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG auf Mängel in der Gesetzgebung hin. Mit dem in der Revision des BehiG vorgesehenen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung und dem Versprechen an die Betroffenen, ihre Wohnsituation selbstbestimmt wählen zu können, wird die Nachfrage nach hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Ist die äusserst schwierige Situation von Menschen mit Behinderung bei der Wohnungssuche dem Bundesrat bekannt?

  • Verfügt der Bundesrat über die erforderlichen Daten, um festzustellen, wie viele für Menschen mit Behinderung geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen?

  • Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben im BehiG für Wohnbauten ausreichen, damit Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt auch eine reelle Chance haben?

  • Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben des BehiG für Wohnbauten in allen kantonalen Baugesetzen ausreichend umgesetzt werden?

  • Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus nach Norm SIA 500?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Menschen mit Behinderungen häufig Schwierigkeiten haben, passenden und ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechenden Wohnraum zu finden. Es gibt zahlreiche Herausforderungen: den Mangel an geeigneten Wohnungen, die begrenzte Verfügbarkeit, die für viele Menschen mit Behinderungen unerschwinglichen Preise, die Konkurrenz mit anderen bedürftigen Personengruppen (wie ältere Menschen oder Familien mit Kindern) oder die Stigmatisierung, der manche Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erarbeitet mit Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bis Mitte 2026 zuhanden des Bundesrates einen Bericht über altersgerechtes Wohnen in der Schweiz. Dieser Bericht wird einen Überblick über die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt geben, zu denen auch das hindernisfreie Wohnen gehört, und anhand bewährter Praktiken und Handlungsempfehlungen aufzeigen, wie sie zu meistern sind. 2–4. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3), das seit 2004 in Kraft ist, enthält Vorschriften über den Zugang zu Bauten und Anlagen. Das BehiG legt hier einen Mindeststandard für die ganze Schweiz fest. Die Baugesetzgebung liegt jedoch in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Alle Kantone haben denn auch Regeln für hindernisfreies Bauen in ihre Gesetzgebung aufgenommen. Die Kontrolle über die Einhaltung der Baunormen obliegt den Kantonen und Gemeinden. Mit seiner Politik der Inklusion will der Bundesrat die Kantone für ihre Verantwortung sensibilisieren. Die Kantone beteiligen sich auch am Schwerpunktprogramm «Wohnen», das parallel zur Revision des BehiG läuft. Die Diskussionen in diesem Rahmen haben keinen Bedarf an zusätzlicher Unterstützung bei der Umsetzung der Zugänglichkeitsstandards ergeben. 5. Um den Zugang zu geeignetem Wohnraum zu verbessern, wurden bereits mehrere Initiativen umgesetzt. So können etwa zusätzliche Kosten für eine Wohnung mit Lift durch einen Zuschlag bei den Ergänzungsleistungen der Invalidenversicherung (IV) ausgeglichen werden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das BWO unterstützen zudem Projekte zur Förderung von hindernisfreiem Wohnraum, wie die Schaffung von Labels zur Barrierefreiheit (z. B. das Label LEA – Wohnen in jedem Alter) und die Suche nach entsprechenden Wohnungen auf Immobilienplattformen.Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die blosse Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass jede Person mit einer Behinderung Zugang zu solchem Wohnraum hat. Er zielt daher darauf ab, hindernisfreies Bauen und universelles Design in allen Wohnungen zu fördern und dabei technische Normen mit hohen Standards anzuwenden, auch für preisgünstige Wohnungen.