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Welche in unseren Nachbarländern sowie in den Niederlanden und Belgien zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten PFAS?

24.4074 · Interpellation · 2024-09-26

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Laut dem Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) gehören bei den in der EU zugelassenen Wirkstoffen in synthetischen Pestiziden 37 von 306 Moleküle zur Familie der PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien, die in der Natur nicht vorkommen), also mehr als 10 Prozent. Der Bundesrat antwortet auf die Frage 24.7730, dass in der Schweiz aktuell 108 Pflanzenschutzmittel (PSM) und 121 Parallelimportprodukte zugelassen sind, die Wirkstoffe enthalten, die zu den PFAS gehören.

Laut Antwort des Bundesrates auf die Frage 24.7664, werden die zehn PFAS-haltigen Produkte, die heute für die Privatanwendung zugelassen sind, noch dieses Jahr ihre Zulassung verlieren – weil sie die erforderlichen Kriterien gemäss Anhang 12 der PSMV nicht erfüllen. Das bedeutet, dass sie bienentoxisch, gewässergefährdend und/oder besonders humantoxisch sind.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist korrekt, dass es sich bei den PFAS in Pestiziden um dieselbe Stoffgruppe handelt, welche in verschiedenen Gebieten von St. Gallen zum Teil in derart hohen Konzentrationen vorkommen, dass für das Fleisch und die Milch der da weidenden Tiere ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden musste? Wenn nein, was sind das für PFAS? Wenn ja, werden Biozide und PSM als mögliche Eintragsquelle für PFAS in Böden und in Lebensmitteln in Betracht gezogen?

  2. Mit welchen Methoden können die PFAS aus dem St. Galler Boden entfernt werden? Was kostet das und wer übernimmt diese Kosten?

  3. Wann kann das Verkaufsverbot für die Produkte dieser Bauern wieder aufgehoben werden und wer finanziert die Ertragsausfälle aus dem Verkaufsverbot?

  4. Offenbar muss davon ausgegangen werden, dass die landwirtschaftlichen Böden, die die Produktionsgrundlage der Landwirtschaft darstellen und somit unsere Lebensgrundlage, nicht nur im Kanton St. Gallen mit PFAS belastet sind? Was tut der Bund konkret, um dies herauszufinden? Sieht der Bundesrat die Versorgungssicherheit gefährdet, durch die zunehmende Belastung des landwirtschaftlichen Bodens und des Trinkwassers durch chemische Wirkstoffe?

  5. Nun, da man weiss, dass PFAS hochproblematisch sind und sich in den Böden akkumulieren: Wer übernimmt die Folgekosten, wenn PFAS-haltige PSM weiterhin ausgebracht werden?

  6. Werden nach dem Verbot noch Pestizide mit PFAS-haltigen Wirk- oder Beistoffen für die Privatanwendung zugelassen sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den in St. Gallen untersuchten Fleisch- und Milchproben wurde in erster Linie die zu den Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) gehörende Verbindung Perfluoroctansäure (PFOS) nachgewiesen, die zum Teil die geltenden Höchstgehalte überschritt. PFOS wird weder in Pflanzenschutzmitteln noch in Biozidprodukten verwendet. 2./5. Mit PFAS belasteter Boden kann nur saniert werden, indem der gesamte Boden abgetragen und durch sauberen Boden ersetzt wird. Im Umweltschutzrecht gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip (Art. 2 Umweltschutzgesetz; SR 814.01). Die Quellen und Sachverhalte, die zur Verunreinigung des Bodens mit PFAS in verschiedenen Gebieten der Region St. Gallen führen bzw. geführt haben, sind aktuell nicht geklärt. Der Bundesrat kann sich daher aktuell nicht zu allfälligen Verantwortlichkeiten und Entschädigungen äussern. 3. Lebensmittel von den betroffenen Betrieben können wieder in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass die im Lebensmittelrecht festgelegten Höchstgehalte nicht überschritten werden. Welche Massnahmen dazu konkret notwendig sind (z.B. Umstellung auf PFAS-freies Futter bzw. Tränkewasser), klären die Behörden im Kanton St. Gallen aktuell mit den Betrieben ab. Basierend auf der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SR 914.11) können Kantone zur Überbrückung, bis sie Ihre Produkte wieder in Verkehr bringen können, zinslose Darlehen aus dem «Fonds de Roulement» gewähren, um unverschuldete finanzielle Bedrängnisse zu beheben oder Betriebsaufgaben zu erleichtern. In der Agrarpolitik gibt es jedoch kein Instrument, mit dem Ertragsausfälle direkt abgegolten werden können. 4. Im Rahmen der Umsetzung der Motion (22.3929) Maret Marianne «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» wurde eine Umfrage zu kantonalen PFAS-Messkampagnen durchgeführt. Das Bundesamt für Umwelt hat zudem eine Studie in Auftrag gegeben, in der Bodenproben unter anderem aus dem Archiv der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO) auf PFAS untersucht wurden (Thalmann et al.: Per- und polyfluorierte Substanzen in Schweizer Böden. In: altlasten spektrum (31), 2022, 176-179). PFAS-Analysen werden in den nächsten Jahren in das reguläre Programm der NABO aufgenommen. Weiter haben der Bund und die Kantone eine koordinierte Kampagne zur Untersuchung der Belastung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln mit PFAS gestartet. Im Rahmen der Umsetzung der oben erwähnten Motion sollen spezifische Grenzwerte abgeleitet werden, ab denen beispielsweise bei belasteten Böden Massnahmen ergriffen werden müssen. Ob und wie sich diese auf die Versorgungssicherheit auswirken, kann vor der Festlegung der Werte nicht beurteilt werden. 6. Aktuell sind zehn Pflanzenschutzmittel mit drei Wirkstoffen, die als PFAS gelten, für die nichtberufliche Verwendung bewilligt. Sie werden noch dieses Jahr die Bewilligung für die nichtberufliche Verwendung verlieren, weil sie die neu eingeführten verschärften Kriterien für Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung gemäss Anhang 12 Ziffer 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) nicht erfüllen.

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