24.4078 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Neophyten-Bekämpfung in der Schweiz ist eine Aufgabe, die sehr arbeitsintensiv und teuer ist. Viele dieser Pflanzen verdrängen einheimische Arten, beeinträchtigen Ökosysteme und schaden landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern sowie Infrastrukturen.
Bei der Bekämpfung stossen dabei viele Akteure an ihre Grenzen. So hat die SBB kürzlich verkündet, aufgrund von Sparmassnahmen die Neophyten-Bekämpfung zu reduzieren trotz gesetzlichem Auftrag (vgl. auch Frage 24.7783). Das hat einen direkten negativen Einfluss auf die Anstrengungen anderer Akteure. Eine flächendeckende Bekämpfung ist nur effektiv wenn alle zusammen an einem Strang ziehen. Durch klare Vorgaben und gemeinsame Massnahmen könnten Ressourcen gebündelt und Synergien genutzt werden.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:
Wie können die Bemühungen der verschiedenen Akteure besser koordiniert werden und die Vorgaben abgeglichen?
Sieht der Bundesrat einen Mehrwert in einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Neophyten, die die Bemühungen privater Unternehmen, staatsnaher Betriebe, der Kantone und Gemeinden, zivilgesellschaftlicher Organisationen und insbesondere auch der Landwirtschaft koordiniert?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat bereits 2016 die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (Invasive gebietsfremde Arten) beschlossen. Sie bildet den Rahmen für das Vorgehen gegen invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz. Ebenso legt sie fest, wie die Koordination der verschiedenen Akteure gewährleistet werden soll (Massnahme 1-2.1, Kapitel 3.2 und 1-2.3 sowie Anhang A1). Im Fokus stehen diejenigen Pflanzen, die in der Liste «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» von 2022 aufgeführt sind. Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen setzen die Bundesbehörden diese Strategie in Zusammenarbeit mit der dafür zuständigen kantonalen Arbeitsgruppe der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter (Cercle Exotique) um. 2. Das UVEK führte im Jahr 2019 die Vernehmlassung zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) durch, welche Massnahmen zur Eindämmung von invasiven gebietsfremden Arten vorsah. Die Vorlage ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Der Bundesrat prüft derzeit, ob und inwiefern die bestehenden rechtlichen Lücken geschlossen werden sollen. Weiter ist zu erwähnen, dass der Bundesrat in Erfüllung der Motion 19.4615 Friedl mit der Teilrevision der Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911), welche am 1. September 2024 in Kraft trat, die rechtlichen Grundlagen für schweizweite Massnahmen gegen invasive Neophyten angepasst hat. Neben der Ausweitung des bestehenden Umgangsverbotes für gewisse invasive gebietsfremde Organismen wurde neu das Inverkehrbringen von gewissen invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagt. Das heisst, es ist verboten, diese Pflanzen an Dritte abzugeben, z.B. sie zu verkaufen, zu verschenken, zu vermieten, sowie sie in die Schweiz einzuführen.Eine weitere Strategie zur Bekämpfung von Neophyten erachtet der Bundesrat aus den erwähnten Gründen nicht als zielführend.