24.4116 · Postulat · 2024-09-26
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Armee den Anteil der fossilen Treibstoffe senken und den Anteil der erneuerbaren Treibstoffe erhöhen kann. Für die Herstellung und Nutzung erneuerbarer Treibstoffe formuliert die Armee konkrete Ziele bis 2030 und 2040 sowie definiert Massnahmen, wie die Ziele erreicht werden sollen.
Begründung
Im Bereich der Mobilität (Luftfahrt, Panzer, Lastwagen, Personenwagen) ist die Armee praktisch vollständig auf importierte fossile Treibstoffe angewiesen. Dasselbe gilt für die Hälfte der Wärmeproduktion, für den Betrieb der Immobilien. Gesamthaft ist die Armee bei 67 Prozent ihres Energiebedarfs von fossilen Energieträgern und vom Ausland abhängig (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3779). Grosses Potential liegt bei den erneuerbaren Flugtreibstoffen, Sustainable Aviation Fuel (SAF), sowie der Dekarbonisierung der motorisierten Landfahrzeuge.
Eine Reduktion der Abhängigkeiten der Armee von fossilen Energien und externer Stromversorgung liegt nicht nur im klima- und energiepolitischen, sondern auch im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen auf die Energieversorgung in Europa haben dies gezeigt. Die dezentrale Versorgung der Armee mit erneuerbaren Energien ist ein Vorteil, weil eine über die Schweiz verteilte Energieproduktion weniger verletzlich für einschneidende Störungen ist und Redundanzen schafft.
Um die sicherheits- und umweltpolitischen Ziele erreichen zu können, müssen wir ein Brikett nachlegen. Dafür bedarf es der Konkretisierung der vagen Ziele, wie sie im Aktionsplan «Energie und Klima VBS» festgehalten sind. Mit den Zielsetzungen zur Energiespeicherung (Ziel 3) und zu den erneuerbaren Treibstoffen (Ziel 4) werden wir kaum die benötigte Reduktion der Abhängigkeit fossiler Treibstoffe erreichen können: «Die Massnahmen zu den Zielen 3 und 4 unterstützen hauptsächlich die Erprobung bestehender und neuer Technologien für die Armee und die Gesellschaft. Die Erhöhung der Speicherkapazität (Ziel 3) und die Förderung von Innovationen und Pilotprojekten (Ziel 4) leisten daher noch keinen unmittelbaren Beitrag an die CO2-Reduktion oder an die Produktion von eigenem Strom». Für die Umstellung auf erneuerbare Treibstoffe braucht es konkrete Ziele bis 2030 und 2040 sowie Massnahmen, welche von der Armee festgelegt werden müssen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Mit seinem Aktionsplan Energie und Klima verfolgt das VBS konkrete Ziele für die Reduktion seiner Treibhausemissionen und für den Ausbau erneuerbarer Energien durch Eigenproduktion bis 2030. Der Aktionsplan berücksichtigt die Vorgaben aus dem Klimapaket für die Bundesverwaltung, den zugehörigen Umsetzungskonzepten und dem Aktionsplan Flugreisen. Die Beimischung nachhaltiger Treibstoffe bei den Flugzeugen und Fahrzeugen sowie die sukzessive Elektrifizierung der Fahrzeugflotte sind dabei zentrale Massnahmen für die Treibhausgasreduktion. Mit der Erhöhung der Eigenproduktion und des Speicherpotenzials strebt der Aktionsplan zudem einen höheren Selbstversorgungsgrad und eine geringere Auslandabhängigkeit an.Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG, AS 2023 655) verschärft mit Artikel 10 zur Vorbildfunktion die Zielvorgabe für die zentrale Bundesverwaltung: Die Treibhausgasbilanz muss bereits 2040 Netto-Null erreichen und auch die vor- und nachgelagerten Emissionen enthalten. Der Bundesrat hat deshalb am 14. August 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, die zur Reduktion der direkten und indirekten Emissionen nötigen Massnahmen zu definieren und ein Finanzierungskonzept auszuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Verordnungsbestimmungen zur Klimaschutz-Verordnung integriert und im Sommer 2025 in die Vernehmlassung geschickt.Die Massnahmen im VBS und bei der Armee werden zurzeit unter Federführung des Bereichs Raum und Umwelt VBS im Generalsekretariat VBS erarbeitet. Die Reduktion des Anteils der fossilen Treibstoffe und das Erhöhen des Anteils der erneuerbaren Treibstoffe ist dabei eine der zentralen Massnahmen. Das VBS prüft deshalb bereits, welche konkreten Ziele bei den Treibstoffen bis 2040 erreicht werden können und was der Ressourcenbedarf ist. Mit der Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung wird das Ergebnis dieser Arbeiten dargelegt werden.Der Bundesrat hat das Anliegen des Postulats damit bereits aufgenommen und erachtet einen separaten Bericht dazu als nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.