24.4131 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit 350’000 hat sich die Anzahl an Chemikalien auf dem Markt seit 1950 weltweit mehr als verfünzigfacht. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich nochmals verdreifachen wird gegenüber 2010.
Forschende haben 2022 erstmals eine planetare Belastungsgrenze für Chemikalien definiert und zeigen auf, dass die Herstellung fast aller wichtigen Chemikalien mehr Ressourcen verbraucht, als die Erde langfristig zur Verfügung stellen kann. Über 99% der meistproduzierten Chemikalien basieren auf fossilen Rohstoffen und sind nicht nachhaltig. Die planetare Grenze der chemischen Verschmutzung sei bereits überschritten.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kriterien weisen darauf hin, dass die planetaren Grenzen für Chemikalien überschritten sind? Welche Massnahmen sind dann erforderlich?
2. Was sind Alternativen zum Einsatz von chemischen Stoffen, die auf endlichen, klimaschädlichen Rohstoffen basieren?
3. Welche Zukunftsszenarien sieht er bezüglich Herstellung von konventionellen bzw. alternativen Chemikalien? Welche konkreten Ziele verfolgt er und wie setzt er diese um?
4. Das BAFU schreibt: «Die chemische und pharmazeutische Industrie der Schweiz hat ihre Exporte im Jahr 2017 auf rund CHF 99 Mrd./Jahr gesteigert und damit seit 1995 mehr als verdreifacht. Sie ist damit die wichtigste Exportbranche der Schweiz. Und die Schweiz zählt in diesem Bereich zu den fünf grössten Exportnationen der Welt». Wie nimmt die Schweiz Ihre Verantwortung in Bezug auf die übermässige Belastung der Umwelt durch die Herstellung chemischer Stoffe wahr?
5. Auf der Webseite des BAFU wird bezüglich Massnahmen erklärt, dass Chemikalien, ausgenommen Biozide und Pflanzenschutzmittel, die unter die Chemikaliengesetzgebung fallen, von den Herstellern und Importeuren in Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt beurteilt werden müssen. Wieso gibt der Bundesrat diese Verantwortung ab? Ist eine Regulierung geplant?
6. Wer bezahlt im Falle von Schäden, etwa bei Umweltverschmutzungen oder bei durch Chemikalien ausgelösten Leiden und Krankheiten?
7. Wird dem Handlungsbedarf zum Schutz der natürlichen Ressourcen in der Chemikalienstrategie des Bundes Rechnung getragen? Wenn ja, wie?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die Herstellung und Verwendung von Chemikalien verbraucht Ressourcen. Entsprechend ist eine nachhaltige Chemikalienpolitik ein wichtiges Anliegen. Die Schweiz unterzeichnete im September 2023 an der fünften Weltchemikalienkonferenz ein neues Rahmenwerk zu Chemikalien (Global Framework on Chemicals), das unter dem Dach des Umweltprogramms der Vereinten Nationen erarbeitet wurde. Ein strategisches Ziel des Rahmenwerks ist die Entwicklung sicherer Alternativen sowie innovativer und nachhaltiger Lösungen in den Produktwertschöpfungsketten. Dabei soll die Wirtschaft in die Lösungsfindung einbezogen werden. 2), 3) und 7) Die Chemikalienstrategie des Bundes 2023-2027 enthält neun Ziele und 30 strategische Massnahmen. Alle Unternehmen müssen laut Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; BBl 2022 2403) bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen (Art. 5 Abs. 1 KlG). Die Wahl des geeigneten Vorgehens oder der geeigneten Technologien liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen. 4) Das Schweizer Chemikalienrecht richtet sich an jenem der EU aus, welches hohe Standards hat, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu vermindern. Diese Ausrichtung erfolgt, weil Angaben der Branche zufolge die EU mit einem Anteil von 50 Prozent der wichtigste Abnehmer ihrer Produkte ist, während importseitig 75 Prozent der eingeführten chemisch-pharmazeutischen Produkte aus der EU stammen. Für die in den Herstellungsprozessen entstehenden Schadstoffeinträge in Luft, Boden oder Abwasser sowie für die Prozessabfälle in der Schweiz gelten die Vorschriften des Umweltrechts. Insbesondere das Vorsorgeprinzip, welches besagt, dass potenziell schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken sind. 5) Für alle Chemikalien, die in Verkehr gebracht werden sollen, müssen Daten vorhanden sein. Anhand dieser Daten müssen die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit beurteilt und Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Die Beurteilung erfolgt gestützt auf klare Vorgaben in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11). Der Bundesrat erachtet diese Regelung als zielführend. 6) Im Umweltrecht gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Im Einzelfall müssen die gesamten Umstände geprüft werden. Gemäss Empfehlung 5 «Die Anwendung des Verursacherprinzips ist rechtlich zu klären» des Berichts Querschnittsprüfung des Umgangs des Bundes mit problematischen Stoffen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 14. Mai 2024 (EFK-23489) wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine vertiefte Analyse der bestehenden Regelungen durchführen und den allfälligen Handlungsbedarf für gesetzgeberische Anpassungen eruieren.