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24.4137 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Immer mehr Kantone führen PFAS-Analysen durch. Gleichzeitig führt auch das EAWAG Messungen durch. Kann der Bund sicherstellen, dass in allen Regionen der Schweiz die entsprechenden Messungen gemacht werden, konsistent sind und transparent veröffentlicht werden? Bis wann liegen entsprechende Übersichten vor?

  2. Der Bund hat eine Task-Force zum besseren Umgang geschaffen. Wie sieht die Zusammensetzung dieser Gruppe aus und welche Fortschritte konnte sie schon erzielen?

  3. Welche eigenen Berichte zu den PFAS-Belastungen in der Schweiz plant der Bund. In welchem Bereich liegt die Informationshoheit bei den Kantonen?

  4. Wann wird die EU im Bereich der Zulassungen von PFAS neue Regulierungen einführen und wie schnell wird die Schweiz diese übernehmen?

  5. Die eidgenössische Finanzkontrolle hat den Umgang des Bundes mit Altlasten gerügt, welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus? Nimmt der Bundesrat die Kritik ernst?

  6. Welche Auswirkung haben die neuen Erkenntnisse über die PFAS-Belastung auf den VASA-Altlasten-Fonds? Braucht es neue Finanzmittel im Bereich der Altlastensanierung?

Begründung

PFAS sind heutzutage weit verbreitet und finden sich in vielen Bereichen unseres Alltags wieder. Besonders aufgrund ihrer Verwendung in Kunststoffen und beschichteten Verpackungen sind sie fast überall zu finden. Seit Jahren laufen in der Schweiz auf kantonaler und Bundesebene verschiedene Initiativen, um die PFAS-Problematik anzugehen. Jüngste Messungen zeigen jedoch, dass die Belastung durch PFAS stärker ist als bisher angenommen. Um Grenzwerte für Böden und Gewässer festzulegen, müssen zunächst wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden. Bei den belasteten Standorten stützt sich das BAFU auf die Erhebungen der Kantone, die eine erste grobe Einschätzung der Lage vornehmen. Erste Resultate werden 2025 erwartet. Basierend darauf wird das BAFU einen Vorschlag zur Anpassung der Altlasten- und Abfallverordnung erarbeiten. Im Herbst 2024 soll zusätzlich eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) in die Vernehmlassung.

Gleichzeitig bleiben wissenschaftliche Fragen offen, insbesondere in Bezug auf neue Erkenntnisse zu den Wirkmechanismen und der Schädlichkeit von PFAS. Trotz unklarer Langzeitfolgen für das Immunsystem des Menschen hat die EU in den letzten Jahren die Grenzwerte aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mehrfach gesenkt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA und der Nationalen Beobachtung der Oberflächengewässer NAWA arbeitet der Bund eng mit kantonalen Fachstellen und der Eawag zusammen. Eine landesweite Analyse zu PFAS im Grundwasser liegt vor; Untersuchungen in Fliessgewässern laufen. Zusätzlich untersucht die Eawag zurzeit im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ausgewählte Kläranlagen. Das BAFU sammelt zudem kantonale PFAS-Daten und wertet sie aus. Die Ergebnisse werden in den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» einfliessen. Erste Untersuchungen zu Belastungen des Bodens liegen ebenfalls vor. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden planen für das Jahr 2025 schweizweit die Durchführung von PFAS-Messungen in verschiedenen Lebensmitteln. Die Kantone und der Bund koordinieren sich im Bereich Lebensmittel untereinander, um die Vergleichbarkeit der Messergebnisse zu gewährleisten und unnötige Wiederholungen von Messungen zu vermeiden. 2. Seit 2020 stehen verschiedene Bundesämter betreffend PFAS in einem fachlichen Austausch. Beteiligt sind aktuell u.a. das BAFU, das BLV, die Bundesämter für Gesundheit (BAG), für Landwirtschaft (BLW) sowie Swissmedic und das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS).Des Weiteren sind PFAS auch in anderen Gremien ein Thema, z.B. im Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel. In diesem sind das BAG, BLW, BAFU, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und BLV vertreten. 3. Der Bund informiert, soweit dies von gesamtschweizerischem Interesse ist, z.B. über den Zustand von Boden oder Gewässern. Die Kantone informieren über die Situation vor Ort und die ergriffenen Massnahmen auf kantonaler Ebene. In Erfüllung des oben erwähnten Postulats 22.4585 Moser erarbeitet der Bund zurzeit einen Bericht, in welchem unter anderem die Belastungssituation mit PFAS in der Schweiz untersucht und bestehende Informationslücken identifiziert werden. Die Kantone und weitere Stakeholder werden über eine Umfrage eingebunden. Ein vom BAFU in Auftrag gegebener Bericht vom Mai 2020 zur Verwendung von PFAS in der Galvanikbranche liegt bereits vor. Berichte zu Skiwachsen und Schaumlöschmitteln werden folgen. Eine vom BAFU finanzierte Forschungsarbeit untersucht anhand von Sedimentkernen den zeitlichen Verlauf der Einträge von PFAS und anderen Schadstoffen in Seen. 4. Eine neue Regelung in der EU zur Perfluorhexansäure ist kürzlich in Kraft getreten, eine solche zur Einschränkung aller PFAS in Schaumlöschmitteln ist in Vorbereitung. Aktuell wird in der EU eine Beschränkung aller PFAS für alle Anwendungsbereiche diskutiert. Eine Inkraftsetzung wird frühestens für 2026 erwartet, mit anwendungsspezifischen Ausnahmen und Übergangsfristen. Die Schweiz prüft die Übernahme dieser Regelungen im Rahmen des regulären Rechtsetzungsverfahrens. Zurzeit erarbeitet das UVEK einen neuen Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen. 5. Die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Rahmen der Querschnittsprüfung des Umgangs des Bundes mit problematischen Stoffen werden von den betroffenen Verwaltungseinheiten geprüft. 6. Mit Artikel 32ebis Absätze 10 und 11 des revidierten Umweltschutzgesetzes (E-USG; BBl 2024 2502) sollen neu VASA-Abgeltungen für belastete Standorte ausgerichtet werden können, die durch Löschschäume verunreinigt wurden. Dies unter der Bedingung, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung keine PFAS-haltigen Löschschäume mehr auf den Standort gelangt sind. Momentan ist es noch nicht möglich, die Anzahl dieser Standorte und die damit verbundenen zusätzlichen VASA-Abgeltungen abzuschätzen. Diese Abklärungen werden im Rahmen der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» vorgenommen.