24.4168 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Infrastrukturen mit Monopolcharakter, zum Beispiel das Hochspannungsnetz oder die Bahninfrastruktur, sind in der Schweiz im öffentlichen Besitz, was viele Vorteile hat und breite Anerkennung geniesst. Es ist jedoch nötig, sie durch eine unabhängige Instanz zu überwachen.
Aktuell kennt die Schweiz fünf Regulierungsbehörden Infrastruktur, welche administrativ dem Generalsekretariat UVEK zugeordnet sind:
a) die ComCom für den Bereich Telekommunikation;
b) die ElCom zur Beaufsichtigung des Stromnetzes und des Strommarkts;
c) die PostCom für Überwachung des Grundversorgungsauftrags der Post;
d) die RailCom für das Schienennetz und Dienstleistungen im Güterschienenverkehr;
e) die UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz) zur Behandlung von Beschwerden über den Inhalt des SRG-Angebots sowie zur Wahl und Aufsicht der Ombudsstellen.
Diese Behörden sind entlang der herkömmlichen Infrastrukturen und Kommunikationsmittel entstanden. Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung schreitet die technologische Konvergenz der Infrastrukturen rasch voran. Das lässt vermuten, dass eine Neuorganisation der Regulierungsbehörden den aktuellen und künftigen Strukturen besser gerecht werden kann.
Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie bewertet der Bundesrat die Option, dass es künftig drei statt fünf Regulierungsbehörden gibt, mit den folgenden Zuständigkeiten:
eine EnerCom, welche die Infrastrukturen für Strom, Gas und Fernwärme integral reguliert und beaufsichtigt;
eine MobilCom für Schienen- und Strassen-Infrastrukturen;
eine (neue) ComCom für die Belange von Telekommunikation, Post und Medien.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI ist die Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen. Im Unterschied zu den oben erwähnten Organisationen ist es privatrechtlich organisiert (als Dienstelle des Verbandes Electrosuisse), obwohl es hoheitliche Aufgaben erfüllt und der Aufsicht des UVEK untersteht. Wie hält der Bundesrat davon, dass das ESTI in eine künftige EnerCom integriert wird?
Dieselbe Frage stellt sich bezüglich des Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorats ERI, bisher eine Dienststelle des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Infrastrukturen mit Monopolcharakter werden schon heute weitgehend durch unabhängige Instanzen überwacht. In der vom Interpellanten vorgeschlagenen Umorganisation von heute fünf auf drei Regulierungsbehörden erkennt der Bundesrat keinen relevanten Mehrnutzen. Zu den Details wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.2. Es gibt zurzeit keine Regulierungsbehörden für Gas und Fernwärme. Mit der Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes wäre die Vereinigung der entsprechenden Regulierungsbehörde mit der ElCom vorgesehen, worauf diese zu einer Energiekommission weiterentwickelt würde. Fernwärme liegt demgegenüber in kantonaler Kompetenz.3. Für die Strasseninfrastruktur gibt es ebenfalls keine Regulierungsbehörde und der Bundesrat sieht hierzu auch keinen Bedarf, weil aufgrund des offenen Zugangs bei der Nutzung der Strasseninfrastruktur kein Diskriminierungspotential besteht. Die Frage nach der Schaffung einer Regulierungsbehörde für Schienen- und Strassen-Infrastrukturen stellt sich damit nicht.4. ComCom, PostCom und UBI beschäftigen sich – trotz fortschreitender Digitalisierung in allen drei Bereichen – mit unterschiedlichen Märkten, Technologien und Inhalten. Daher sind auch die notwendigen Fachkompetenzen resp. Anforderungen für ein Mitglied der ComCom, der PostCom oder der UBI ganz anderer Natur. Eine Zusammenlegung dieser drei Regulierungsbehörden hätte daher weder relevantes Synergie- noch Effizienzpotenzial.5. und 6. Aus Sicht des Bundesrates sollten mit Blick auf eine Good Governance nur Aufgaben an weisungsunabhängige Behörden – wie die ElCom eine ist – ausgelagert werden, wenn ein Bedürfnis nach politischer Unabhängigkeit besteht. Dies ist beim ESTI und beim ERI nicht der Fall. Zudem unterscheiden sich die Aufgaben der drei Behörden stark; es besteht daher auch hier kaum Synergie- oder Effizienzpotenzial. Alle Behörden funktionieren gut, weshalb eine Reorganisation mehr Risiken als Chancen bieten würde.