24.4179 · Interpellation · 2024-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der aus Japan stammenden Blatthornkäfer (Popillia japonica) mit einem Spektrum von über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien wird zu einer zunehmenden Gefahr für den Gartenbau, die Landwirtschaft und die Umwelt. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, die erwachsenen Tiere Blätter, Blüten und Früchte. Handel und Transport ermöglichen die Verschleppung über sehr weite Distanzen. Die lokale Verbreitung beträgt 1 bis 20 km pro Jahr. Im Sommer 2024 warnte der Bund die Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Existiert beim Bund eine Prognose der zu erwartenden Schäden aufgrund der Populationsflugzeiten 2024-2029?
2. Wie wird die Bedeutung dieser phytosanitären Bedrohung für die Schweizer Landesversorgung eingeschätzt?
3. Neben der Landwirtschaft, dem Weinbau oder dem Gartenbau sind weitere Branchen wie etwa die Bauwirtschaft betroffen. Welche sind dies?
4. Existieren eine Gesamtschau, Massnahmenpläne oder Synergien mit betroffenen Berufsverbänden bei Notfallszenarien?
5. Weitere schädliche Organismen durch den Klimawandel und die internationalen Handelsströme erreichen die Schweiz. Wird hier die Forschung im Bereich der phytosanitären Bedrohungen adäquat gefördert?
6. Inwiefern wird die Bevölkerung einbezogen bei der Bekämpfung des Japankäfers?
Stellungnahme des Bundesrates
1 & 2: Der Japankäfer stellt eine ernstzunehmende phytosanitäre Bedrohung für die Schweizer Landwirtschaft dar. Sollte sich der Japankäfer in der ganzen Schweiz ausbreiten, müsste laut einer Schätzung des Eidgenössischen Pflanzenschutzdiensts (EPSD) mit einem jährlichen Schaden in der Landwirtschaft und im Gartenbau von mehreren hundert Millionen Franken gerechnet werden. Dies kann sich auch negativ auf den Selbstversorgungsgrad auswirken. Die phytosanitäre Lage entwickelt sich allerdings zu dynamisch, um für die Jahre 2024-2029 eine genauere Prognose der Schäden zu erstellen.
3: Die Baubranche ist aufgrund der eingeschränkten Verschiebung von Erde aus den befallenen Gebieten hinaus betroffen. Auch Sportvereine, welche Rasenflächen etwa für Fussball oder Golf benötigen, sind betroffen, da diese Flächen besonders attraktiv für die Eiablage des Käfers sind. Weiter kann auch der Tourismus betroffen sein.
4: Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Richtlinie zur Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers. Sie wird gegenwärtig basierend auf den bisherigen Erfahrungen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu einem Notfallplan des EPSD weiterentwickelt. Mit einer Simulationsübung haben der EPSD und die kantonalen Pflanzenschutzdienste die darin beschriebenen Prozesse und Massnahmen im März 2024 getestet und trainiert. Die phytosanitäre Lage ist dynamisch, weshalb der EPSD die geeigneten Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers kontinuierlich anpasst und sie auf nationaler Ebene koordiniert.
Zudem gibt es einen regen Austausch zwischen dem EPSD und den Branchenverbänden, unterstützt durch ein gemeinsames Kommunikationsnetzwerk. So werden verschiedene Branchenverbände auch zum neuen Notfallplan konsultiert werden.
5: Der Bund fördert die Forschung zu neuen Pflanzenschädlingen und -krankheiten. Unter anderem werden verschiedene Projekte mit Finanzhilfen für Forschungsprojekte durch das BLW unterstützt. Zurzeit werden beispielsweise Projekte zur biologischen Bekämpfung des Japankäfers und zur besseren Früherkennung der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) unterstützt. Auch bei Agroscope beschäftigen sich verschiedene Gruppen, insbesondere auch die Versuchsstation Neobiota im Tessin, mit der Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien gegen neue Schadorganismen. Bei neuen Organismen ist zudem auch die internationale Vernetzung wichtig, damit Forschungsergebnisse und Erfahrungen in anderen Ländern, wo der Organismus bereits auftritt, genutzt werden können.
6: Die Bevölkerung ist direkt von den Schäden des Japankäfers betroffen und auch Laien können den Käfer erkennen. Deswegen ruft der Bund die Bevölkerung regelmässig zur Mitarbeit auf. Dies geschieht beispielsweise über Medienarbeit und Beiträge auf den Sozialen Medien. Eine Sensibilisierung bezüglich der Bedrohung und eine Information der Bevölkerung über die durch sie zu ergreifenden Bekämpfungsmassnahmen sind wichtig, um die Ausbreitung und Verschleppung des Japankäfers aus befallenen Gebieten zu vermeiden. Ebenso zentral sind Verdachtsmeldungen der Bevölkerung aus den bisher befallsfreien Gebieten, die für die Früherkennung eines neuen Ausbruchs und dessen raschen Bekämpfung wichtig sind.