Besetzung Palästinas. Entsprechend dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs der Besetzung und der Gewalt durch Siedlerinnen und Siedler mit Massnahmen ein Ende setzen
24.4232 · Motion · 2024-09-27
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen, an welche der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 14. Juli 2024 erinnert hat, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein Ende zu setzen und die Begehung neuerlicher Verstösse im besetzten palästinensischen Gebiet zu verhindern. Die Massnahmen sollen auch Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedlerinnen und Siedler umfassen, wie sie die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und die USA verhängt haben.
Begründung
Zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 23. September 2024 registrierte das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) rund 1390 Angriffe israelischer Siedlerinnen und Siedler auf Palästinenserinnen und Palästinenser. Circa 135 davon führten auf palästinensischer Seite zu Toten und Verletzten, rund 1110 zur Beschädigung palästinensischer Objekte und etwa 150 sowohl zu Opfern als auch Sachschäden. Seit dem 7. Oktober 2023 wurden 277 palästinensische Haushalte mit 1628 Personen, darunter 794 Kinder, anlässlich von Vorfällen in Verbindung mit israelischen Siedlerinnen und Siedlern vertrieben. Seit dem 7. Oktober wurden von israelischen Siedlerinnen und Siedlern im Westjordanland knapp 90 000 Olivenbäume verbrannt, entwurzelt oder beschädigt. Taten, die straflos erfolgen, oft sogar unter dem Schutz der israelischen Besatzungsarmee.
Die Schweiz hat die Gewalttaten, die Siedlerinnen und Siedler zum Teil ungestraft gegen palästinensische Zivilpersonen verübt haben, verurteilt. Sie hat an Israel appelliert, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die palästinensische Bevölkerung vor der Gewalt der Siedlerinnen und Siedler zu schützen, und dafür zu sorgen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht kommen. Doch diese Worte sind wirkungslos verhallt.
Am 17. Juli 2023 übermittelte die Schweiz dem Internationalen Gerichtshof ihre Eingabe im Rahmen des Verfahrens rund um das Gutachten zu den Rechtsfolgen der Politik und des Vorgehens Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalems. Darin erklärte sie unter der Ziffer 52, dass sämtliche Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen verpflichtet seien, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen. Wie sie weiter präzisierte, beinhalte diese Verpflichtung eine negative und eine positive Verpflichtung und Drittstaaten seien folglich verpflichtet, Verstösse gegen humanitäres Völkerrecht, die im besetzten palästinensischen Gebiet begangen werden, weder zu fördern noch zu unterstützen. Darüber hinaus seien sie verpflichtet, sämtliche möglichen Massnahmen zu ergreifen, mit denen Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht beendet werden können.
Der Internationale Gerichtshof hat diese Verpflichtung aller Staaten in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 aufgenommen.
Gemäss dieser völkerrechtlichen Verpflichtung und ihrem internen Recht haben die USA, das Vereinigte Königreich und die Europäische Union Sanktionen gegen gewalttätige Siedlerinnen und Siedler und israelische Aktivistengruppen verhängt. Das Vereinigte Königreich ging noch weiter und hat gewisse Kriegsmaterialexporte ausgesetzt.
Es ist an der Zeit, dass die Schweiz im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen – an die sie selbst offiziell gemahnt hat – Massnahmen ergreift, um den Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein Ende zu setzen und zu verhindern, dass es im besetzten palästinensischen Gebiet zu neuerlichen Verstössen kommt. Zu solchen Massnahmen gehören auch Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedlerinnen und Siedler.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motion 24.3350, die Interpellation 23.4467 und die Dringliche Anfrage 21.1039 festgehalten hat, verhindern die Bewilligungskriterien des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (KMG; SR 514.51) bereits heute die definitive Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Israel. Nach dem Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen zur Durchsetzung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, durchzusetzen, die von den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz verhängt wurden. Die EU hat am 19. April 2024 und am 15. Juli 2024 thematische Sanktionen im Menschenrechtsbereich gegen extremistische israelische Siedler ergriffen. Die Schweiz entscheidet im Einzelfall, ob sie neu erlassene EU-Sanktionen übernimmt. Entsprechend ihrer bisherigen Praxis hat sie diese thematischen Sanktionen nicht übernommen. Die Schweiz erinnert die Parteien weiterhin, wie sie es bereits wiederholt getan hat, an ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts. Darüber hinaus hat sie Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verurteilt. Sie tat dies im Rahmen des Sicherheitsrats, aber auch bilateral. Darüber hinaus ruft die Schweiz die Staaten regelmässig dazu auf, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien durchzusetzen und zu diesem Zweck ihren Einfluss geltend zu machen, wie es der gemeinsame Artikel 1 der vier Genfer Konventionen (SR 0.518.12; SR 0.518.23; SR 0.518.42; SR 0.518.51) verlangt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.