24.4237 · Motion · 2024-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Kernenergiegesetz KEG so anzupassen, dass kein AKW länger als 60 Jahren betrieben werden kann.
Begründung
Die Schweizer Kernkraftwerke, wie viele Reaktoren weltweit, wurden ursprünglich für eine Betriebsdauer von etwa 40 Jahren ausgelegt. Die wichtigsten Komponenten, wie der Reaktordruckbehälter, das Kühlsystem und die Leit- und Steuertechnik, wurden so konstruiert, dass sie den Belastungen und der Strahlung über diese Zeitspanne hinweg standhalten können.
Das AKW Beznau sollte jedoch nicht länger als 60 Jahre in Betrieb bleiben, da mit zunehmendem Alter gravierende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsprobleme auftreten. Ein zentrales Argument ist die Alterung der technischen Komponenten, insbesondere der Reaktordruckbehälter. Mit der Zeit kommt es zu einer Versprödung des Materials, was das Risiko struktureller Schwächen erhöht und potenziell gefährliche Unfälle zur Folge haben könnte. In der Schweiz existieren klare gesetzliche Bestimmungen, die einen sicheren Betrieb von Kernkraftwerken garantieren sollen, darunter regelmässige Periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) und Langzeitbetriebsnachweise. Allerdings sind die Herausforderungen bei älteren Anlagen wie Beznau besonders hoch. Bei alten Reaktoren der Generation II, wie Beznau, ist es schwieriger, den neuesten Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.
Es gilt auch, die Stromunternehmen und somit indirekt die Steuerzahlenden von hohen Folgekosten zu bewahren.Der wirtschaftliche Aufwand, ein AKW sicherheitstechnisch auf dem aktuellen Stand zu halten, steigt mit dem Alter der Anlage drastisch.
Ein Enddatum für das Betreiben von AKWs erhöht die Versorgungssicherheit, da berechnet werden kann, wie viel Strom durch erneuerbare Energien ersetzt werden müssen. Ausserdem steigt mit zunehmendem Alter eines Kraftwerks das Risiko, dass es ausfällt und nicht den berechneten Strom liefern kann. Gerade in Wintermonaten ist das problematisch.
Die Lagerung von Radioaktiven Abfällen ist ein weiterer Grund die Lebensdauer zu terminieren. Die Nagra hat die Kapazität des Lagers in der Region Nördlich Lägern auf der Grundlage einer Lebensdauer von 60 Jahren festgelegt.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Cybersicherheit. Die Enthüllungen der «Vulkan-Files» haben gezeigt, dass auch alte Kernkraftwerke, wie das inzwischen abgeschaltete KKW Mühleberg, Ziel von Cyberattacken sein können.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Kernkraftwerke leisten zentrale Beiträge an die sichere Versorgung der Schweiz mit Strom. Sie verfügen alle über eine unbefristete Betriebsbewilligung und dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Eine zeitliche Befristung der Betriebsbewilligung für Kernkraftwerke hat die Schweizer Stimmbevölkerung letztmals am 12. Mai 2017 abgelehnt (Annahme des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050, BBl 2013, 7561, Ziffer 2.2, S. 7592). Der Entscheid, wie lange ein Kernkraftwerk aus wirtschaftlicher Sicht betrieben werden soll, obliegt der Betreibergesellschaft. Es liegt in der Verantwortung der Betreiber, den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Sie unterstehen unter anderem einer kontinuierlichen Nachrüstpflicht (Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe g des Kernenergiegesetzes [KEG; SR 732.1]). Diese Nachrüstpflicht ist ein Gegengewicht zur unbefristeten Betriebsbewilligung. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft den Zustand der Kernanlagen laufend im Rahmen seiner ordentlichen Aufsicht. Hinzu kommt die mindestens alle 10 Jahre durchzuführende umfassende Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ; siehe Antwort des Bundesrates auf Frage 1 in Ip 24.3644 Brenzikofer «Modernisierung Beznau»).Die Nagra plant für das geologische Tiefenlager mit einem Szenario, bei dem die bestehenden Kernkraftwerke 60 Jahre in Betrieb sind. Weil die Kernkraftwerke jedoch so lange betrieben werden dürfen, wie sie sicher sind, rechnet die Nagra auch entsprechende Kapazitätsreserven für einen längeren Betrieb ein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.