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24.4271 · Motion · 2024-11-19

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rasch ein Beschleunigungspaket für das Asylwesen zu unterbreiten.

Begründung

Die Kosten im Asylbereich wachsen deutlich stärker als die Einnahmen. Das begünstigt das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt. Entscheidend ist, dass die Verfahren und Prozesse nochmals deutlich beschleunigt werden.

Der aktuelle Pendenzenstand (Stand 30.09.2024) von 16'865 ist viel zu hoch (12'432 im Asylentscheidungsprozess [erstinstanzlich hängig], im Rechtskraftprozess 4’433 [inkl. hängige Fälle vor BVGer]). Hinzu kommen 5'311 hängige S-Gesuche (Stand 9.10.24). Das macht total 22'176 hängige Gesuche.

Weniger Pendenzen hat direkt tiefere Kosten auf allen staatlichen Ebenen zur Folge, mitunter reduzieren sich auch die Sozialhilfepauschalen des Bundes (diese belaufen sich mittlerweile auf 1,9 Milliarden Franken, gegenüber dem Voranschlag 2024 weist der Budgetentwurf 2025 ein Wachstum von 800 Millionen Franken aus, wobei neu 555 Millionen aus dem ausserordentlichen Haushalt in den ordentlichen Haushalt überführt wurden).

Beim beantragten Beschleunigungspaket geht es nicht um die Aufstockung personeller Ressourcen, sondern um ein Paket gezielter regulatorischer und technischer Massnahmen, welche zur Beschleunigung und somit zum Pendenzenabbau beitragen. Beispielhaft seien erwähnt:

  • Vorverfahren: Länder mit einer Bleibequote unter 5 Prozent werden als safe countries eingestuft.

  • Angehörige von EU-/EFTA Staaten und Angehörige von Staaten, denen die EU den offiziellen Status "Beitrittskandidat" vergeben hat (erfordert einen einstimmigen Beschluss des europäischen Rats) können kein Begehren auf vorläufige Aufnahme infolge Unzumutbarkeit geltend machen (Revision von Art. 83 Abs. 5 Ausländergesetz). Der Status S bleibt vorbehalten.

  • Mehrfachgesuchen um Asyl soll die aufschiebende Wirkung entzogen werden (allerspätestens ab dem 2. Gesuch).

  • Bei Personen, die ihre Mitwirkungspflicht grob verletzen, soll das Asylgesuch in einem raschen Verfahren abgeschrieben werden, dies mit eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten (kurze Anfechtungsfrist, einzelrichterliches Verfahren). Damit endet das Asylverfahren und die Person muss die Schweiz verlassen (heute werden diese Gesuche materiell negativ entschieden. Damit erhält die Person heute eine 30-tägige Beschwerdefrist, während dieser sie als asylsuchend gilt. Selbst wenn dieser Entscheid unangefochten in Rechtskraft erwächst, hat die abgewiesene Person heute Anspruch auf Unterbringung in einem BAZ bis zu 140 Tage).

  • Stärkere Verbindlichkeit und Durchsetzung der geltenden Behandlungsfristen des Asylgesetzes mit entsprechenden Instrumenten (Berichterstattungspflichten sowohl auf Ebene SEM als auch auf Ebene BVGer)

  • Generell Verkürzung der Fristen

  • Einschränkung des Umfangs der Begründungspflicht im Beschwerdeverfahren (z.B. Mitteilung nur des Dispositivs mit Begründung von einigen wenigen Sätzen [= summarische Begründung] und ausführliche Begründung nur auf Antrag hin)

  • Weitere Ansätze, die Verfahren beschleunigen und effizienter gestalten, sollen mittels Rechtsvergleich mit andern Staaten ermittelt werden.

Für die erwähnten 22'176 Personen bezahlt der Bund monatlich eine Globalpauschale von rund 1'500 Franken, das macht somit monatlich 33,3 Millionen bzw. jährlich 400 Millionen Franken. Hinzu kommen weitere Kosten auf allen Ebenen (Sozialhilfekosten, Unterbringung, Betreuungs- und Sicherheitspersonal, Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Verpflegung, Reinigung, Beschulung etc.)

Ein Beschleunigungspaket ist daher dringend angezeigt, nicht nur mit Blick auf die Kosten, sondern auch mit Blick auf die Akzeptanz der Asylpolitik.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.