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Patient Reported Outcome Measures als Bestandteil der Qualitätsmessung im Gesundheitswesen. Resultate und weiteres Vorgehen nach dem runden Tisch

24.4279 · Interpellation · 2024-12-02

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mit Patient-Reported Outcomes Measures werden durch systematische Befragungen der Patienten deren Empfinden über den eigenen Gesundheitszustand erhoben.

Sie erfassen:

  • Die Auswirkungen einer Krankheit auf den Gesundheitszustand des Patienten und seine Funktionsfähigkeit

  • Den Therapieerfolg und den Nutzen einer medizinischen Intervention auf den Gesundheitszustand des Patienten aus dessen Sicht vor, während und nach der Behandlung

PROMs liefern somit ein regelmässiges Feedback über den Gesundheitszustand des Patienten während des Behandlungsverlaufs. Darüber hinaus verbessert die Messung und der Austausch über PROMs die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten und fördert eine patientenorientierte Behandlung.

Aus früheren Interpellationsbeantwortungen zu PROMs (21.3656 oder 22.3178) geht hervor, dass sich der Bundesrat in Sachen PROMs insbesondere auf die Arbeiten der EQK stützt. Die EQK hat nun am 27. Mai 2024 einen runden Tisch zu PROMs durchgeführt. Die EQK hat anschliessend eine Zusammenfassung des runden Tisches veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Für wie wichtig erachtet der Bundesrat PROMs und könnten diese für Spitalvergleiche hinsichtlich der Wirksamkeit und Indikationsqualität genutzt werden?

  • PROMs sollten einheitlich erfasst werden, um vergleichbar zu sein. Ist schweizweit eine einheitliche Erfassungsmethodik geplant?

  • PROMs alleine dienen nur bedingt zu Spitalvergleichen. Sie müssen mit weiteren Informationen (z. B. Nebendiagnosen, Patientenpfad) adjustiert und unter Anbetracht der klinischen Ergebnisse (Komplikationen, Überleben etc.) betrachtet werden. Wie stellt sich der Bundesrat die konkrete Arbeit mit PROMs vor?

  • Wie kann bezüglich PROMs-Daten für die Bevölkerung die Transparenz sichergestellt werden, damit sie beurteilen kann, welche Wirkung man sich durch einen bestimmten Eingriff erhoffen darf?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hatte bereits in seinen Antworten zu den Interpellationen 21.3656 Wyss «Obligatorium zur Nutzung vom Patient Reported Outcome Measures (PROMs)» oder 22.3178 Wyss «Fortschritte der Eidgenössischen Qualitätskommission in Sachen Value-based Healthcare?» Gelegenheit zu erläutern, dass in den Zielen des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung OKP für die Jahre 2025-2028 das Ziel E2 «Eine Übersicht über den Wissenstand zur Qualität der Leistungen in der Schweiz ist öffentlich einsehbar (Nationales Qualitäts-Dashboard)» aufgeführt ist. Diese Übersicht enthält insbesondere Informationen zu unerwünschten Ereignissen, Patient Reported Experience Measures (PREMs) und PROMs. Mit diesem Ziel unterstreicht der Bundesrat die zentrale Bedeutung, die er den PROMs beimisst. Die Ergebnisse der PROMs sind vor allem für die Patienten und die Arzt-Patient-Beziehung von Nutzen und sind nicht dafür geeignet, Spitäler miteinander zu vergleichen da sie für die Behandlung jedes einzelnen Patienten spezifisch sind. 2. Zur Konkretisierung seiner Ziele hat der Bundesrat die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) (Art. 58b Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG; SR 832.10) eingesetzt. In diesem Rahmen hat der Bundesrat für die EQK das Ziel zur Weiterführung der Entwicklung von PROMs festgelegt (Jahresziele der EQK, Ziel 2024-10), dies unter Berücksichtigung der in der Schweiz bereits in verschiedenen Bereichen erhobenen und genutzten PROMs. Die EQK hat das Projekt «Open PROMs» initiiert, das sektorübergreifend eine einheitliche, patientenfreundliche Lösung für PROMs testet. Die EQK hat, im Rahmen ihres generellen Ziels, einheitliche und vergleichbare Indikatorensets zu erhalten, am 27. Mai 2024 einen runden Tisch mit Stakeholdern durchgeführt. Die EQK hat beschlossen, ein zweites Pilotprojekt zu PROMs auszuschreiben um in Richtung einer Harmonisierung zu gehen. 3. Ein Instrument zur Qualitätsentwicklung sind die Qualitätsverträge, die von den Verbänden der Leistungserbringer und den Verbänden der Versicherer abgeschlossen werden müssen. Die Qualitätsverträge haben insbesondere die Qualitätsmessungen zu regeln sowie deren Veröffentlichung (vgl. Art. 58a Abs. 2 KVG). Darunter fallen die Qualitätsindikatoren und auch die angesprochenen PROMs. Jede Leistungserbringergruppe soll PROMs anwenden, die sich auf deren Leistungsbereich beziehen. 4. Das erwähnte Ziel E2 des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung verlangt, dass die relevanten Informationen zur Qualität der Leistungen auf nationaler Ebene zusammengefasst und in einer übersichtlichen Darstellung publiziert (Nationales Qualitäts-Dashboard) werden.