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24.4286 · Interpellation · 2024-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Entwicklung von Satellitentechnologien, wie sie zum Beispiel von Starlink angeboten werden, könnte den Telekommunikationsmarkt – vor allem in ländlichen und abgeschiedenen Regionen, aber nicht nur dort – auf den Kopf stellen. Diese neuen Angebote sind aufgrund der Abdeckung und der Preise oft attraktiv und können sich auf das Geschäftsmodell der Swisscom, deren Haupteigentümer der Bund ist, erheblich auswirken.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt die Swisscom die Wettbewerbsrisiken in Zusammenhang mit den Angeboten an Telefonie und Datenübermittlung via Satellit?

2. Welche Massnahmen zieht die Swisscom in Betracht, um angesichts der neuen Technologien ihr Geschäftsmodell anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben?

3. Hält es der Bundesrat für notwendig, Partnerschaften oder Investitionen in ähnliche Technologien zu fördern, um in der Schweiz eine optimale Abdeckung zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Swisscom zu schützen?

4. Wird mit dem wachsenden Angebot im Bereich Satelliten in Frage gestellt, ob eine Beteiligung an der Swisscom weiterhin nötig ist, um die Grundversorgung zu gewährleisten?

5. Prüft der Bundesrat angesichts des wachsenden Angebots im Bereich Satelliten die Möglichkeit des Verkaufs seiner Beteiligungen an der Swisscom?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Swisscom betrachtet die Fortschritte bei der Übertragung von Daten und Telefonie via Satelliten als Chance und sie geht davon aus, dass sowohl die Leistungsfähigkeit der Satellitennetze als auch der terrestrischen Netze in Zukunft weiter zunehmen wird. Um die terrestrischen Breitbanddienste vollständig zu ersetzen, werden die Satellitennetze auf absehbare Zeit über zu wenig Kapazität verfügen. Die Satellitennetze können die terrestrischen Netze allerdings ergänzen oder in einer besonderen bzw. ausserordentlichen Lage ersetzen. Insbesondere dort, wo die Erschliessung mit Glasfasernetzen nicht wirtschaftlich ist. Die Swisscom nutzt für die Erbringung von Grundversorgungsdiensten schon seit längerer Zeit Satellitennetze. 3. Mit dem revidierten Fernmeldegesetz (FMG), welches im Januar 2021 in Kraft trat, hat das Parlament beschlossen, dass die Telekommunikationsnetze technologieneutral und im Wettbewerb ausgebaut werden. Mit seiner Gigabitstrategie sieht der Bundesrat eine Förderung des Netzausbaus vor, wo der Wettbewerb nicht für eine genügende Infrastruktur sorgt. Dabei können in dünn besiedelten Gebieten auch Satellitennetze oder andere Funktechnologien zum Einsatz kommen. Eine flächendeckende Förderung von Satellitennetzen sieht der Bundesrat nicht vor. 4./5. Der Bundesrat überprüft seine Eignerstrategie für die Swisscom regelmässig. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2024 statt. Die Evaluation kam zum Schluss, dass der Bund keine Beteiligung an Swisscom braucht, um eine gute Telekommunikationsinfrastruktur und Grundversorgung in der Schweiz sicherzustellen. Das Fernmeldegesetz und der Wettbewerb auf dem liberalisierten Markt sorgen bereits für eine gute Versorgung. Die Entwicklung der Satellitenangebote hat daher keinen Einfluss auf die Eignerstrategie. Der Bundesrat hält an der Mehrheitseigentum an der Swisscom fest, dies nicht zuletzt auch aus sicherheitspolitischen Gründen.