24.4289 · Interpellation · 2024-12-03
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die sich im Besitz der italienischen Firma Beretta befindliche SwissP Defence (früher Ammotec) ist infolge stark erhöhten Exportrestriktionen in argen Schwierigkeiten. Welche sicherheitspolitische Bedeutung eine Munitionsfabrik im eigenen Land hat, wurde in der Vergangenheit durch den Bundesrat massiv unterschätzt. Der Bundesrat muss sich rasch entscheiden, wie er das Schlimmste, den Abzug der Munitionsproduktion ins Ausland verhindern will. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Was plant der Bundesrat, um die Munitionsfabrik SwissP in der Schweiz zu halten? Welche Varianten hat der Bundesrat geprüft?
2. Kann sich der Bundesrat grundsätzlich vorstellen, die ganze SwissP Defence durch die RUAG Schweiz oder Teile der Firma (z.B. Produktionsmaschinen, Standort Thun) via Logistikbasis der Armee (LBA) wieder zurückzukaufen und der SwissP als Sonderproduktionsmittel bereitzustellen?
3. Welche Voraussetzungen wären beim Rückkauf oder Teilrückkauf zu prüfen?
4. Gibt es andere Möglichkeiten, um die SwissP zu retten?
5. Ist der Bewilligungspraxis für den Munitionsexport durch das EDA zu restriktiv?
Begründung
Aus diversen Medienberichten wurde bekannt, dass Beretta die Munitionsproduktion SwissP Defence in Thun mangels Aufträge relnativ rasch einstellen oder die Produktion ins Ausland verlagern könnte. Das würde bedeuten, dass die Schweizer Armee auf Kleinkalibermunition aus dem Ausland angewiesen wäre. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist eine Einstellung der Munitionsproduktion in der Schweiz fatal. Nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist die Nachfrage nach Kleinkalibernmunition massiv gestiegen. Leider ist genau das eingetreten, wovor mit den Motionen 19.3154 und 19.468 gewarnt wurde. Die Vorstellungen des Bundesrates sind nicht in Erfüllung gegangen - im Gegenteil, denn Beretta prüft jetzt die Einstellung der Kleinkalibermunitionsproduktion und einen allfälligen Wegzug aus der Schweiz.
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1:
Beim Verkauf der RUAG Ammotec wurde mit der Käuferin eine Standortgarantie für das Werk in Thun – die heutige Swiss P Defence (Swiss P) – von fünf Jahren vereinbart. Dem Bundesrat ist angesichts der sich verschlechternden sicherheitspolitischen Lage bewusst, dass ein Verbleib der SwissP in der Schweiz für die Armee vorteilhaft wäre. SwissP ist auf ein gewisses Auftragsvolumen angewiesen, um den Standort Thun profitabel betreiben zu können. Nach Gesprächen mit SwissP hat das VBS entschieden, basierend auf dem Bedarf der Schweizer Armee, bei SwissP Bestellungen in ähnlichem Umfang wie in den vergangenen Jahren zu tätigen. Weitere Optionen wurden nicht geprüft.
Fragen 2 und 3:
Ein (Teil-)Rückkauf des Unternehmens durch die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO), die LBA oder eine andere Verwaltungseinheit ist aus heutiger Sicht nicht vorgesehen. Einerseits sind im Bundeshaushalt keine Mittel dafür vorgesehen, andererseits verfügt die RUAG MRO über keine ausreichenden finanziellen Mittel für einen etwaigen Kauf. Der Bundesrat sieht die primären Hebel zur Sicherung des Standorts in genügenden Bestellmengen geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen, nicht aber im Bundeseigentum am Unternehmen.
Frage 4:
Aus Sicht des Bundesrates ist die wirksamste Massnahme für den Erhalt des Standorts ein ausreichendes Potential an Aufträgen für die SwissP. Dies bedingt nicht nur Aufträge für die Alimentierung der Armee, sondern auch Aufträge aus der Privatwirtschaft und von ausländischen Regierungsstellen. Der Heimmarkt ist hierfür schlicht zu klein. Es gilt festzuhalten, dass eine SwissP als Teil der Bundesverwaltung oder als Geschäftszweig der RUAG MRO mit denselben – wen nicht grösseren – Herausforderungen konfrontiert wäre, wie der heutige Eigentümer.
Frage 5:
Bewilligungsbehörde im Bereich des Kriegsmaterials ist das SECO. Über Bewilligungen von Auslandgeschäften entscheidet es im Einvernehmen mit dem EDA. In bestimmten Fällen erfolgt der Entscheid ausserdem im Einvernehmen mit anderen Stellen wie dem VBS in sicherheits- oder rüstungspolitischen Belangen, dem Bundesamt für Energie bei Vorliegen nuklearrelevanter Belange und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und dem VBS bei Durchfuhren mit Zivilluftfahrzeugen. Die Bewilligungspraxis der zuständigen Stellen richtet sich nach den durch den Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen.