24.4292 · Motion · 2024-12-04
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene –, um das Phänomen der Asylgesuche, die nur gestellt werden, um von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz zu profitieren, einzudämmen.
Begründung
Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es ist allen zugänglich. Leider kommt es aber immer häufiger zu Missbräuchen. Zahlreiche Staatsangehörige aus Ländern, die keinen Anspruch auf Asyl begründen, kommen in die Schweiz, um sich hier auf Kosten der Allgemeinheit oftmals teuren Behandlungen zu unterziehen. Für Schlagzeilen sorgte etwa ein Fall von Personen aus Georgien, bei dem es um teilweise exorbitante Summen ging. Sie stellten ein von vornherein aussichtsloses Asylgesuch. Während dieses geprüft wurde, liessen sie sich behandeln. Danach kehrten sie in ihr Herkunftsland zurück. In einigen Fällen stellt die medizinische Situation der entsprechenden Personen ein Hindernis für eine Wegweisung dar. Im Übrigen nutzen viele Wirtschaftsmigrantinnen und ‑migranten, die Asyl beantragen, die Gelegenheit, um sich zahnärztlich oder sogar kieferorthopädisch behandeln zu lassen.
Solche Missbräuche sind inakzeptabel. Menschen, die Schutz in der Schweiz benötigen und ein entsprechendes Asylgesuch stellen, müssen Zugang zu denselben Gesundheitsleistungen wie in der Schweiz wohnhafte Personen erhalten. Nicht aber Asylsuchende ohne echte Asylgründe. Dies entspricht unserer humanitären Tradition.
Die Schweiz muss aktiv werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sie immer attraktiver wird. Nur durch konsequente Missbrauchsbekämpfung und Massnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs des Asylsystems kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung die humanitäre Tradition der Schweiz weiterhin unterstützt.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.