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24.4317 · Motion · 2024-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Angesichts des dramatischen Rückgangs der Fischbestände und der Erhöhung der Gefährdungsstufe für zahlreiche Arten in der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu ergreifen, um einen Aktionsplan «Fische» nach dem Vorbild des «Aktionsplans Flusskrebse Schweiz» einzuführen.

Dabei soll er unter anderem darauf achten, dem Zustand der Lebensräume besondere Aufmerksamkeit zu schenken und diese zu schützen. Darüber hinaus soll er evaluieren, welche Handlungsmöglichkeiten sich durch die Renaturierung von Lebensräumen ergeben, und gleichzeitig sicherstellen, dass die derzeit von den Kantonen geplanten Renaturierungsprojekte ihre Priorität behalten und weitergehende Massnahmen wie die Festlegung von Wasserschutzgebieten realisiert werden.

Begründung

Die nationale Dauerbeobachtung der Oberflächengewässerqualität (NAWA TREND) kommt zum Schluss, dass sich die Umweltqualität für Wasserlebewesen gravierend verschlechtert hat.

In seinem Umweltbericht 2022 führte der Bundesrat aus: «Wegen Flächenverlusts, Verbauungen, chemischer Belastungen, des Klimawandels und der Ausbreitung eingeschleppter Tiere und Pflanzen zählen die Gewässer aber auch zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen (→Delarze et al. 2016). Mehr als 50 Prozent aller Arten, die in aquatischen und ufernahen Lebensräumen leben, sind gefährdet oder bereits ausgestorben (→ BAFU 2022c), und der Anteil erreicht 75 Prozent bei einheimischen Fisch- und Krebsarten, bei denen es viele Endemiten gibt (→ BAFU 2017a; BAFU 2022). 2021 musste die Gefährdung von zehn Fischarten höher eingestuft werden (Anpassung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, VBGF, per 1. Januar 2021).»

Der Rückgang der Populationen aquatischer Arten wurde umfassend dokumentiert, und dieses Phänomen muss im Mittelpunkt der Politik des Bundes zum Schutz und zur Vernetzung aquatischer Lebensräume in Flüssen und Seen stehen. Diese Tatsache hat den Bundesrat dazu veranlasst, einen «Aktionsplan Flusskrebse Schweiz» einzuführen, um dem Rückgang ihrer Populationen durch den multifaktoriellen Schutz ihrer Lebensräume zu begegnen.

Analog dazu sollten Fischarten die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie Flusskrebse, da sie wichtige Ökosystemdienstleistungen für Mensch und Natur erbringen und für eine ganze Reihe von fischbasierten Wirtschaftszweigen notwendig sind. Es ist daher in unserem ureigensten Interesse, dafür zu sorgen, dass die Fischpopulationen über wertvolle, vor äusseren Einflüssen geschützte Lebensräume verfügen, um ihre Fortpflanzung und Wanderung zu ermöglichen und so dem Rückgang ihrer Bestände entgegenzuwirken.

Die Verbesserung der Lebensräume (durch Revitalisierungen, die Sicherung des Gewässerraums, durch die ökologische Wiederherstellung der Wasserkraft und die Verbesserung der Wasserqualität) ist entscheidend für die Erhaltung der aquatischen Biodiversität, die allen Arten und dem Ökosystem zugute kommt. Im Gegensatz zu den Massnahmen für die aquatische Biodiversität beinhalten die Massnahmen zur Erhaltung der terrestrischen Biodiversität neben Verbesserungen auch den Schutz wertvoller Lebensräume in Biotopen von nationaler Bedeutung; dieser Schutz fehl bei aquatischen Lebensräumen weitgehend.

Eine der Prioritäten wäre daher die Einrichtung von nationalen Schutzgebieten für Fische und Krebse in Flüssen und Seen (sowohl am Ufer als auch in der Tiefe): Diese Gebiete sollten insbesondere dazu dienen, die noch vorhandenen wichtigen Laich- und Überwinterungsgebiete einiger bedrohter Fischarten (Seeforelle, Äsche, Nase, Saibling, Felchen) zu schützen und gegebenenfalls aufzuwerten. Damit diese Schutzgebiete nicht isoliert sind, sondern überregional geplant und vernetzt werden, ist eine nationale Koordination erforderlich.

Ähnlich wie terrestrische Korridore von überregionaler Bedeutung für Wildtiere könnten auch Wanderkorridore, die für bestimmte Fischarten (z. B. die Seeforelle) besonders wichtig sind, ausgewiesen und geschützt werden. Einige der oben genannten Arten stehen übrigens auf der nationalen Liste der National Prioritären Arten und in der Berner Konvention: Die Verbesserung ihres Erhaltungszustands ist Teil der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundes. Ausserdem sind viele bedrohte Fischarten endemisch, d. h. sie kommen nur in der Schweiz vor, wodurch die Schweiz eine besondere Verantwortung für ihren Schutz trägt.

So wird der Bundesrat mit diesem Aktionsplan aufgefordert, Massnahmen zur Erhaltung der einheimischen Arten zu identifizieren, insbesondere durch die Renaturierung der Umwelt, die ausgerichtet ist auf die ökologischen Anforderungen der einheimischen Fische sowie auf die Pflege und Vernetzung der aquatischen Systeme, darin eingeschlossen die Einrichtung von Schutzgebieten und die Festlegung von Populationen von nationaler Bedeutung.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.