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24.4377 · Interpellation · 2024-12-17

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wirkt sich der hohe Marktanteil von illegalen Anbietern auf den Schutz vor Spielsucht aus?

  2. Wie viele Einnahmen entgehen der AHV pro Jahr durch illegale Anbieter?

  3. Wie kann die verbotene Werbung für illegale Anbieter stärker bekämpft werden?

  4. Wäre es nicht sinnvoll, die Liste für die Sperrung von illegalen Anbietern häufiger als vier Mal pro Jahr zu aktualisieren?

  5. Wird geprüft, ob für die Sperrung neue Technologien eingesetzt werden können?

  6. Sieht der Bundesrat weitere Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Anbieter?

Begründung

In der Schweiz dürfen nur Online Casinos betrieben werden, die vom Bundesrat konzessioniert sind und von der Eidg. Spielbankenkommission geprüft und bewilligt sind. Zurzeit sind 10 Schweizer Online Casinos in Betrieb. Sie gewährleisten einen strengen Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug. Sie sperren pro Jahr rund 10'000 Spielerinnen und Spieler und bezahlen pro Jahr rund 120 Mio. Franken Abgaben an die AHV (2023).

Der Betrieb von nicht konzessionierte Online Casinos ist in der Schweiz illegal und strafbar. Nach einer Studie von KPMG haben illegale Online Casinos in der Schweiz jedoch einen Marktanteil von rund 40%. Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz verlieren bei ihnen rund 180 Mio. Franken pro Jahr. Die illegalen Anbieter verursachen einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden. Sie unterlaufen die Schweizer Regelung für den Schutz vor Spielsucht und exzessivem Spielen. In der Schweiz gesperrte Spieler können ungehindert weiterspielen. Die illegalen Anbieter bezahlen in der Schweiz keine Abgaben an die AHV und keine Steuern. Zudem besteht das Risiko, dass sie die Spielerinnen und Spieler betrügen.

Die illegalen Online Casinos müssen deshalb dringend stärker bekämpft werden. Das Geldspielgesetz verbietet Werbung für illegale Anbieter (Art. 74 BGS) und ermöglicht die Sperrung von Websites von illegalen Anbietern (Art. 86 BGS). Das Werbeverbot für illegale Anbieter wird in den sozialen Medien und bei den Internet-Suchmaschinen verletzt. Die Eidg. Spielbankenkommission aktualisiert ihre Liste mit gesperrten Websites vier Mal pro Jahr.

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2: Naturgemäss liegen nur wenige Informationen und keine offiziellen Daten über das Ausmass illegaler Geldspiele in der Schweiz vor; Zahlen zu diesem unregulierten Markt enthalten erhebliche Unsicherheiten und basieren auf Schätzungen, welche teils deutlich divergieren. Daher kann auch die genannte, vom Schweizer Casinoverband in Auftrag gegebene KPMG-Studie den illegalen Markt nur bedingt zuverlässig darstellen und berechnen. Wesentlich tiefer als die KPMG-Studie schätzte eine von der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) in Auftrag gegebene Studie den Marktanteil des illegalen Spielangebots ein (15,6 Prozent), wobei sich dieser Anteil seit 2017 reduziert habe (Marktanteile des legalen und des illegalen Geldspielangebots in der Schweiz, Internet- und Sekundärdaten-Analyse, Bern 2024). Daher sind keine gesicherten Aussagen über die der AHV entgangenen Einnahmen möglich. Illegale Geldspiele untergraben sämtliche Ziele der Geldspielgesetzgebung: Illegale Anbieter von Geldspielen unterliegen keiner Aufsicht und es wirken weder die Vorschriften zum Sozialschutz noch zur sicheren und transparenten Durchführung der Geldspiele und zur Geldwäschereibekämpfung; zudem entgehen Bund und Kantonen die Beiträge für die AHV/IV und gemeinnützige Zwecke. Damit führt das illegale Geldspiel zu sozialschädlichen Auswirkungen nicht nur für die einzelnen Spielerinnen und Spieler, sondern auch für die Gesellschaft. Dem Bundesrat sind deshalb die Bekämpfung des illegalen Spielangebots und die Kanalisierung der Spielenden weg von illegalen Angeboten hin zu legalen Geldspielen wichtige Anliegen. 3. Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Spielbankenspiele ist verboten. Die Durchsetzung der aktuellen rechtlichen Regelung hinsichtlich illegaler Werbung gepaart mit den technischen Möglichkeiten der Bevölkerung und der illegalen Anbieter (z. B. auf Social Media) ist jedoch anspruchsvoll. Problematisch erweist sich namentlich, dass bei illegalen Spielen ein qualifizierter Anknüpfungspunkt zur Schweiz nachgewiesen und die Bestimmungen zur internationalen Amts- und Rechtshilfe berücksichtigt werden müssen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) befindet sich aktuell im Dialog mit Betreibenden von Suchmaschinen, um sie auf ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Werbung in der Schweiz aufmerksam zu machen. Ziel ist es, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und die Betreibenden in die Verantwortung zu nehmen, entsprechende Inhalte zu unterbinden. Die ESBK geht jeder Anzeige mutmasslicher illegaler Werbung nach und eröffnet bei hinreichendem Verdacht ein Verfahren. 4 und 5: Die Aktualisierung der Sperrlisten erfolgte bis 2024 zweimal jährlich und wurde mittlerweile auf viermal pro Jahr erhöht. Bereits bei der Ausarbeitung des Geldspielgesetzes (BGS) war dem Gesetzgeber klar, dass das Blockieren von Websites keine hundertprozentige Wirksamkeit erreichen kann (Botschaft vom 21. Oktober 2015 zum Geldspielgesetz, BBl 2015 8387, 8475). Der Hauptzweck der Sperrung liegt weniger in einer vollständigen Kontrolle des Internets, sondern darin, Spielerinnen und Spieler über den nicht autorisierten Status bestimmter Webseiten zu informieren und die Existenz eines legalen Angebots hervorzuheben. Eine wirksame, aber umstrittene «Internetzensur» zur Sperrung illegaler Anbieterinnen und Anbieter hat der Gesetzgeber ausdrücklich verworfen. Zudem erhöhen die administrativen Anforderungen, insbesondere durch die Pflicht zur Veröffentlichung der Sperrlisten im Bundesblatt, den Arbeitsaufwand erheblich, ohne dass der Nutzen einer häufigeren Veröffentlichung die Kosten aufwiegen würde. Derzeit ist die DNS-Blockierung die technisch geeignetste und gesetzeskonforme Methode zur Sperrung nicht autorisierter Websites. Diese Massnahme wurde vom Bundesgericht als verhältnismässig und verfassungskonform anerkannt, da sie keine stärkere Einschränkung der Grundrechte nach sich zieht, als dies notwendig ist. DNS-Blockierungen bieten eine wirksame Möglichkeit, illegale Anbieter zu behindern, auch wenn sie mitunter umgangen werden können. Die ESBK prüft laufend, wie neue Technologien innerhalb der bestehenden rechtlichen Vorgaben eingesetzt werden können, um die erwähnten Prozesse zu beschleunigen. 6. Bei allen Akteuren des Geldspielbereichs besteht Einigkeit, dass das illegale Angebot bekämpft werden soll. Eine stärkere Bekämpfung illegaler Angebote würde jedoch eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen bedingen. So verzeichnen diverse Staaten in den letzten Jahren Erfolge, indem sie den Zahlungsverkehr zu illegalen Anbietern blockieren. Dafür fehlt in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage. Die zurzeit unter Federführung des Bundesamtes für Justiz laufende Evaluation des Geldspielgesetzes wird die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Geldspiels eingehend beleuchten. Sie wird aufzeigen, auf welche Weise die bestehenden gesetzlich vorgesehenen Massnahmen und/oder deren Umsetzung weiterentwickelt werden und welche neuen Massnahmen in Betracht kommen könnten, um das illegale Geldspiel effektiver zu bekämpfen.

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