24.4380 · Interpellation · 2024-12-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Anfang des Jahres kam es auch in der ganzen Schweiz zu Protesten von Landwirtinnen und Landwirten, wobei eine der zentralen Forderungen jene nach einer fairen Entlöhnung der Arbeit war. Das in diesem Punkt Handlungsbedarf besteht, anerkannt auch Motion 22.4251, die den Auftrag zur Ausarbeitung der künftigen Agrarpolitik 2030 konkretisiert. Darin wird explizit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven verlangt. Wie die Landwirtschaft im Vergleich zum zweiten und dritten Sektor dasteht, zeigt die zentrale Auswertung der Buchhaltungsdaten. In allen Regionen liegt die Landwirtschaft signifikant unter dem regionalen Vergleichslohn. Am schwierigsten präsentiert sich die Situation im Berggebiet. Hier liegt der Arbeitsverdienst ganze 45% unter dem Vergleichslohn. Auch der am 1. März 2024 veröffentlichte Bericht zur Erfüllung von Postulat 21.4585 bestätigt, dass die Landwirtschaft im Vergleich mit anderen Berufen der Wertschöpfungskette abfällt.
Dass Landwirtinnen und Landwirte Anrecht auf eine angemessene Entschädigung haben, ist in Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes festgehalten. Darin steht weiter, dass der Bund Massnahmen zu ergreifen hat, wenn das Einkommen in der Landwirtschaft „wesentlich unter das vergleichbare Niveau“ sinkt. Angesichts der grossen Unterschiede zwischen dem landwirtschaftlichen Arbeitsverdienst und dem Referenzeinkommen stellt sich die Frage, wie der Bund die Formulierung „wesentlich unter dem vergleichbaren Niveau“ definiert. Wäre eine Intervention angesichts der weiter ansteigenden Differenz nicht angezeigt? Welche Massnahmen sieht der Bund vor, um die Einkommenslücke in der Landwirtschaft, insbesondere im Berggebiet, zu schliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beobachtet und beurteilt die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft gestützt auf die landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) und die Daten aus der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA-BH). Die entsprechenden Ergebnisse werden jährlich publiziert. Eine weitere kürzlich publizierte Studie von Agroscope analysiert zudem die Einkommensentwicklung von 2015-2023. Das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen stieg in diesem Zeitraum insgesamt um 30 % und verzeichnete bis 2020 ein kontinuierliches Wachstum, bevor es in den Jahren 2021-2023 stagnierte. Gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) strebt der Bund an, die agrarpolitischen Massnahmen so auszugestalten, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar sind. Im Gegensatz zur alten Agrarpolitik, die verbindlich kostendeckende Preise forderte, ist die Formulierung des Einkommensziels im neuen LwG von 1998 weniger verbindlich, da nur noch ein vergleichbares Einkommen angestrebt wird. Damit wurde die Agrarpolitik auch auf eine marktgerechte Produktion und stärkere Selbstverantwortung der Branche ausgerichtet. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesem Einkommensvergleich nicht um einen absoluten Wohlstandsvergleich handelt, weil die Vor- und Nachteile der Erwerbstätigkeit und des Lebens in und ausserhalb der Landwirtschaft nicht objektiv erfasst und monetarisiert werden können. Zudem ist der absolute Vergleich der Einkommenshöhe von selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten mit den Löhnen von Angestellten im zweiten und dritten Sektor nur bedingt aussagekräftig. Aus Sicht des Bundesrates ist daher anzustreben, dass die Entwicklung langfristig nicht auseinandergeht. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4585 «Einkommen der Bauernfamilien» hat sich der Bundesrat intensiv mit der wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft auseinandergesetzt. Er hat einerseits Wege aufgezeigt, wie die Einkommen in der Landwirtschaft verbessert werden können. Die grosse Einkommensstreuung zeigt aber auch, dass neben den agrarpolitischen Massnahmen und den natürlichen Voraussetzungen insbesondere auch die Betriebe selbst die Höhe ihres Arbeitsverdienstes beeinflussen. Andererseits hat er Vorschläge vorgelegt, wie der Grundsatz des Einkommensvergleichs gemäss Artikel 5 LwG angepasst und konkretisiert werden kann. Gemäss bisheriger Praxis hat der Bundesrat als Indikator für die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe den Mittelwert des obersten Viertels verwendet. Künftig soll der Median der besserverdienenden Hälfte der Bauernbetriebe herangezogen werden, um die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe zu charakterisieren. Mit dieser Anpassung will der Bundesrat den Einkommensvergleich auf eine breitere Basis stellen. Damit will er der grossen Heterogenität der landwirtschaftlichen Einkommen noch stärker Rechnung tragen. Aufgrund der eingangs beschriebenen Entwicklung und der Tatsache, dass gemäss Artikel 5 Absatz 3 LwG auch auf die anderen Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen ist, sieht der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit und Möglichkeit für befristete Massnahmen gemäss Artikel 5 Absatz 2 LwG. Der Bundesrat und das Parlament sind sich jedoch einig, dass im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Landwirtschaft zu verbessern sind (Motion 22.4251). Insbesondere ist ein Schwerpunkt auf die Stärkung der Wertschöpfung und die Erhöhung der Einkommen zu legen (Motion 23.4515). Mit seinem Antrag zur Annahme der Motion 24.4586 ist der Bundesrat auch bereit, dabei den spezifischen Herausforderungen der Berglandwirtschaft Rechnung zu tragen. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2030+ entsprechende Vorschläge unterbreiten.