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24.4403 · Interpellation · 2024-12-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Letztes Jahr gab es beim Bund 38'596 Vollzeitstellen, 5,7 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Fazit: Jeden Tag werden zusätzlich 1,1 Vollzeitstellen geschaffen. Die Verwaltung ist auf Bundesebene im Verhältnis stärker gewachsen als die Bevölkerung, eine ungesunde und für den Steuerzahler teure Entwicklung. Gleiches gilt für den Personalaufwand: Im Jahre 2023 betrug er rund 6,23 Milliarden Franken, Tendenz steigend. Der durchschnittliche jährliche Bruttolohn pro Vollzeitstelle liegt bei knapp 130'000 Franken, 12 Prozent höher als bei gleich qualifizierten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft

Der ständige Ausbau des Personals und die vergleichsweise hohen Gehälter vor allem in den unteren Chargen und dem mittleren Kader benachteiligen die Privatwirtschaft und namentlich die KMU, da letztere die hohen Löhne vielfach nicht bezahlen können. Gut qualifizierte Fachkräfte, die für den produktiven Privatsektor dringend gesucht werden und sehr gesucht sind, ziehen es vor, in der öffentlichen Verwaltung bzw. beim Bund zu arbeiten. Alle bisherigen Bemühungen und parlamentarische Vorstösse, dieses exponentielle Wachstum der Bundesverwaltung einzudämmen, sind bisher gescheitert. Auch die Beantwortung meiner Frage 24.7811 (Elon Musk für die Bundesverwaltung?) ist wenig befriedigend ausgefallen.

  1. Ich bitte den Bundesrat, die Entwicklung der Vollzeitstellen und der Lohnsumme in der Bundesverwaltung der letzten 20 Jahren in einer Tabelle aufzuzeigen.

  2. Was unternimmt der Bundesrat, um den Nachteil der KMU bzgl. tieferen Löhnen und weniger Benefits ggü. den Anstellungsbedingungen beim Bund zu verkleinern?

  3. Ist der Bundesrat bereit, die Einführung einer Personalbremse analog der Schuldenbremse auf Bundesebene zu prüfen, wie sie eine Volksinitiative im Kanton Zürich vorschlägt, wonach die Stellen im öffentlichen Sektor nicht stärker wachsen dürfen als die Bevölkerung?

  4. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer Lösung, wonach der Personalbestand auf dem Stand von Ende 2023 oder 2024 plafoniert wird und die Löhne erst dann wieder angehoben werden, wenn Parität mit der Privatwirtschaft besteht (Delta von 12 Prozent)?

  5. Sieht der Bundesrat eine andere Lösung, um das ungesunde Wachstum der Bundesverwaltung endlich zu stoppen und damit den Privatsektor nicht weiter zu konkurrenzieren und den Fachkräftemangel noch zu verschärfen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Stellen (FTE) und Personalausgaben (in Mio. Fr.) 2003–2023

Die Anzahl Vollzeitstellen in der Bundesverwaltung ist von 2003 bis 2023 insgesamt um 11,5 Prozent gewachsen, was einem jährlichen Durchschnittswachstum von etwa 0,5 Prozent entspricht. Im gleichen Zeitraum stieg die Einwohnerzahl der Schweiz um etwa 22 Prozent. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Stellenwachstum und der Bevölkerungsentwicklung lässt sich jedoch nicht herstellen, da die Aufgaben der Bundesverwaltung oft nicht proportional zur Bevölkerungsentwicklung wachsen. Zudem ist die Vergleichbarkeit der Personalausgaben und Stellenbestände zwischen 2003 und 2023 nur eingeschränkt möglich, da Strukturbrüche wie die Ausgliederung von Bundeseinheiten, die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen (z. B. Unterhalt der Nationalstrassen) sowie Änderungen der Rechnungsführungsrichtlinien im Rahmen des neuen Führungsmodells (NFB) 2016 diese Werte beeinflussten. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben ist dennoch stabil und liegt über die gesamte Zeitperiode zwischen 8,8 Prozent (2003) und 7,8 Prozent (2023).

2. Eine Vergleichsstudie ist von PricewaterhouseCoopers (PwC) Anfang 2024 im Auftrag des Eidgenössischen Personalamtes durchgeführt worden und zeigt, dass sich die Gesamtvergütung für die überwiegende Mehrheit der Funktionen in der Bundesverwaltung auf einem ähnlichen Niveau befindet wie jene der Vergleichsgruppe. Wobei die Bundesverwaltung auf höheren Hierarchiestufen niedrigere und auf tieferen Hierarchiestufen tendenziell höhere Vergütungen als vergleichbare Marktakteure bietet. Die Vergleichsgruppe bzw. die Konkurrenz der Arbeitgeberin Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt stellen dabei in der Regel grössere und grosse Unternehmen dar, welche vergleichbare Stellen und eine vergleichbare Komplexität aufweisen.

Der Bundesrat hat im Oktober 2023 Optimierungen am bestehenden Lohnsystem beschlossen. Die Marktorientierung soll künftig durch den Einsatz von sogenannten Lohnkurven weiter gestärkt und der mit der aktuellen Lohnentwicklung verbundene Automatismus aufgehoben werden.

3. Der Bundesrat hat die Einführung einer Personalbremse analog zur Schuldenbremse im Zusammenhang mit dem Postulat Gössi (15.3704) vertieft geprüft. Er liess dazu auch ein Gutachten des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg erstellen. Die Überprüfung ergab, dass eine Personalbremse den Rechtsetzungsprozess deutlich erschweren könnte und mögliche Herausforderungen für den Parlamentsbetrieb sowie das Vertrauen in die Bundesbehörden und das Parlament mit sich bringen würde. Der Nationalrat hat danach das Postulat am 14. September 2020 abgeschrieben.

4. Eine Plafonierung des Personalbestands würde den Bundesrat und die Verwaltung bei der Aufgabenerfüllung behindern und könnte dazu führen, dass von den eidg. Räten überwiesene Vorlagen nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden könnten. Ferner würde eine sektorielle Plafonierung einer Aufwandart auch den Prinzipien des Globalbudgets und den weiteren mit dem neuen Führungsmodell des Bundes eingeführten Instrumenten widersprechen. Ausserdem könnte die Plafonierung durch Vergabe von Arbeiten an Dritte unterlaufen werden, was die angestrebten Einsparungen verhindern bzw. teilweise gar zu Mehrausgaben führen könnte. Der Bundesrat lehnt daher eine Plafonierung des Personalbestandes ab.

Auch ein Einfrieren der Löhne des Bundespersonals lehnt der Bundesrat ab. Einerseits hat die Vergleichsstudie von PwC für die Gesamtvergütung gezeigt, dass Abweichungen gegenüber der Vergleichsgruppe grundsätzlich nachvollziehbar sind. Andererseits ist es zentral, dass die Bundesverwaltung auch weiterhin konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen anbieten kann, um in einem kompetitiven Umfeld die für die Auftrags- und Aufgabenerfüllung erforderlichen Mitarbeitenden rekrutieren und halten zu können. Schliesslich ist der Bundesrat nach Artikel 16 Absatz 1 Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) verpflichtet, dem Bundespersonal einen angemessenen Teuerungsausgleich zu gewähren. Dabei hat er seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

5. Die Zunahme beim Personalbestand ist weitgehend zurückzuführen auf entsprechende Beschlüsse der Bundesversammlung, die dem Bund in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Aufgaben übertragen hat. Teils sind auch exogene, von der Politik nicht beeinflussbare Faktoren für das Stellenwachstum verantwortlich (beispielsweise Zunahme der Asylgesuche). Bundesrat und Verwaltung sind stets bemüht, die Aufgaben sparsam und wirtschaftlich zu erledigen sowie diese auch kritisch zu hinterfragen. Dazu verpflichtet sie das Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) in Artikel 57 Absatz 1 und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) in Artikel 5. So hat der Bundesrat jüngst im Zusammenhang mit der finanziellen Entlastung des Bundeshaushalts beschlossen, im Eigenbereich der Verwaltung Entlastungen im Umfang von insgesamt 300 Millionen Franken vorzunehmen. Davon sollen zwei Drittel im Personalbereich realisiert werden.

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