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24.4405 · Interpellation · 2024-12-18

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Zu diesen Änderungen gehört, dass die Wiederverwendung nun Vorrang vor anderen Entsorgungsarten hat. In diesem Sinne und angesichts der grundsätzlichen Vorbildfunktion des Staates, die durch Artikel 35j USG noch verstärkt wird, wäre es logisch, dass die Bundesverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht. Dies könnte dazu führen, dass weniger neue Möbel gekauft und stattdessen vorhandene, noch gut erhaltene Möbel wiederverwendet werden. Im Falle eines notwendigen Ersatzes sollten im Einklang mit den Zielen der neuen Bestimmungen des Gesetzes vorrangig gebrauchte Möbel verwendet werden.

Mit der Setzung solcher neuer Prioritäten für die Wiederverwendung kann die Bundesverwaltung beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Dies würde nicht nur den ökologischen Fussabdruck verringern, sondern auch zu erheblichen Einsparungen in einer angespannten Haushaltslage führen.

  1. Wie setzt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) diese neuen Bestimmungen konkret um? Werden bei Umzügen vorrangig Möbel wiederverwendet? Wenn nein, warum nicht und was geschieht mit diesen Möbeln?

  2. Kann eine Mitarbeiterin, die die vorhandenen Möbel behalten möchte, anstatt neue Möbel aufgezwungen zu bekommen, diese Möbel auch behalten?

  3. Kann eine Weisung erlassen werden, um den Kauf von neuem Mobiliar einzuschränken und gebrauchtem Mobiliar den Vorrang zu geben?

  4. Wie hoch ist das Budget für die Erneuerung von Möbeln in den einzelnen Departementen?

  5. Wäre es angesichts der schwierigen Finanzlage des Bundes, wegen der viele Umweltprojekte Gefahr laufen, weniger oder gar nicht mehr finanziert zu werden, nicht sinnvoll, die Ausgaben für den Kauf neuer Möbel zu beschränken?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 das Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung verabschiedet und verschiedene Massnahmen zur Umsetzung beauftragt. Am 18. Dezember 2020 hat er das Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) zur Kenntnis genommen und die zentrale Bundesverwaltung beauftragt, grundsätzlich mobil-flexibles Arbeiten einzuführen und ein Desksharing-Verhältnis von 0.8 Arbeitsplätze pro FTE oder tiefer anzustreben. Am 2. Dezember 2022 hat er die Ziele, Stossrichtungen und Eckwerte des Unterbringungskonzeptes (UK) «flexible Arbeitsformen für die zivile Bundesverwaltung» festgelegt und das BBL mit der Umsetzung beauftragt. Das nimmt Einfluss auf die in Zukunft benötigten Raumausstattungselemente, respektive auf das Büromobiliar. Zudem hat der Bundesrat am 13. Dezember 2024 den Bericht «Nachhaltige Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung» in Erfüllung der Motion 20.4338 Finanzkommission Nationalrat vom 13. November 2020, des Postulates 20.4369 Knecht vom 1.Dezember 2020 sowie der Motion 20.4727 Candinas vom 18.Dezember 2020 verabschiedet (siehe www.efd.admin.ch/de/berichte). 1. In Bezug auf die Wiederverwendung von Mobiliar sind die formulierten strategischen Stossrichtungen aus dem Nachhaltigkeitsbericht des BBL 2023 wie folgt umgesetzt: Es werden vor allem rezyklierbare und lange nutzbare Produkte eingesetzt und wiederverwendet.Es wurde ein polyvalent einsetzbarer Ausstattungsstandard Mobiliar «Multispace» mit aktivitätsbezogenen Arbeitsplätzen definiert. Durch die Standardisierung ist es möglich, das Mobiliar bis zum Ende des Lebenszyklus laufend wiederverwenden zu können. Das Mobiliar wird in der Regel während 15 Jahren Nutzungsdauer im Kreislauf gehalten. Grundsätzlich wird Mobiliar bei Umzügen wiederverwendet. Mobiliar, welches gebrauchsfähig aber für die Umsetzung der flexiblen Arbeitsformen ungeeignet ist, wird über einen Second Life Kanal verkauft und auf diese Art wiederverwendet. Defektes und nicht mehr reparierbares Mobiliar wird recycelt oder einer energetischen Verwertung zugeführt, d. h. zur Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt. 2. Mit Einführung der flexiblen Arbeitsformen verfügen die Mitarbeitenden nicht mehr über persönliches Mobiliar, sondern die aktivitätsbezogenen Arbeitsplätze stehen allen zur Verfügung. 3. und 5. Der Bundesrat hat im Dezember 2022 mit dem Unterbringungskonzept für flexible Arbeitsformen einen Umsetzungsauftrag zur Weiterverwendung von Standardmobiliar erteilt. In Verbindung mit diesem Konzept, das auch die Büroflächen reduziert, ist das BBL in der Lage, Büromobiliar nach neuen Standards zu beschaffen, die der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen. Zu diesem Zweck hat das BBL in einem ersten Schritt die Bereitschaft potentieller Marktteilnehmenden an Kreislaufpartnerschaften beim Mobiliar mittels Request for Information (RFI) im Jahr 2024 erhoben. Auf diese Weise wird der Bund seiner Vorbildfunktion auch zukünftig gerecht, die Kreislaufwirtschaft wird gestärkt und die Bundesfinanzen entlastet. 4. Zusammenstellung der Planwerte pro Departement und die Bundeskanzlei im Jahr 2024. Behörden und Gerichte / DepartementeSumme von Planwert 2024 in CHFParlament, Gerichte, BK169'300EDA126'500EDI192'500EFD588'200EJPD299'700UVEK202'100VBS582'900WBF223'500Gesamtergebnis2'384'700 Die Planwerte sind für den Ersatz oder die Reparatur von defektem Standardmobiliar oder für zusätzlichen Standardmobiliarbedarf von maximal bis zu 5 Einzelarbeitsplätzen ohne bauliche Anpassungen bestimmt.