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In zwei Jahren von der Baueingabe bis zum Spatenstich. Beschleunigung der Bauverfahren in Abstimmung mit dem Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit

24.4411 · Postulat · 2024-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem er die Auswirkungen der aufgeführten Analysen und Massnahmen auf das Bewilligungsverfahren und die dazu notwendige Zeit aufzeigt.

  1. Analyse, welches die hauptsächlichen Ursachen der stetig zunehmenden Dauer von Bauverfahren sind: Dabei sind insbesondere behördliche Anforderungen, mangelhafte Verfahrenskoordination, verfahrenstechnische Verhinderungs- und Verzögerungsmöglichkeiten von Privaten und von Verbänden zu berücksichtigen;

  2. Massnahmen vorschlagen, wie die Verfahrensdauer von der Baueingabe bis zur Baufreigabe auf zwei Jahre oder jedenfalls drastisch reduziert werden kann. Hierzu sind insbesondere auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu berücksichtigen. Die Massnahmen unterscheiden zwischen Regelbauweise und Projekten im Gestaltungsplanverfahren.

  3. Massnahmenvorschläge so ausgestalten, dass die Durchsetzbarkeit berechtigter öffentlicher und privater Interessen nach wie vor gewährleistet ist.

Begründung

Der Aktionsplan des Bundesrats gegen die Wohnungsknappheit enthält mögliche Massnahmen zur Beschleunigung der Bauverfahren, die unterschiedlich gewichtet werden. Vom Baugesuch bis zur Baubewilligung dauert es heute im Landesschnitt 140 Tage – das sind 67% mehr als noch 2010 (Immobilien aktuell, ZKB, April 2023). Obwohl der Bundesrat mit der Branche übereinstimmt, dass eine Beschleunigung der Bauverfahren wesentlich zur Bereitstellung von Wohnraum beiträgt, wird das Potenzial zur deutlichen Reduktion der Verfahrensdauer nicht ausgeschöpft. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter grundsätzlicher Respektierung der föderalen Zuständigkeitsordnung zusätzliche Massnahmen zur Optimierung und signifikanten Beschleunigung der Bauverfahren zu erarbeiten und in einem Bericht darzulegen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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