24.4443 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche beiden Institutionen lehnen die Reorganisation ab?
Welches sind die in der Vernehmlassung hauptsächlich genannten Gründe, die gegen eine Reorganisation sprechen?
Gestützt worauf hat der ETH-Rat einen Richtungsentscheid für eine Fusion gefällt, wenn grundlegende Beurteilungskriterien (Kosten/Nutzen und Chancen/Risiken) nicht vorliegen?
Kann der Erhalt der etablierten Brands der ETH-Institutionen garantiert werden?
Begründung
Der ETH-Rat hat, gemäss seiner Medienmitteilung vom 6. Dezember 2024, beschlossen, dass die vier Forschungsanstalten des Bundes (PSI, Eawag, Empa, WSL) unter einem gemeinsamen Dach mit lediglich noch einer Rechtspersönlichkeit zusammengeschlossen werden sollen. Zum Nutzen dieser geplanten Fusion wurden im Parlament und in der zuständigen Kommission (WBK) wiederholt Fragen gestellt, welche nur unbefriedigend bzw. ausweichend beantwortet wurden. Aus dem publizierten Bericht des ETH-Rats zur geplanten Fusion geht hervor, dass nur ein Teil der Teilnehmenden der Vernehmlassung die Schaffung eines «Swiss National Lab» begrüsst und dass zwei Institutionen eine Reorganisation explizit als «unnötig» erachten.
Aufgrund der publizierten Informationen und der Antworten auf Fragen liegen nach wie vor weder eine Kosten-/Nutzen-Analyse noch eine Chancen-/Risiko-Analyse einer solchen Mega-Fusion vor. Dies, obwohl der ETH-Rat seit nunmehr drei Jahren an diesem Projekt arbeitet und von der WBK-N und der WBK-S aufgefordert wurde, die Sinnhaftigkeit des Fusionsprojekts darzulegen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der ETH-Rat hat im Frühjahr 2024 gemeinsam mit den Präsidenten der beiden ETH und den Direktorinnen und Direktoren der vier Forschungsanstalten die Stärken und Schwächen der aktuellen Organisation des ETH-Bereichs analysiert und sich auf acht Ziele für eine zukunftsfähige Organisation und Struktur verständigt. Eines dieser acht Ziele ist die Schaffung einer Struktur für die Forschungsanstalten, die – in Ergänzung zu den beiden Hochschulen – eine einfachere Zusammenarbeit zwischen den bestehenden und die Integration neuer Einheiten ermöglicht. Von August bis Oktober 2024 führte der ETH-Rat im ETH-Bereich eine Vorkonsultation zur Umsetzung dieser Ziele und zum Stand der Arbeiten durch. Eine externe Firma hat anschliessend die Ergebnisse der Vorkonsultation in einem Bericht zusammengefasst. Dieser findet sich auf der Website des ETH-Rats.
Auf die vier Fragen der Interpellation kann wie folgt geantwortet werden:
Wie im erwähnten Konsultationsbericht festgehalten, stehen die beiden ETH sowie das PSI und die WSL der Schaffung des «Swiss National Lab» positiv oder eher positiv gegenüber. Die Empa und die Eawag sehen die Schaffung einer neuen Struktur noch kritisch beziehungsweise benötigen für eine Beurteilung weitere Informationen. Alle sechs Institutionen des ETH-Bereichs sehen indessen die Notwendigkeit von verstärkter Zusammenarbeit sowie strategischer Koordination.
Im Rahmen der Konsultation wurden verschiedene Punkte genannt, die für die Beteiligten zentral sind, wenn ein «Swiss National Lab» angestrebt werde. So solle die Gestaltung sorgfältig begleitet werden, die Ziele und der Mehrwert müssten klar erkennbar sein, die neue Struktur müsse Spielräume für die Teileinheiten aufweisen, die bestehenden Brands sollten erhalten bleiben und es brauche eine klare Governance-Struktur.
Die Rückmeldungen aus der Konsultation waren die Grundlage für den Richtungsentscheid, den der ETH-Rat an seiner Sitzung vom 4./5. Dezember 2024 getroffen hat. Er hat die projektverantwortlichen Mitglieder des ETH-Rats sowie der Leitungsgremien der beiden ETH und der vier Forschungsanstalten beauftragt, eine zukünftige Struktur und Governance der Forschungsanstalten zu konkretisieren. Zudem wird der ETH-Rat Massnahmen zur Begleitung der Chancen und Risiken erarbeiten, welche diese Veränderung für die Forschungsanstalten, deren Mitarbeitende und Stakeholder bringen würden. Die Transformationskosten sollen abgeschätzt sowie Nutzen und Synergiepotenziale, auch mit den beiden ETH, konkretisiert werden. Bevor der ETH-Rat abschliessend entscheidet, welche Lösung er dem WBF zur Umsetzung beantragen möchte, wird er eine erneute Konsultation im ETH-Bereich sowie eine Ämterkonsultation durchführen. Falls es zu einer Strukturanpassung kommen sollte, wird der ETH-Rat dem WBF Antrag stellen, ein entsprechendes Rechtsetzungsverfahren einzuleiten. Der Schlussentscheid obliegt dem Parlament.
Gemäss einem weiteren der acht Ziele, auf die sich der ETH-Rat im Frühjahr 2024 gemeinsam mit allen sechs Institutionen des ETH-Bereichs verständigt hatte, sollen die Stärken des aktuellen Systems weiterentwickelt werden, einschliesslich der Brands und Dienstleistungen sowie der Verbindungen zu den Stakeholdern. Die Brands und die Standorte sollen gemäss ETH-Rat erhalten bleiben.