24.4497 · Interpellation · 2024-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 23. August 2019 in Buenos Aires in der Substanz abgeschlossen. Das Abkommen sieht insbesondere für die Einfuhr von Rotwein in der Flasche oder im Fass ein Zollkontingent von 35 000 Hektoliter zum Nullzollsatz vor. Die Schweiz hat auch jährliche Konzessionen für wichtige Exportprodukte der Mercosur-Staaten wie Fleisch (3000 Tonnen Rindfleisch, 1000 Tonnen Poulet und 200 Tonnen Schweinefleisch), Käse, Speiseöle (2000 Tonnen für Soja und Erdnussöl), Weizen für den menschlichen Verzehr (1500 Tonnen), bestimmte Obst- und Gemüsesorten sowie Honig und Futtergetreide gewährt.
Für die Schweizer Landwirtschaft birgt das Abkommen mehr Risiken als Chancen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Verluste auszugleichen, die der Schweizer Landwirtschaft durch das erwähnte Abkommen entstehen könnten?
Sind die Folgen der Kumulierung der verschiedenen Konzessionen im Rahmen der jüngsten Abkommen (Chile, Mercosur usw.) analysiert worden, insbesondere für den Weinsektor?
Welcher Schutzmechanismus ist im Mercosur-Abkommen vorgesehen?
Wie gedenkt der Bundesrat für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das Tierwohl und die Haltungsmethoden bei Fleisch aus den Mercosur-Staaten?
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Stellungnahme des Bundesrates
Für sensible Agrarprodukte wird die Schweiz den Mercosur-Staaten Konzessionen in Form von bilateralen Kontingenten gewähren. Die Höhe der Kontingente entspricht grösstenteils den historischen Importvolumen aus diesen Ländern. Die zum jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen vorgesehenen Konzessionen sind für die Schweizer Landwirtschaft tragbar und werden kaum zusätzlichen Druck auf den heimischen Markt erzeugen. Deshalb sind auch keine Ausgleichsmassnahmen geplant.Bei Wein ist der Grenzschutz generell relativ schwach. Für Rotwein liegt der Einfuhrzoll bei etwa 50 Rappen pro Flasche. Das WTO-Kontingent hat in der Praxis keine einschränkende Wirkung auf die Importe (2023 wurde die Quote nur zu 81 % ausgeschöpft). Im Rahmen des revidierten Freihandelsabkommens (FHA) EFTA–Chile hat die Schweiz Chile ein begrenztes bilaterales Kontingent für Rotwein gewährt. Der gleiche Ansatz soll auch bei den noch laufenden Verhandlungen über ein FHA mit den Mercosur-Ländern verfolgt werden. Die Folgen der Kumulierung der Konzessionen für den Weinsektor wurden analysiert. Hier ist zu betonen, dass die Rotweinimporte aus Argentinien und Chile 2 bzw. 1 Prozent aller innerhalb des WTO-Kontingents in die Schweiz eingeführten Rotweine ausmachen. Zudem sind die Weinimporte aus Argentinien und Chile rückläufig und fielen 2023 um 38 bzw. 53 Prozent niedriger aus als im Jahr 2017.Das angestrebte Abkommen enthält sehr detaillierte und wirksame Verfahrensregeln für bilaterale Schutzmassnahmen. Diese Regeln erlauben den Parteien, Zollsenkungen unter bestimmten Bedingungen vorübergehend auszusetzen, falls der Zollabbau unter dem FHA zu erheblichen Marktstörungen führt oder zu führen droht. Anders als die EU in ihrem Abkommen mit dem Mercosur wird die Schweiz im Rahmen des WTO-Agrarabkommens weiterhin über Schutzmassnahmen verfügen. Die aktuell geltenden Schweizer Transparenzpflichten für Konsumentinnen und Konsumenten werden von einem allfälligen Abkommen mit dem Mercosur nicht tangiert. Die Transparenz bleibt für sie somit gewährleistet. Gemäss der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) besteht unter anderem eine Deklarationspflicht für Fleisch, das unter Verwendung von in der Schweiz verbotenen hormonellen und nichthormonellen Stoffen als Leistungsförderer produziert wurde. Alle Mercosur-Länder haben der Schweiz bestätigt, dass die Verwendung von hormonellen Leistungsförderern in der Fleischproduktion für die betroffenen Tierkategorien verboten ist. Diese Verbote sind in der LDV-Länderliste (SR 916.511) festgehalten. Zur Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» will der Bundesrat zusätzliche Deklarationspflichten für Tierprodukte einführen, die durch schmerzverursachende Eingriffe ohne Betäubung produziert werden. Das FHA mit dem Mercosur sieht zudem einen Dialog über Tierwohl sowie über Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vor. Diese beiden Dialoge werden einen regelmässigen Austausch und eine engere Zusammenarbeit mit den Mercosur-Ländern ermöglichen, damit ein gemeinsames Verständnis im Bereich Tierwohl erreicht und das Bewusstsein dafür in den Mercosur-Ländern gestärkt wird.