Lexipedia

Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche. Wo stehen wir bei der Umsetzung?

24.4518 · Interpellation · 2024-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation bei der Nutzung von Grundwasser als Trinkwasser generell?

  2. Sind die Kantone bei der Bestimmung der Zuströmbereiche auf Kurs?

  3. Haben sie ihre Planung zur Bestimmung der Zuströmbereiche bis 2035 vorgelegt?

  4. Gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Umsetzung?

  5. Schöpft der Bund seine Möglichkeiten aus, bei säumigen Kantonen die Umsetzung voranzutreiben?

  6. Reichen die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzhilfen (BAFU; BLW) aus, um die Bestimmung zügig voranzubringen?

Begründung

Immer wieder wird in den Medien über Verschmutzungen des Grundwassers berichtet. Chlorothalonil, PFAS, TFA oder aktuell S-Metolachlor sind nur einige der Stoffe, die sich im Grundwasser nachweisen lassen. Die Herkunft dieser chemischen Stoffe ist unterschiedlich. Sie stammen aus direkt eingebrachten Pestiziden und ihren Metaboliten oder gelangen über Niederschläge oder punktuelle Einträge in den Boden. Die Bodenschichten speichern die Verunreinigungen und verlangsamen ihren Transport, so dass die Stoffe zum Teil erst Jahre später mobilisiert werden und im Trinkwasser auftreten. Um das Grundwasser zu schützen verlangen das Gewässerschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und das Landwirtschaftsgesetz gezielte Massnahmen.

Solche verlangt auch die seit Juni 2021 überwiesene Motion von Ständerat Roberto Zanetti. Darin wird verlangt, dass zum gezielten Schutz des Trinkwassers die Kantone die Zuströmbereiche aller im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen erfassen müssen. Im Zuströmbereich dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, welche nicht zu Abbauprodukten im Grundwasser mit Konzentrationen von über 0.1 Mikrogramm pro Liter führen (BG Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden, Art. 27 Abs. 1bis). Der Bund kann gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 62a Abgeltungen an die von der Landwirtschaft ergriffenen, notwendigen Massnahmen leisten. Auch das BLW hilft mit Entschädigungen bei einer notwendigen Umstellung.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Schweiz verfügt über beträchtliche Grundwasservorkommen. Besonders im Mittelland, wo der Grossteil der Bevölkerung lebt und dementsprechend ein hoher Bedarf an Trinkwasser besteht, ist das Grundwasser häufig mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln, dem Nährstoff Nitrat und anderen Chemikalien wie TFA belastet. Wasserversorger müssen daher vermehrt verunreinigtes Grundwasser mit sauberem mischen oder die verunreinigte Fassung stilllegen. Damit in der Schweiz auch zukünftig eine kostengünstige Versorgung mit gutem Trinkwasser ohne aufwändige Aufbereitung sichergestellt werden kann, müssen verunreinigte Grundwasserfassungen saniert und zukünftige Grundwasserverunreinigungen verhindert werden. Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» hat der Bund Massnahmen ergriffen, um die Belastung des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Damit diese und weitere Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielen, muss der Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen – das Gebiet, in welchem Regenwasser versickert und unterirdisch in die Trinkwasserfassung fliesst – bekannt und bezeichnet sein. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 20.3625 Zanetti «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» beauftragt, die Pflicht der Kantone zur raschen Bestimmung der Zuströmbereiche gesetzlich zu verankern. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2025 in die Vernehmlassung gehen. 2 und 4) Die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) verpflichtet die Kantone bereits heute, Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu bezeichnen, deren Wasser verunreinigt ist oder bei denen die Gefahr einer Verunreinigung besteht. Bisher haben die Kantone rund 70 Zuströmbereiche bezeichnet. 3) Die Kantone sind derzeit noch nicht verpflichtet, dem Bund eine Planung zur Bestimmung der Zuströmbereiche vorzulegen. Diese Planungspflicht würde mit der Umsetzung der Motion 20.3625 eingeführt werden. 5) Nach der Umsetzung der Motion 20.3625 werden dem Bund die kantonalen Planungen zur Bestimmung der Zuströmbereiche vorliegen. Weiter werden die Kantone dem Bund regelmässig Bericht über den Stand der Arbeiten erstatten. Damit wird der Bund über Instrumente verfügen, um den Vollzug zu verfolgen. 6) Die Motion 20.3625 sieht eine Mitfinanzierung des Bundes bei der Bezeichnung der Zuströmbereiche durch die Kantone vor. Zurzeit gibt es noch keine solchen Finanzhilfen.

Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche. Wo stehen wir bei der Umsetzung? | Lexipedia | Lexipedia