24.4533 · Postulat · 2024-12-20
Finanzdepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Die Kommission beauftragt den Bundesrat, die aktuelle Regelung der Revisionsaufsicht für SIBs mit Fokus auf die Verminderung des Risikos von Interessenkonflikten zu überprüfen und entsprechende Massnahmen zu evaluieren, beispielsweise eine Direktmandatierung oder eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften.
Begründung
PUK-Bericht Kapitel 9.2:
"Seit 2015 kommt in der Schweiz für die Finanzinstitute ein duales Aufsichtssystem zum Tragen, in welchem die Banken ihre Revisionsgesellschaften selbst auswählen und entlöhnen. Dieses System birgt das Risiko von Interessenkonflikten, da sich die Revisionsgesellschaften von den Interessen ihrer Kunden beeinflussen lassen könnten, was die Objektivität und Stringenz der Revisionen beeinträchtigen würde. Der IWF kritisierte diesen Punkt in seinen Evaluationen. Er zeigte die strukturellen Schwächen im aktuellen Aufsichtssystem auf, identifizierte mehrere verbesserungsbedürftige Bereiche und empfahl unter anderem die Direktmandatierung der Revisionsgesellschaften durch die FINMA sowie die verpflichtende Rotation der Revisionsgesellschaften.
Die FINMA leitete infolge dieser Empfehlung des IWF eine grundlegende Überprüfung ein und ermittelte Optimierungspotenzial in verschiedenen Bereichen (siehe Kap. 5.2.8). Sie entschied sich letztlich für ein Paket von Optimierungsmassnahmen ohne Direktmandatierung, da die politische Realisierbarkeit aufgrund des grossen Widerstands aus ihrer Sicht nicht gegeben war. Alternativ wählte sie eine Kostenreduktion von ungefähr 30 %, um das aus ihrer Sicht ungünstige Kosten- und Nutzen-verhältnis zu verbessern. Die RAB lehnte diese Reduktion ab, da diese ihrer Meinung nach die Qualität der Revisionen beeinträchtigen könnte. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses wichtig ist, auch wenn die Kostensenkung an sich nicht das zentrale Element ist, das berücksichtigt werden sollte.
Aus Sicht der Kommission wäre eine Prüfung der aktuellen Regelung des Aufsichts-systems, einschliesslich einer Prüfung der Direktmandatierung und der obligatorischen Rotation der Revisionsgesellschaften, mit Blick auf die Wirksamkeit der Aufsicht angezeigt. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, ob strengere Regeln vor allem für die SIBs und G-SIBs sinnvoll wären."
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Das Anliegen ist Teil des vom Bundesrat am 10. April 2024 zur Prüfung in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets (Massnahmen 10 und 11) basierend auf dem Bericht zur Bankenstabilität.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.