24.4541 · Postulat · 2024-12-20
Finanzdepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit die Vergütungssysteme und Ausschüttungen der SIBs keine falschen Anreize setzen. Insbesondere sollen sogenannte variable Vergütungen (Erfolgsprämien) nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt.
Begründung
PUK-Bericht Kapitel 11.1.1.1:
"Die FINMA musste gewisse Forderungen jahrelang wiederholen, ohne dass die CS nennenswerte Fortschritte erzielt hätte. Sie forderte die CS insbesondere regelmässig auf, die jeweiligen Verantwortungsbereiche der Führungskräfte klar zu definieren, den «tone at the top» und die Kapitalsituation des Stammhauses zu verbessern sowie qualitative Daten zu liefern. Weiter beurteilte die FINMA kritisch, dass die CS ihre Eigenmittel nicht aus den Erträgen der Geschäftstätigkeit, sondern unter anderem aus Kapitalerhöhungen aufbaute. In diesem Zusammenhang bemängelte sie ebenfalls die Dividendenausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre.
Die FINMA bemängelte auch die variable Vergütungspolitik für die leitenden Angestellten der CS (siehe Kap. 5.3.1.3). Gemäss einem Gutachten, welches die FINMA in Auftrag gegeben hat, kann ihr unter der geltenden Rechtslage nicht vorgeworfen werden, dass sie in ihrer jüngsten Aufsichtspraxis einen verfügbaren Handlungsspielraum im Bereich der Vergütungssysteme nicht genutzt hat. Die PUK schliesst sich den Schlussfolgerungen dieses Gutachtens an. Für die Kommission stellt sich die Frage der Wirksamkeit der der FINMA diesbezüglich zur Verfügung stehenden Instrumente. Aktuell fehlt eine explizite Rechtsgrundlage für Vorgaben zum Vergütungssystem von Finanzinstituten.
Der PUK erscheint es wichtig, dass systemrelevante Banken in Zukunft ein Vergütungssystem verfolgen, welches keine falschen Anreize setzt. Die sogenannten variablen Vergütungen (Erfolgsprämien) sollen insbesondere dann nicht ausgeschüttet werden, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Die PUK unterstützt die Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Bericht beschlossen hat."
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Das Anliegen ist Teil des vom Bundesrat am 10. April 2024 zur Prüfung in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets (Massnahme 3) basierend auf dem Bericht zur Bankenstabilität.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.