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24.4543 · Postulat · 2024-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Die Kommission ersucht den Bundesrat, eingehend zu prüfen, wie das Aktionariat, inkl. Kleinaktionäre, von systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Beschlüssen, die für die Systemstabilität von Bedeutung sind.

Begründung

PUK-Bericht Kapitel 14.3.1:

"Wie in der Einleitung zu Teil II des Berichtes angedeutet, stellte sich die Kommission im Hinblick auf den selbstverschuldeten Vertrauensverlust der CS auch Fragen zur Rolle und Stellung des Aktionariats.

Institutionelle Aktionäre, welche die Mehrheit der Stimmrechte kontrollieren, drücken ihre Unzufriedenheit mit der Unternehmenspolitik einer Bank in der Regel nicht durch öffentliche Kritik, sondern durch den Verkauf der Aktien aus. Im vorliegenden Fall äusserten sich hingegen kleinere und unabhängige Aktionärsvertretungen öffentlich. Die Stiftung Ethos als Vertreterin von Schweizer Pensionskassen hatte nach der freiwilligen Senkung der variablen leistungsbezogenen Vergütungen der CS um 40 % im Jahr 2017 weitere Einschränkungen der Vergütungspraxis gefordert, welche aber ausblieben. Ihre Kritik an der Vergütungspolitik der CS zeigte jahrelang kaum Wirkung bei den Konsultativabstimmungen zum Vergütungsbericht der Bank, wenngleich die Resultate dieser Abstimmungen im Verlauf der Zeit schlechter ausfielen. So wurde der Vergütungsbericht im Jahr 2022 nur noch mit knapp 50,6 % der Stimmen angenommen.

Trotz der erwähnten Skandale und der teilweise öffentlich gemachten Enforcementverfahren der FINMA gegen die CS (siehe Kap. 5.3.2) wurde dem CS-Verwaltungsrat Jahr für Jahr die Décharge erteilt, womit die Aktionärinnen und Aktionäre darauf verzichteten, dem Verwaltungsrat gegenüber Verantwortlichkeitsansprüche geltend zu machen. Erst der Greensill-Skandal aus dem Jahr 2020 hatte diesbezüglich Konsequenzen. Die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 war an der Generalversammlung 2021 aufgrund der kurz zuvor öffentlich gewordenen Probleme um Greensill und Archegos noch ausgesetzt worden. An der Generalversammlung im Jahr 2022, die virtuell stattfand und bei der die Voten der Aktionärinnen und Aktionäre vorgelesen wurden, wurde dem Verwaltungsrat die Décharge für das Geschäftsjahr 2020 verweigert. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde die Décharge zwar erteilt. Dabei wurden aber die Themen mit Bezug zum Fall Greensill vorläufig ausgenommen.

Vor dem genannten Hintergrund stellt sich für die PUK die Frage, ob die aktuelle Regelung der Aktionärsrechte bei systemrelevanten Grossunternehmen zu überprüfen wäre, beispielsweise in Bezug auf eine Stärkung der Position von Kleinaktionärinnen und -aktionären. Bei solchen Unternehmen muss die öffentliche Hand im Falle eines Unternehmensversagens mit Garantien und/oder finanziellen Beiträgen Hilfe leisten und ins Risiko gehen, weshalb der Einfluss des Aktionariats gestärkt werden sollte."

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Aktienrecht wurde erst kürzlich einer Totalrevision unterzogen. Die Bestimmungen des revidierten Aktienrechts sind erst seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Aus Sicht des Bunderates wäre es verfrüht, einzelne Bestimmungen bereits wieder zu revidieren, bevor erste Erfahrungen mit der Reform vorliegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.