Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken
24.4544 · Postulat · 2024-12-20
Finanzdepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob gesetzliche Grundlagen mit dem Ziel zu erarbeiten wären, die Verantwortung von Führungsorganen der SIBs gegenüber der schweizerischen Volkswirtschaft sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern besser wahrzunehmen. Hierbei wäre zu prüfen, ob die heute geltenden Gewährskriterien (generelle Anforderung und Integrität sowie fachliche Eignung) auf Ebene der kandidierenden Person, aber auch auf Ebene des Gesamtorgans des Instituts zu ergänzen wären (u. a. mindestens zehnjährige Wohnsitzpflicht in der Schweiz für die Mehrheit des Verwaltungsrates). Zudem sollen auch weitere zielführende Massnahmen geprüft werden.
Begründung
PUK-Bericht Kapitel 14.3.2:
"Wie bereits mehrfach hervorgehoben, sieht die PUK die Ursache der Vertrauenskrise der CS in einer Mischung aus einer fragwürdigen Risikokultur, einem mangelhaften Risikomanagement und einer ungenügenden Governance des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Bank. Der Umstand, dass die FINMA im Untersuchungszeitraum der PUK acht Enforcementverfahren gegen Mitarbeitende der CS, darunter auch Geschäftsführungsmitglieder, durchführte, unterstreicht diese Feststellung. Als G-SIB nahm die CS nicht nur eine zentrale Rolle im Schweizer Finanzplatz, sondern im ganzen Wirtschaftssystem der Schweiz ein. Die PUK ist der Ansicht, dass das beschriebene Fehlverhalten auch in einem mangelnden Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft gründete. Deshalb stellen sich aus Sicht der PUK Fragen zu den aktuell geltenden Gewährskriterien auf individueller Ebene wie auch auf Ebene der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates als wichtigstes Organ einer Bank. Diese Kriterien sollten die allgemeinen Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz stärker mitberücksichtigen. So ist die Kommission der Ansicht, dass im Interesse einer einwandfreien und nachhaltigen Geschäftsführung die heute geltenden Gewährskriterien – moralische Voraussetzungen («propriety») und fachliche Qualifikationen («fitness») – überprüft und entsprechend erweitert werden sollten, etwa indem künftig eine Mehrheit des Verwaltungsrates eine vertiefte Verbindung zur Schweiz aufweisen können sollte."
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verweist auf die Tatsache, dass die Too-big-to-fail (TBTF)-Gesetzgebung an sich die Stabilität und den Kundenschutz der systemrelevanten Banken (SIBs) verbessert und damit die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schützt. Die im Bericht zur Bankenstabilität vorgesehenen Massnahmen im Bereich der Corporate Governance (insb. Massnahme 1) adressiert die Förderung der Verantwortungsnahme innerhalb von SIBs. Was die Einführung von Gewährskriterien für den Verwaltungsrat und dessen Mitglieder im Sinne von Wohnsitz- und Nationalitätserfordernissen betrifft, so verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Mo. 23.3455 Matter, welche am 10. Juni 2024 vom Nationalrat abgelehnt wurde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.