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24.4557 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Gemäss Postverordnung Art. 73 sind Briefkästen inklusive Ablagefach für alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft verpflichtend vorgeschrieben. Für zahlreiche Sendungen sind diese Ablagefächer ("Milchkasten") jedoch zu klein und Pakete werden oft - mit Zustimmung der Empfänger - in Treppenhäuser oder Hauseingang deponiert. In den letzten Jahren und gerade vor Weihnachten vermehren sich jedoch die Berichte von Diebstählen der Pakete.

Abschliessbare Paketboxen, die von Lieferanten befüllt und von den Empfängern mit einem Code abgeholt werden können, bieten für dieses Problem eine Lösung.

Paketboxen haben auch weitere Vorteile, wie eine sehr hohe Zustellrate, Reduktion des Lieferverkehrs, verschiedene Grössen der Paketfächer auch für grössere Pakete, Paketabholung durch Kunden in nächster Nähe und rund um die Uhr.

Angesichts dieser Vorteile muss das Obligatorium des Ablagefachs hinterfragt werden. Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern und Siedlungen könnten Platz und Installationskosten gespart werden, wenn anstelle des obligatorischen Ablagefachs ein Paketboxensystem erstellt wird.

1. Stimmt der Bundesrat diesen Ausführungen zu und ist er auch der Meinung, dass beim Vorhandensein von Paketboxen auf ein obligatorisches Ablagefach verzichtet werden kann?

2. Wann ist die nächste Überarbeitung der Postverordnung geplant?

3. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen dieser Überarbeitung auf das Obligatorium des Ablagefachs (gemäss Art. 73 Abs. 2) zu verzichten, wenn Paketboxen vorhanden sind?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Die geltende Postverordnung (VPG) verpflichtet die Eigentümerin oder den Eigentümer einer Liegenschaft, auf eigene Kosten einen frei zugänglichen Briefkasten oder eine frei zugängliche Briefkastenanlage einzurichten. Der Briefkasten besteht aus einem Brieffach mit Einwurföffnung und einem Ablagefach, ist mit vollständiger und gut lesbarer Anschrift zu beschriften und hat den gesetzlich vorgegebenen Mindestmassen zu entsprechen. Es steht allen Liegenschaftseigentümern frei, den gesetzlich geregelten Briefkasten mit einer abschliessbaren Paketbox zu ergänzen und allen Anbieterinnen den Code für die Zustellung in die Box bekannt zu geben. Ein Briefkasten müsste aber weiterhin für jeden Haushalt vorhanden sein. Von den Paketboxen klar zu unterscheiden sind Paketautomaten, die den Empfang und/oder die Abgabe von Paketen ermöglichen. Solche werden derzeit bspw. von der Schweizerischen Post (My Post 24) oder Migros (PickMup) betrieben. Die Empfängerin oder der Empfänger einer Sendung wird von der Zustellerin informiert, sobald eine Sendung für sie oder ihn abholbereit ist. Grundsätzlich sind so genannte «White-Label-Paketstationen», die allen Postanbieterinnen gleichermassen zur Verfügung stehen, denkbar. Eine solche Investition müsste von der Branche lanciert werden. Für eine entsprechende Verpflichtung sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit. Eine Bestimmung in die VPG aufzunehmen, wonach das gesetzliche Ablagefach durch eine abschliessbare Paketbox ersetzt werden kann, erachtet der Bundesrat als problematisch. Die Hausbriefkästen stehen nicht nur der Post, sondern allen Anbieterinnen von Postdiensten für die Hauszustellung zur Verfügung. Eine Gleichsetzung der abschliessbaren Paketboxen mit den Ablagefächern würde voraussetzen, dass die Paketboxen für alle Zustellerinnen zugänglich sind, was angesichts der Vielfalt der bestehenden Paketboxen nicht immer gewährleistet ist. Die freie Zugänglichkeit der Hausbriefkästen ist zudem heute schon teilweise unzureichend sichergestellt. Insbesondere bei grossen Büro- und Wohngebäuden befinden sich die Briefkästen häufig hinter verschlossenen Türen. Die Post hat historisch bedingt von den Hausbesitzern für die Zustellung der Postsendungen jeweils einen Schlüssel oder Code erhalten. Die alternativen Anbieterinnen werden oft nicht mit diesen Zutrittsmöglichkeiten bedient und somit ist die Zustellung vielfach nicht möglich. Eine Regelung, die solche Paketboxen dem Ablagefach der heutigen VPG gleichsetzt, könnte diese Problematik noch verstärken. Um dem Diebstahl von Paketen entgegen zu wirken, bietet die Post verschiedene Möglichkeiten zur Empfangssteuerung der Pakete an. So können Pakete beispielsweise bei häufiger Abwesenheit an die direkten Nachbarn zugestellt oder die Zustellung kann auf bestimmte Tage begrenzt werden. Vergleichbare Möglichkeiten kennen auch die privaten Anbieterinnen von Postdiensten. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass abschliessbare Paketboxen als Alternativen zum Ablagefach nicht zielführend sind. 2. Eine Revision der Postverordnung ist in Ausarbeitung. Die Massnahmen zielen darauf ab, der Post bei der Hauszustellung mehr Flexibilität zu gewähren und die Grundversorgung um digitale Elemente zu erweitern. Die Revision soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.