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24.4562 · Interpellation · 2024-12-20

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Meine Frage 24.7932 «400 Medienbeamte – Sparpotential erkannt?» wurde vom Bundeskanzler am 16. Dezember 2024 relativ ausführlich beantwortet. Trotzdem bleibt einiges im Unklaren und die Antworten werfen weiteren Fragen auf.

Begründung

1. Laut Staatsrechnung belaufen sich die jährlichen Kosten der Medienbeamten auf über 110 Millionen Franken. Wie haben sie sich in den letzten 20 Jahren entwickelt?

2. Wie rechtfertigt der Bundesrat das überdurchschnittliche Wachstum des Personalbestandes für die Öffentlichkeitsarbeit trotz Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz, die eigentlich zu Einsparungen führen sollten?

3. Wie viel Prozent der Öffentlichkeitsarbeit werden in etwa einerseits für die teilweise fragwürdigen Präventions- und Sensibilisierungskampagnen und anderseits für den Austausch mit Journalisten aufgewendet?

4. Ist der unbürokratische Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet, werden alle Anfragen kurz und bündig innert nützlicher Frist beantwortet?

5. Trotz dem hohen Personalbestand wird das Postfach info@gs-ejpd.admin.ch offenbar nur zu Bürozeiten von 8 bis 15 Uhr betreut. Wie werden dringende An- und Rückfragen von Medienschaffenden behandelt wenn eine Anfrage ausserhalb dieser Zeit - was bei wichtigen Geschäften oft geschieht und vor Redaktionsschluss noch eine Klärung notwendig ist - eintrifft?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – der nicht nur die Medienarbeit umfasst – betrugen die Personal- und Sachaufwände von 50 Verwaltungseinheiten – 7 Departemente (Generalsekretariate), 42 Ämter und die Bundeskanzlei – im Jahr 2024 105,5 Millionen Franken. Im Jahr 2001 wurden 82 Millionen Franken ausgewiesen. Rund 50 % der Zunahme beruhen auf Buchungsänderungen, durch die bereits bestehende Ausgaben neu der Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet wurden. Zu diesen Nacherfassungen gehören zum Beispiel die Kosten von 35 FTE (Full Time Equivalent) im VBS im Bereich Verteidigung (seit 2010) sowie die Aufwände des Zentrums digitale Medien der Armee DMA (seit 2019; 2019: 5,8 Mio.). In den letzten zwanzig Jahren hat die Information des Bundes mit der Entwicklung des Internets und durch die Digitalisierung (soziale Medien, Apps und audiovisuelle Kommunikation) eine völlig neue Bedeutung erhalten. Dies führte zu einem Ausbau in diesen Bereichen. Der Bund hat zudem auch neue Aufgaben übernommen, die zu einer Kostenzunahme beitrugen. So hat das ASTRA seit Inkrafttreten des NFA den Ausbau, Unterhalt und Betrieb des Autobahnnetzes samt Projektkommunikation von den Kantonen übernommen. 2024 betrug der Aufwand dafür 7,2 Millionen Franken. Der Aufwand unterliegt zudem temporären Schwankungen, unter anderem aufgrund von Mehrbelastungen in Verbindung mit Krisen oder bedeutenden Ereignissen (z. B. Konferenzen), oder aufgrund der Anzahl laufender Informations- und Präventionskampagnen, oder Abstimmungsvorlagen.

2. Die Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) im Bereich der Information von Bundesrat und Bundesverwaltung führt bislang nicht zu Einsparungen. KI kann die Kommunikationsarbeit unterstützen, die Informationsdienste sammeln hierzu erste Erfahrungen. Jedoch werden Informationen von Bundesrat und Bundesverwaltung – analog zu den Informationen in Zeitungen und TV- sowie Radiosendungen – bislang nicht durch KI erstellt. Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung wird einem Bedürfnis der Öffentlichkeit entsprochen, sich auch via soziale Medien oder Apps informieren zu können. Die auf die Medienschaffenden ausgerichtete Informationstätigkeit bleibt weiterhin zentral. Die Informationen auf den digitalen Kanälen ergänzen die Medienarbeit – sie ersetzen sie nicht – und machen die Informationstätigkeit daher aufwändiger. Vor dem Hintergrund von Desinformations- und Beeinflussungskampagnen, bei denen die KI eine wesentliche Rolle spielt, werden offizielle amtliche Kanäle mit faktenbasierten Informationen, die die Bevölkerung kennt und denen sie vertraut, in Zukunft noch bedeutender.

3. Die Aufwände für Präventions- und Sensibilisierungskampagnen wie beispielsweise zu Antibiotikaresistenzen, betreffend Organspende, zur Berufsbildung oder IKT-Sicherheit machten 2024 6% des Gesamtaufwandes aus (6.2 Mio. Franken). Mit solchen Kampagnen kommt die Bundesverwaltung gesetzlichen Aufträgen nach. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung in gesellschaftlich relevanten Themen. Der Anteil der Presse- und Informationsarbeit an der Öffentlichkeitsarbeit betrug 2024 31% (32,3 Mio. Franken).

4. Bürgerinnen und Bürger können sich auf verschiedenen Kanälen an die Bundesbehörden richten (E-Mail/Kontaktformular, Post, Telefon). Ziel von Bundesrat und Bundesverwaltung ist es, Bürgerinnen und Bürger im Internet einen einfachen und direkten Zugang zu den gewünschten Informationen zu ermöglichen. Telefonische und schriftliche Anfragen werden so zügig wie möglich beantwortet. Je nach Komplexität kann es aufgrund vertiefter Abklärung etwas mehr Zeit benötigen, in aller Regel werden aber auch solche schriftliche Anfragen innerhalb von 10 Arbeitstagen beantwortet.

5. Die Mailbox «info@gs-ejpd.admin.ch» wird unter der Woche von 08.00 bis 17.30 Uhr betreut. Ausserhalb dieser Zeit wird eine automatische Abwesenheitsmeldung verschickt. Sie weist darauf hin, dass man sich in dringenden Fällen telefonisch melden kann. Zudem versendet die Bundeskanzlei akkreditierten Bundeshausmedien jeden Freitag eine Liste mit den Telefonnummern der Personen, die an Wochenenden für Notfälle und das aktuelle Geschehen erreichbar sind.